Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde
Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss. An das Wohnzimmer angeschlossen ist eine große Terasse und ein 600 qm großer Garten. Im Mietvertrag steht, dass der Garten mir zur alleinigen Nutzung zusteht und ich für die Gartenpflege des Gartens und des vor dem Wohnhaus liegenden Vorgartens zu sorgen habe. Ein seperater Mietzins für die Gartennutzung ist nicht aufgeführt. Den Mietvertrag habe ich in dieser Form vor 13 Jahren abgeschlossen und den Garten über den gesamten Zeitraum alleine genutzt und gepflegt. Jetzt will der Vermieter aus meinem Garten einen Gemeinschaftsgarten machen. Es soll eine Parzelle in dem Garten abgeteilt werden und einem weiteren neuen Mieter des Hauses zugeteilt werden. Dieser Mieter müsste, um in sein Gartenstück zu gelangen, durch meinen Garten , vorbei an meiner Terasse laufen. Ich habe meinem Vermieter auf Nachfragen mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich hatte diese Wohnung damals nur aufgrund des alleinigen Nutzungsrechtes an dem Garten angemietet. Eine Wohnung mit Gemeinschaftsgarten ist für mich völlig uninteressant. Mein Vermieter hat diesem neuen Mieter den Anteil an meinem Garten mietvertraglich bereits zugesichert, obwohl ich ihm im Vorfeld mitgeteilt habe, dass ich in keinster Weise damit einverstanden bin.
Er will jetzt gerichtlich gegen mich vorgehen. Hat er Chancen, mir den Garten wegzunehmen???
4 Antworten
"Dein" Garten gehört dem Grundstückseigentümer. Wenn dir der Garten vertraglich allein zusteht, ist das nur über eine Änderungskündigung möglich. Wenn der Vermieter diese schriftlich erteilt, kannst du daran nichts ändern.
Es handelt sich ja nicht um die Wohnraumkündigung, sondern nur um das Umfeld. Dafür benötigt er keine weitere Begründung.
Schnapp Dir den Mietvertrag und los gehts - zur Sprechstunde des örtlichen Mietervereins.
Sobald Du in den Verein eingetreten bist, bekommst Du erstklassige Beratung von einem Fachanwalt für Mietrecht - diesmal noch keine Rechtschutzversicherung, weil der strittige Punkt auftrat bevor Du im Mieterverein warst. Ich wurde auch vor Gericht vertreten - alles für damals ca 5,- DM im Monat
Ich wünsch Dir viel Erfolg und weiter viel Gartenfreuden!
Wurde im Vertrag genau eine Fläche mit genauer Lage für den Garten genannt?
Der Vermieter nimmt Dir den Garten ja nicht weg. Er will nur eine andere Teilung. Zu einem Wohn-Mietvertrag gehören Wohnräume, keine Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Anderes. Die Terasse ist zum Wohnraum zugehörig. Der Garten? Sicher beabsichtigte der Vermieter seinerzeit bei der Absprache die Einsparung von Gatenpflegekosten, die er hätte sonst auf alle Mietparteien umlegen müssen. Wenn er nun seine Meinung ändert, so kann er das tun. Die einzige Chance besteht, sich auf das Gewohnheitsrecht zu berufen. Sollte es jedoch im Garten nicht ordentlich aussehen, so ist auch diese Argumentation schwierig. Beratung durch einen Mietexperten halte ich für angebracht. Für eine Klage wäre mir die Sache zu ungewiss, da ja auch der Streitwert schwierig scheint. Trotzdem viel Glück!