Muss das Arbeitsamt auch Bescheidf wissen, das ich einen Arbeitsunfall hatte?
Ich mache derzeit ein Praktikum, wie ich ja schon schrieb und hatte gestern mich leicht verletzt und bin daher nachher auch beim Arzt in Behandlung. Muss ich dem Arbeitsamt, über die die Maßnahme läuft eigentlich auch einen Bericht abgeben, wie das passiert ist, weil ich denke, das ich auch krank geschrieben werde. Was kommt da noch an Papierkram auf mich zu und wie wird das versicherungstechnisch geregelt. Hatte eben schon mit der AOK telefoniert.
5 Antworten
Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft und nicht die Krankenkasse zuständig. Du bist versichert in der Unfallkasse deines Praktikum-Arbeitgeber. Daher muss dieser informiert werden, wenn er es eh nicht schon weiß. Der AG muss dann den Vorfall der Berufsgenossenschaft melden.
Das Arbeitsamt hat damit nichts am Hut, kannst aber in einem kurzen Schreiben informieren, dass du einen Arbeitsunfall hattest und ggf. für X Tage krankgeschrieben bist. Was genau passiert ist, geht dem Arbeitsamt nichts an.
Der Arbeitgeber des Praktikums ist nur dann zuständig wenn es so im praktikumsvertrag steht. genauso kann die UNfallkasse zuständig sein, wenn der Maßnahmeträger das Arbeitsamt ist, oder der Praktikumsarbeitgeber klever war und das vereinbart hat.
So ziemlich jeder ist in der Unfallversicherung versichert, bereits Kinder die in dem Kindergarten oder Schule gehen. Arbeitnehmer, auch Azubis und Praktikanten erst recht. Der Arzt wird schon wissen, wenn du von Arbeitsunfall redest, dass es ein Fall für die Berufsgenossenschaft ist.
Da im Grunde der Betrieb dein Arbeitgeber bist, musst du auch den die Krankmeldung vorlegen, der wird ggf. das ans Arbeitsamt weiterleiten/melden. Aber wenn du eine Kopie machen kannst,so schicken die einfach dem Arbeitsamt.
Betriebsunfälle sind Sache der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse), nicht der Krankenversicherung.
Der wird über Deinen AG oder Massnahmeträger eine Meldung gemacht. Dem JC musst Du keinen Bericht abgeben. Nicht mal dem Arbeitgeber oder Massnahmeträger, nur den behandelnden Ärzten bzw. med. Fachkräften.
Dem AG ist der Unfall nur als solcher zu melden. Er gibt die Meldung an die BG weiter.
Hallo,
der Arzt muss vor Behandlungsbeginn über den Unfallablauf uinformiert werden. Er schickt dann einen Unfallbericht an die Unfallversicherung (Kopie an die Krankenkasse). die Rechnung der Behandlung erhält auch die Unfallversicherung.
die große Bescheinigung mit Diagnose bekommt immer die Krankenkasse (auch bei Arbeitsunfällen). Wenn man länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, leitet die Krankenkasse alles Notwendige ein.
Die Stelle, die aktuell Geld zahlt (Praktikumsbetrieb oder Arbeitsagentur), erhält die kleine Bescheinigung ohne Diagnose.
Wenn die Bescheinigungen nicht sofoert weitergeleitet werden, kann es Probleme geben. Zur Sicherheirt Kopien der Bescheinigungen machen und/oder jemanden dort persönlich abgeben lassen.
Gruß
RHW
Hallo drache 2014 , so ganz stimmt die Antwort von Jewie14 nicht. Ob Du über den Praktikumsbetrieb oder die Unfallkasse des Arbeitsamtes (also meist des Landes ) versichert bist ist abhängig von dem was in Deinem Praktikumsvertrag steht. Viele Arbeitgeber nehmen nur dann Praktikanten auf wenn diese über die Unfallkassen (also doe öffentliche Hand) versichert sind. das geschieht um nicht in ein Zuschlagverfahren zu geraten und eine Beitragserhöhung hinnehmen zu müssen wegen eines (vielleicht) nur kurzzeitig Anwesenden. Deshalb muss auch das Arbeitsamt informiert werden, besonders, wenn es Träger der Maßnahme ist.
Na nun so ganz kann ih dem nicht zustimmen. Okay Arbeistunfall BG usw. stimmt alles aber krankschreiben das macht ein Arzt. Dazu dient dieser gelbe Zettel. Einer ist der Krankenkasse auszuhändigen, einer dem Träger dessen Leistungen man bezieht.
Heißt: Du nimmts diese Krankmeldung, informierst die Praktikumsstelle und sendest denen eine Kopie der Krankmeldung zu. Die Originale gehen an die KK und an den Träger also dem AA, denn die finazieren ja z. zt. deinen Lebensunterhalt. Die BG prüft lediglich ob die verletzung so stark ist als das sie später (im Ernstfall) eintreten muss - z. B. eine Rente zahlen müsste. Legst du dem AA keine Krankmeldung vor, könnte es passieren das du bei späteren Folgeschäden die aus diesem Unfall resultieren, richtig Trouble mit denen bekommen kannst und mölicherweise Geld für Ausfälle zurückerstatten musst.
ach das wußte ich jetzt noch gar nicht. Ich werde gleich erstmal zu meinen Arzt gehen und sagen was passiert ist und das ich Schmerzen habe, entschuldigt bitte auch meine Tippfehler, aber da ich mich gestern verbrüht und eingeklemmt habe, kann ich nicht gut schreiben. Ja Krankmeldung müsste ich dem Arbeitsamt vorlegen oder dem Praktikumsbetrieb? Oder besser beide eine Kopie einreichen? Ich habe schon oft Praktikas gemacht, aber noch nie einen Arbeitsunfall gehabt, passiert leider immer das erste Mal.