Sachschaden bei Arbeitsunfall?
Hallo. Ich habe auf einem Dach gearbeitet mit einer geprüften Leiter. Beim runtergehen ist plötzlich die Leiter unten weggerutscht. Und ich bin gefallen. Ist das überhaupt ein Arbeitsunfall? Wer ist schuld? Außerdem ist mein handy kaputt gegangen. Das handy benutze ich auch für die Arbeit. Kundendienst usw. Eas bezahlt die Berufsgenossenschaft? Bezahlt sie auch mein handy? Vielen dank
Hallo,
gab es eine Verletzung?
Sind Hilfsmittel (Brille, Hörgerät etc.) brschäfdigt worden?
Gruß
RHW
Ja musste ins Krankenhaus. Hilfsmittel nicht, nur das handy
6 Antworten
Hallo,
wenn man verletzt wurde, liegt ein Arbeitsunfall vor. Wichtig ist, dass im Krankenhaus die Einzelheiten zum Unfallhergang aufgenommen wurden. Der Arbeitgeber hat auch den Unfall aufzunehmen und ggf. an die Berufsgenossenschaft (BG) zu melden. Die BG zahlt die Behandlungskosten, aber nicht das Mobiltelefon.
Wenn der Arzt etwas verordnet, immer darauf achten, dass die BG (nicht die Krankenkasse) auf der Verordnung angegeben ist. Dann fallen auch keine Zuzahlungen an.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Wenn eine Anlegeleiter wegrutscht, so war diese an den Fusspunkten nicht ausreichend gegen Wegrutschen gesichert. Das wäre der eine Punkt.
Erlebe das öfter auf Baustellen, wo auf die Sicherung von Anlegeleitern kein wert gelegt wird.
Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, welcher der BG zu melden ist. In der Unfallmeldung ist der Vorgang und Grund des Arbeitsunfalles anzugeben.
Wenn dann in der Unfallmeldung steht, dass die Anlegeleiter weggerutscht ist, wird sich die BG um Einzelheiten kümmern. Wer ist für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich ? Hat die Firma eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, welche nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschrieben ist ?
Die BG wird dir dein Handy nicht bezahlen. Da musst du dich, so du eine hast, an deine Haftpflichtversicherung wenden und nachfragen, ob sie dir das Handy ersetzen.
Bin aufsichtsführend auf Baustellen unterwegs.
Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/7.html
Ja, das zählt als Arbeitsunfall, wenn es ganz normal während der Arbeit passiert ist (wovon ich mal ausgehe). Aber die Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Schäden am Handy. Nur für deine medizinische Behandlung, sofern diese notwendig war.
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/arbeitnehmer/gesetzliche-uv/index.jsp
Arbeitsunfall ja, Sachschäden werden in einem solchen Fall jedoch nicht übernommen, nur Behandlungskosten und falls du arbeitsunfähig wirst Entgeltersatzleistungen wie Verletztengeld.
Ja, wenn Du verletzt wurdest, war es ein Arbeitsunfall. Dein Handy ist aber nicht pber die BG versichert, die BG leistet nur für Körperschäden.