Arbeitsunfall aber nicht zum bg Arzt?
Hatte letzte Woche einen Arbeitsunfall und war im Krankenhaus. = Prellung Daumen, hat mich nicht krankgeschrieben. Sollte aber zum Hausarzt und der soll sich das ansehen. Bin dann zum anderen Arzt gefahren (kein bg Arzt) weil der Hausarzt extrem überlastet war. Daumen tut immer noch weh. Kann ich wieder zum Arzt wo ich mich krankschreiben lassen habe ? Und wie ist das geregelt wegen Lohn ? Zahlt das die bg oder der Arbeitgeber ?
6 Antworten
im Krankenhaus hast schon mitgeteilt, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt?
wenn die der Meinung sind, es gibt ne AU, wird die auch da ausgestellt. Zahlen wird das deine KK -
Im Krankenhaus wissen sie Bescheid. Mein Hausarzt weiß nichts von einem Arbeitsunfall
Hast du auch deinem Arbeitgeber diesen Arbeitsunfall gemeldet? Er muss das der BG melden und das Formular ausfüllen. Dazu befragt er dich detailliert und kann dir ggf. auch die D-Ärzte nennen.
Sicherlich kannst du dich krankschreiben lassen, nur wenn der Arzt kein zugelassener D-Arzt ist, wird es auch nicht als Arbeitsunfall gewertet. Spätere mögliche Komplikationen sind dann sozusagen dein Problem.
Bei einem Arbeitsunfall geht man immer ins Krankenhaus, dort wird die Erstbehandlung gemacht. Wenn man angibt, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wird man sofort an die richtige Abteilung geführt. Von dort aus wird sogleich die BG informiert. Jede weitere Behandlung wird von einem Unfallarzt durchgeführt, den man Dir benennen sollte oder den Du halt selbst suchst. Ein anderer Arzt darf Dich bei einem Arbeitsunfall gar nicht behandeln und muss dich an den Unfallarzt verweisen. Dieser entscheidet über die weiteren AU-Bescheinigungen. Bei diesem Procedere ist die BG eingebunden und es wird peinlich genau auf Einhaltung desselben bestanden. Deinen Lohn bekommst Du ganz normal 6 Wochen weiter, danach gibts Krankengeld und die BG wird automatisch über alles informiert. Einen Unfallbericht musst Du auch noch abgeben. Man kann Spätfolgen nie ausschließen, deshalb ist es ganz wichtig, dass ALLES der BG mitgeteilt wird und dass alle Unterlagen sorgfältig aufgehoben werden.
Sorry, ich kenne es anders. Habe mehrfach Arbeitsunfälle gehabt. Der erste Besuch findet in der Ambulanz des Krankenhauses statt oder beim Unfallarzt. Sobald das Wort Arbeitsunfall fällt, lehnt jeder andere Arzt die Behandlung ab und verweist auf einen Unfallarzt. Bei der Erstaufnahme wird eine AU-Bescheinigung auf Verlangen ausgestellt, alle weiteren stellt der Unfallarzt, der auch weiter behandelt. Ich bin noch NIE zur weiteren Behandlung zum Hausarzt überwiesen worden. Bei der Erstaufnahme wird bereits eine Erstinfo für die BG ausgestellt und auch dort hin geschickt. Danach erst wird ein Fragebogen von der BG an den Arbeitgeber geschickt, der diesen dann mit dem Arbeitnehmer ausfüllt und zurückschickt. Das Ganze findet auch statt, wenn keine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Das war bei meinem letzten Fall so.
Dein „Unfallarzt“ heißt korrekt Durchgangsarzt, kurz D-Arzt.
Und oben schriebst Du, dass man auf jeden Fall in ein Krankenhaus muss. Das ist nun einmal falsch, denn es gibt auch niedergelassene D-Ärzte.
Nur weil Du noch nie zur Weiterbehandlung an einen Hausarzt überwiesen wurdest, bedeutet dies nicht, dass es nicht auch möglich ist. Zugegebenermaßen kommt das eher seltener vor. Die Überweisung an einen Spezialisten, der dann nicht unbedingt D-Arzt ist, ist aber durchaus nicht ungewöhnlich. Dann aber im Rahmen des abgestimmten Heilverfahrens.
Und z. B. bei Augenverletzungen muss man auch nicht zum D-Arzt, da behandelt auch gleich der Augenarzt. Es gibt auch noch weitere Ausnahmen von der „D-Arzt-Pflicht“.
Die Aussage, dass jeder andere Arzt die Behandlung ablehnt ist so pauschal auch nicht zutreffend. Wenn es medizinisch erforderlich oder sinnvoll ist, kann auch ein Arzt ohne D-Arzt-Zulassung eine Erstversorgung vornehmen. Er wird einen danach aber zum D-Arzt schicken.
Ein Fragebogen von der BG an den Arbeitgeber kann es bei Unklarheiten geben, dann auch wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Es wird aber nicht bei jedem Unfall ein Fragebogen verschickt. In den meisten Fällen reicht der D-Arzt-Bericht und ggf. die Unfallanzeige des Arbeitgebers.
Man wird so alt wie ne Kuh und lernt dennoch dazu - vielen Dank.
Meine Unfälle waren immer welche, die normalerweise ein Orthopäde behandeln würde. Dort wurde ich abgelehnt mit den Worten: wir dürfen sie nicht behandeln, Sie müssen zum Unfallarzt. Dasselbe beim Hausarzt.....immer kam dieser Satz.
Und einen Fragebogen gab es tatsächlich JEDES Mal, obwohl alles so klar wie Kloßbrühe war. Von daher ging ich davon aus, dass meine Antwort richtig war.
Danke für die Erweiterung.
Für eine BG Abrechnung musst du zu einem Durchgangsarzt gehen. Du kannst dich aber von jedem normalen Arzt krankschreiben lassen. Bei einem Unfallschaden bekommst du von deiner Krankenkasse einen „Anhörungsbogen“ zugeschickt, den du ausfüllen musst.
also bei Arbeitsunfällen hast immer 2 Möglichkeiten: Krankenhaus oder zu einem anerkannten Durchgangs-/Unfallarzt. Ich persönlich habe in den Fällen den Durchgangs-/Unfallarzt immer vorgezogen. Schon wegen der Weiterbehandlung und Kontrolle.. alles aus einer Hand, Krankschreibungen ebenso^^
Das ist das nämlich. Ich war nicht bei einem unfallarzt sondern beim normalen allgemein Mediziner….
Für die Zukunft merken, war in der gleichen Situation, einmal, aber kein zweites mal^^
Könnte ich denn wieder zum normalen Arzt mich krankschreiben lassen wegen dem Daumen weil es noch weh tut ? Der weiß ja schließlich nichts vom Arbeitsunfall
dann soll der die Befunde aus dem Krankenhaus anfordern.
Ist das denn schwer tragisch wenn ich ihm nichts davon erzähle ?
ich kann dir nicht sagen in wie weit BG und Krankenkassen da verknüpft sind. Ärger willst ja nicht unnötig riskieren, oder?
Bei einem Arbeitsunfall muss man nicht unbedingt erst ins Krankenhaus, man kann zu jedem D-Arzt gehen.
Weiterbehandlung nach einem Arbeitsunfall durch den Hausarzt ist in einigen Fällen durchaus möglich. Der D-Arzt schickt einen dann zum Hausarzt.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit legt zunächst einmal der Arzt alleine fest.
Die Unfallanzeige muss nicht die verunfallte Person abgeben, sondern der Arbeitgeber - Wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen besteht.
Wenn der Unfall bei der BG aktenkundig ist, dann werden die Unterlagen auch dort verwahrt.