Dürfen ungelernte Kräfte an Maschinen arbeiten, wofür eine Ausbildung nötig ist?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Man kann es globaler betrachten, aber.....

"Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Verletzung des Arbeitsvertrags

§ 611 BGB "Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag", der die Grundpflichten der Arbeitsvertragsparteien regelt, sagt nichts zum Thema "Arbeitsschutz". Die Rechtsprechung hat jedoch neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Vergütung) eine große Zahl von "Nebenpflichten" definiert, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. So hat der Arbeitgeber z. B. die Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer alles unterlassen, was den Arbeitgeber – u. a. wirtschaftlich – schaden könnte. Aus dieser Pflicht resultiert auch die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was andere Arbeitnehmer gefährden könnte.

Aus der Fürsorgepflicht heraus muss der Arbeitgeber die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen. Dem entspricht die Pflicht des Arbeitnehmers, sich und andere nicht unnötig zu gefährden. Die Schutzverpflichtung des Arbeitgebers ist in § 3 ArbSchG geregelt, die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihn dabei zu unterstützen, in § 15 ArbSchG.

Vorschriften, die dem Gesundheitsschutz dienen, müssen konsequent eingehalten werden. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Vorschriften und gefährdet dadurch sich und/oder andere Mitarbeiter, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Als Folge dieser Pflichtverletzung sieht das BGB im Arbeitsrecht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im äußersten Fall sogar fristlos kündigen kann."

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/verstoesse-gegen-arbeitsschutzrecht-sanktionsmoeglichkeiten-des-arbeitgebers_idesk_PI957_HI1837207.html

Wenn es der Sohn vom Chef ist, wird der Chef nicht viel eingreifen - oder eben erst, wenn es zu spät ist. Macht dem Chef klar, was der Sohn für einen Mist baut - mit klaren Beispielen.

In letzter Konsequenz die Arbeit einstellen, wegen Lebensgefahr an den Maschinen und die BG und das Gewerbeamt rufen. Sonst kündige dort - die Firma hat so keine lange Zukunft mehr......

wenn diese Leute eine qualifizierte Anleitung bekommen haben, ja. Die Maschinen werden i.d.R. dann von den Fachkräften so eingestellt, dass kaum etwas passieren kann

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 08:51

Also ich bin gelernter Offsetdrucker und habe jetzt in meiner Firma einen Arbeiter, der ungelernt ist und dauernd Blödsinn an der Maschine anstellt. Dummerweise ist er auch gleichzeitig der Sohn vom Chef.

Darf er an so einer Maschine Maschinenführer sein?
Helfer ist ja ok, aber Maschinenführer? Gibt es da kein Gesetz gegen?

ChristianKlaus  21.12.2019, 08:52
@JohnnyMnemonic

dann muss der Chef damit leben, dass das Verhalten seines Sohnes auch für ihn Konsequenzen haben kann

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 08:56
@ChristianKlaus

Damit können aber die anderen Mitarbeiter im Betrieb nicht klarkommen, da jede Reklamation und jeder Nachdruck, der erfolgt, weil er Papier verdruckt, auch dem Betrieb finanziell schadet.

exxonvaldez  21.12.2019, 09:06
@JohnnyMnemonic

Das zahlen wohl kaum die Mitarbeiter!

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:11
@exxonvaldez

Doch! Wenn nach und nach die Kunden wegen der schlechten Qualität und der ständigen Reklamationen durch den Kunden die Aufträge wegfallen, zahlen das sehr wohl auch die Mitarbeiter!!!

ChristianKlaus  21.12.2019, 09:11
@JohnnyMnemonic

und was wollt Ihr daran ändern?

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:14
@ChristianKlaus

Vielleicht einen Betriebsrat gründen und die Person von der Maschine verweisen. Aber um ehrlich zu sein, stehe ich noch am Anfang mit diesen Gedanken. Ich versuche auch Lösungswege zu finden. Ich dachte mir hierbei, dass die BG da vielleicht eingreifen könnte...

TomP2609  28.12.2019, 17:50
@JohnnyMnemonic

Da sollte der Chef mal ein ernstes Wort reden, auch wenn es der Sohn ist. Wenn irgendwann was durch seinen Blödsinn passiert, will keiner die Schuld auf sich nehmen.

Ich habe übrigens den gleichen Beruf, bin aber schon 10 Jahre im Ruhestand. Damals hab ich einen ähnlichen Fall erlebt und der Mitarbeiter, ebenfalls ungelernt, hat in die laufende Maschine gegriffen unter der Schutzabdeckung durch ....! War eine ziemliche Schweinerei.....muss ja nicht lange erklären was da passiert ist.

Ach so ja, Maschinenführer geht gar nicht!!!

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 29.12.2019, 09:45
@TomP2609

Ja, was passieren kann, hab ich damals bei Mohn schon öfters miterlebt.
die Leute lernen auch nie aus.

Die BG fokussiert sich wahrscheinlich eher darauf, welche Gefahren von der Maschine selbst ausgehen und wie es vermieden werden kann, dass Arbeitende diesen Gefährdungen ausgesetzt werden können. In der Regel wird nicht beim Arbeitenden als „Gefährder“ angesetzt, sondern eher bei der Maschine als potenzielle Gefahrenstelle. Soweit möglich, sollte die Gefahrenstelle so abgesichert sein, dass möglichst wenig Gefahr von der Maschine ausgeht.

Mal anders: Selbst mit einer 3-jährigen Ausbildung würde die von dir beschriebene Person nicht zwingend geeigneter sein, an der Maschine zu arbeiten. Ich sehe hier eher den Arbeitgeber in der Pflicht, nur Personen an einer Maschine arbeiten zu lassen, die dies auch mit einer gewissen Sorgfalt können.

Die BG ist keine Erziehungsinstanz für rumalbernde Beschäftigte.

Es handelt sich hier aber nur um meine Meinung.

wo eine dreijährige Ausbildung (für die korrekte Anwendung und Bedienung) erforderlich ist

Eine Maschine, die eine dreijährige Ausbildung erforderlich macht, wird wohl kein Betrieb einsetzen.

Man stelle sich das einmal vor: zuerst die Berufsausbildung und dann noch einmal drei Jahre um mit einer Maschine umgehen zu können!

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:09

Hä? Ich sagte nicht Dreijährige Einweisung, sondern eine dreijährige Ausbildung.

An der Maschine sollen Fachkräfte arbeiten und keine ungelernten Menschen, weil dies alleine schon wegen Unfallvermeidung unabdingbar ist...

exxonvaldez  21.12.2019, 09:14
@JohnnyMnemonic
Ich sagte nicht Dreijährige Einweisung, sondern eine dreijährige Ausbildung.

Ich auch! Wie gesagt: so etwas wird kein Betrieb einsetzen!

An der Maschine sollen Fachkräfte arbeiten

Wer sagt das?

wegen Unfallvermeidung unabdingbar ist

Und wer sagt das?

Die GUV schreibt in der Regel nur Sicherheitsvorkehrungen (wie Helm, Handschuhe, Gehörschutz usw.) vor. Was steht denn in der Richtlinie der GUV? Das müsstest du doch in deiner Ausbildung gelernt haben!

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:34
@exxonvaldez

Ich glaube du verstehst mich hier ganz und gar nicht!

Ein Mensch, der ein Auto fährt, muss doch auch erst einen Führerschein haben oder etwa nicht? Sonst gäbe es doch auch da nur Unfälle!

Die dreijährige Ausbildung ist dafür gedacht, um schlussendlich Qualität zu produzieren in gewisser Abhängigkeit zur Druckgeschwindigkeit. Mal abgesehen davon ist sie auch dafür da, dass man sich mit den Unfallverhütungsvorschriften auseinandersetzt und im Falle eines Falles die richtigen Entscheidungen trifft.

Dass alles hat die besagte Person NICHT DURCH.
Sie hat keine Ausbildung und auch keine Ahnung von Elektronik, spielt aber an Schaltschränken rum, wo Fachpersonal erforderlich wäre.

Sie montiert (nur um Kohle für den Betrieb einzusparen) Aggregate ab und baut sie falsch rum ein.

Daraus können schmerzliche, ja teilweise tödliche Unfälle geschehen, wenn der Nächste die Maschine bedient.

Findest du, man sollte einen solchen Menschen, dessen Übermut und Selbstüberschätzung auch noch unterstützen sollte?

In meiner Ausbildung habe ich (um mal auf deine sarkastische Äußerung [Das müsstest du doch in deiner Ausbildung doch gelernt haben!] zurückzukommen) gelernt, dass man an bestimmten Stellen, wi die Kenntnisse nicht vorhanden sind, Fachpersonal zu Rate gezogen werden sollte. Alleine schon, weil Strom und andere Begebenheiten Menschen verletzen, ja sogar töten können!

Es geht mir hier nicht darum, mich als elitär zu profilieren, dass ich was besseres sei.

Mir geht es hier um meinen und dem Arbeitsplatz meiner Kollegen, der mit jeder Aktion dieses Störenfrieds immer weiter gefährdet wird.

exxonvaldez  21.12.2019, 09:38
@JohnnyMnemonic

Naja. Das steht doch sicherlich alles in den Angaben des Herstellers der Maschine!

Wenn der Chef diese Anweisungen missachtet, dann trägt er die volle Verantwortung!

Er kann das natürlich machen, aber wenn etwas passiert kann das sehr teuer für ihn werden.

Im Übrigen solltest du deinen Arbeitsplatz nicht von dem Wohlergehen der Firma abhängig machen!

Die Firma kann so oder so jeden Tag pleite gehen!

JohnnyMnemonic 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:41
@exxonvaldez

Das ist richtig. Und wenn er dann viel zu zahlen hat, hat er weniger für den Betrieb und die Mitarbeiter übrig. Ergo der Betrieb schließt.

Aber auch selbst dann, wenn nichts dergleichen passieren sollte, ist diese Person eine Gefahr für den Betrieb. Arbeitet sie schlecht, verärgert sie den Kunden, wir verlieren den Kunden, wir gehen Pleite.

exxonvaldez  21.12.2019, 09:52
@JohnnyMnemonic

Alles richtig!

Das ist nun mal das Risiko, wenn man Angestellter in der Privatwirtschaft ist!

Man ist davon abhängig wie gut oder schlecht andere den Betrieb führen! Wenn es in die Hose geht, ist der Arbeitsplatz futsch!

Unabhängig von seinem Sohn trifft dein Chef jeden Tag Entscheidungen, die die Existenz der Firma und damit deinen Arbeitsplatz betreffen.

Wenn du das nicht haben willst, musst du dich entweder selbstständig machen, dann hast du dein Glück selbst in der Hand, oder du musst in den öffentlichen Dienst gehen!

Es gibt keine Maschinen, an denen man erst nach einer dreijährigen Ausbildung arbeiten darf.

Und ja, auch Un- bzw. Angelernte dürfen an Maschinen arbeiten. - Nachdem sie ausreichend unterwiesen wurden.