Meldung Wegeunfall Zeitarbeit?
Hallo. Ich bin zur Zeit über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Kunden in Einsatz. Dort hatte ich gestern einen Wegeunfall auf dem Weg nach Hause. Heute habe ich es der Zeitarbeitsfirma gemeldet nachdem ich beim D-Arzt war. Meine Zeitarbeitsfirma wollte aber die Meldung zum Wegeunfall nicht aufnehmen, da ich nicht krankgeschrieben wurde. Muss nicht immer eine Aufnahme des Wege- oder Arbeitsunfalles geschehen egal ob man krankgeschrieben wurde oder nicht? Achja, in der Kundenfirma wurde es auch nicht aufgenommen.
2 Antworten
Hoi.
Tatsächlich ist der Unfall nicht meldepflichtig, sollte aber bei deinem Arbeitgeber verzeichnet werden:
"Meldepflichtig (innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis) sind nur Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Unfälle, die nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode des Versicherten geführt haben, müssen nicht bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Sie sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (Verbandbuch)."
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/was-tun-bei-arbeitsunfall/unfall-melden
Ciao Loki
Ja..bestehe darauf, daß der Unfall als Wegeunfall dokumentiert wird.
Es muß von der Zeitarbeit auch der Berufsgenossenschaft gemeldet werden auch für den Fall, daß womöglich Folgeerkrankungen durch den Unfall entstehen könnten!
Gute Besserung...
Dein Kommentar widerspricht meiner eigenen Erfahrung!
Was den jetzt? Das der Unfall gemeldet werden muss oder das der Unfall durch die Abrechnung des D-Arztes bei der BG dokumentiert wurde?
Von meiner Firma wurde der Unfall sofort der BG gemeldet..allerdings war ich im KH und danach auch noch krank geschrieben.
Ich würde es auf jeden Fall gemeldet haben wollen schon aus dem Grund..in der heutigen schnelllebigen Zeit kann man nicht wissen..sollten Folgeschäden eingetreten sein, ob die Frma dann noch existiert. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Gemeldet werden muss er nicht, und da er beim D-Arzt war ist der Unfall auch aktenkundig.