Arbeitsunfall als Azubi

8 Antworten

Du hast dich doch selbst verletzt. Wer soll dir das Schmerzensgeld zahlen ? Für den Arbeitsunfall tritt die Berufsgenossenschaft ein.

Lokicorax  31.01.2015, 13:34

Kurt Tucholsky: Der habe schon "darauf hingewiesen, daß ein Deutscher, der irgendwo hinfällt, zunächst einmal liegenbleibt und sich nach einem umschaut, der schuld sein könnte".

Mehr gibt es wohl nicht zu sagen....

Also Schmerzensgeld steht die sicherlich nicht zu, im Gegenteil, wenn Die Berufsgenossenschaft dahinter kommt das Du das Cuttermesser benutzt hast obwohl die UVV evtl dagegen sprechen setzt es noch ein fettes Bußgeld für dich und deinen Chef inklusive Beitragserhöhung zur Mitgliedschaft in der BG.

sabirke  03.02.2015, 17:49

Die BG (egal welche) schreibt keinem Unternehmen die Messer vor. Der Unternehmer muss die Gefährdungen an Hand einer gefährdungsbeurteilung ermitteln und seine Schutzmaßnahmen festlegen. Übrigens, es gibt keine sicheren Messer.

ZuumZuum  04.02.2015, 04:03
@sabirke

Ich hab mit keinem Satz erwähnt das die BGs Arbeitsmittel vorschreiben. Sie machen Vorschläge, das stimmt. Alles andere liegt beim Arbeitgeber und dessen Gefährdungsbeurteilungen.

hey,ja dir steht sehr wohl ein schmerzensgeld zu! wenn bei der arbeit ein unfall passiert ist es fast immer ein arbeitsunfall! ausnahme wären provozierte unfälle z.B auf nem stahlträger balancieren oder oder mit der zigarette in der nähe brennbarer flüssigkeiten sein ( ist ja klar) dir steht ein schmerzensgeld von MINDESTENS 5500€ euro zu!

Gruß HH90

ZuumZuum  31.01.2015, 11:22

totaler Blödsinn, Wunschdenken und mit keiner Gesetzeslage festzumachen. Was ein Arbeitsunfall ist findest Du hier § 8 SGB VII.

Werden nicht genehmigte Hilfsmittel oder nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Hilfsmittel benutzt hast DU als Arbeitnehmer die vollen Konsequenzen selber zu tragen.

Dein Unfall war ein Arbeitsunfall und da greift die Haftungsablösung des Unternehmens durch die Berufsgenossenschaft. Schmerzensgeld steht Dir also nicht zu. So wie es sich anhört hast Du Entgratearbeiten oder Ähnliches ausgeführt. Für solche Arbeiten ist das perfekte Messer leider noch nicht erfunden worden. Cuttermesser sind nicht generell verboten, werden aber bei bestimmten Arbeiten nicht gern gesehen. Der Unfall geht ins Nachlass-Zuschlag-Verfahren des Unternehmens ein und sollten Arbeitsschutzvorschriften verletzt worden sein könnte das Unternehmen in Regress genommen werden.

Hallo,

bei Arbeitsunfällen gibt es kein Schmerzensgeld (Ausnahme: Verkehrsunfälle).

Gruß

RHW