Wurde überfallen, steht mir in dem Fall Schmerzensgeld zu?
Hallo zusammen :) ich (20 Jahre alt) wurde vor 2 Wochen bei meiner Arbeit ( Einzelhandel) überfallen mit einer Waffe und habe von dem Täter Salzsäure ins Gesicht geschüttet bekommen. Ich hatte Verätzungen im Auge und habe erst heute morgen feststellen können das sich unter meinem Bartwuchs eine Narbe befindet die durch die Salzsäure endstanden ist. Ich kann auch anhand von Bildern beweisen, dass diese Narbe vor dem Überfall nicht da war. Nun frage ich mich ob von meinem Arbeitgeber oder der Berrufsgenossenschaft (Arbeitsunfall) Schmerzensgeld verlangen kann. Ausserdem ist nicht nur körperlicher sondern auch psychischer Schaden entstanden. Wie sollte ich vorgehen? bitte helft mir ich wäre euch sehr dankbar!
4 Antworten
Schmerzensgeld kannst du vom Verursacher des Schadens verlangen und nicht von deinem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft trägt allerdings dafür Sorge, dass du nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens behandelt wirst... auch für die Behandlung eines psychischen Schadens kommt sie auf.
Hallo,
die Behandlungskosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen (ggf. lässt sich auch die Narbe noch behandeln). Ggf. übernimmt die BG auch eine Psychotherapie.
Ggf. bestehen beim Versorgungsamt Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Schmerzensgeld kann man m.E. nur vom Täter bekommen (wenn er dann bekannt ist bzw. gefasst wurde).
Gruß
RHW
Du kannst zivilrechtlich den Täter für teures Geld verklagen und dann hoffen, dass er überhaupt so viel Geld hat, um Schmerzensgeld zahlen zu können. Die Narben im Gesicht hätte doch aber der Arzt feststellen müssen...
Weshalb denn vom Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft? Ein Überfall ist doch kein Arbeitsunfall. Schmerzensgeld kannst du vom Täter verlangen.
Kann es sein das du so gar keine Ahnung hast?
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