Hat jemand Erfahrung mit Einstufung der MDE nach Arbeitsunfall?
Hallo zusammen, ich hatte im August 2012 einen Arbeitsunfall und habe mir dabei eine Beckenringfraktur, Sitzbein gebrochen, Hüftgelenk zertrümmert sowie am re. Handgelenk eineRadius Fraktur zugezogen. Im BGU Frankfurt bekam ich Anfang 2013 ein künstliches Hüftgelenk sowie eine Oberschenkelprothese. Desweiteren wurde mein Becken mit unzähligen Schrauben und Platten fixiert. Bei der letzten stationären Reha 2014 wurde mir von den Ärzten mitgeteilt das ich mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit rechnen muss und meinen bisherigen Job als Kraftfahrer mit Ladetätigkeiten( Baustellenverkehr) nicht mehr ausüben darf. Wie wird nun der Grad der Behinderung festgelegt, wird sich da auf den Abschlussbericht der Reha Klinik bezogen oder muß ich damit rechnen,das mich die BG wieder zu weiteren Untersuchungen schickt?
3 Antworten
Hallo Olaffirefighter, bitte beachte das ein GdB (Grad der Behinderung) etwas anderes ist als eine evtl. bevorstehende Erwerbsminderungsrente. Du musst dich auf weitere Gutachten, Widersprüche und diversen Schriftverkehr einstellen.
Mein Rat : Geh dringend zum VDK in Deiner Nähe (www.vdk.de) und lass dich beraten. Ich selbst bin VDK Kreisvorsitzender von Naumburg / Saale.
VdK – Sozialverband mit Profil Der Sozialverband VdK setzt sich seit seiner Gründung für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Dieses Prinzip ist unser Erfolg. Wir sind ein bundesweit tätiger sozialpolitisch engagierter und sozialrechtlich aktiver Interessenvertreter. Als anerkannter Partner von Behörden, Verbänden und Parteien ist unsere Fachkompetenz stets gefragt. Selbstverständlich halten wir regen Kontakt vom Einzelmitglied über den Landtag bis hin zum Bundestag und sind somit stets auf dem Laufenden.
Warum VdK – Sozialverband? Unseren Mitgliedern stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Das schafft Vertrauen. Sozialversicherte, Behinderte und alte Menschen, Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer sowie deren Hinterbliebene haben sich im Sozialverband VdK organisiert. Sie nutzen die Vorteile einer starken Gemeinschaft.
Jedes Mitglied des VdK hat Anspruch auf Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK. Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten: Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Arbeitsförderung, Schwerbehindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, soziales Entschädigungsrecht
Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen. Mit dem VdK – Sozialverband in eine soziale Zukunft Sozialpolitik sorgt für Bewegung, denn zum einen müssen Errungenschaften verteidigt werden, zum anderen sind soziale Rechte ständig an veränderte Verhältnisse anzupassen. An diesem Prozess beteiligen wir uns für und mit unseren Mitgliedern. Viel Erfolg, Peter
PS Der Monatsbeitrag liegt je nach Bundesland zwischen 4,00€ - 7,00€. Lass das Eintrittsdatum rückdatieren. Du hast sofort Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung
Ich hätte da noch eine Frage: was bedeutet "Oberschenkelprothese"? Den Teil des künsltichen Hüftgelenkes oder ist dir sogar das ganze Bein abgenommen worden (was ich nicht hoffe)?
Die Höhe der MdE lässt sich schwer schätzen, es kommt auf die individuellen, objektiv nachweisbaren Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt an. Bei den Unfallfolgen ist eine MdE wahrscheinlich, grob geschätzt zwischen 40 und 70. Aber Achtung: der Grad der Behinderung (festgestellt vom Versorgungsamt) ist etwas anderes. Die BG wird mindestens ein Gutachten veranlassen (chirurgisch), ggf. auch weitere auf anderen Fachgebieten (neurologisch, gefäßchirurgisch etc.).
Wie sieht es eigentlich mit deinem weiteren Werdegang nach 78 Wochen aus? Hat die BG schon Pläne? Ich frage nur weil ggf. zu diesem Zeitpunkt das Verletztengeld wegfallen könnte. Das wäre etwas was du unbedingt mit der BG klären musst um an Ende nicht ins bodenlose zu fallen. Denn eins ist sicher: die Unfallrente wird den Nettolohn nicht ersetzen, sie wird niedriger sein. Viel Glück, und halte engen Kontakt mit deiner BG. Sie hält schließlich alle Fäden in der Hand.
Die BG hat ihre eigenen Gutachter. Es gibt zwar Tabellen und Schaubilder an denen sich der Gutachter entlang hangelt. Trotzdem ist der Grad der Erwerbsminderung immer eine ganz individuelle Angelegenheit. Da kann ein Außenstehender überhaupt keine Prognose abgeben.
Jedenfalls wird dein Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall als Bemessung für die Rente heran gezogen.
Eine volle 100 % MdE wäre dann 2/3 dieses Jahresarbeitsverdienstes. Entsprechend dem %-Satz fällt dann die Rente aus.
Diese wird dann wahrscheinlich erst einmal auf Zeit genehmigt und nach 2-3 erneuten Begutachtungen, dann endgültig festgestellt.
Dann bekämst du diese Rente aber lebenslang und zwar unabhängig davon, was du später vielleicht in einem anderen Beruf verdienst.