Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

7 Antworten

Die Argumentation wird sein, dass das Verheben nur passieren konnte nach der Scheuermann. Ohne Scheuermann also ein Verheben unwahrscheinlich. Damit wird das dann als folge von Scheuermann angesehen. Ohne vorherige Scheuermann haettest du dich vielleicht auch gar nicht verhoben.

Bei dieser Argumentation sparen die auch Geld.

Wenn die Verletzung eine "innere Ursache" hat, dann bricht die BG das Heilverfahren ab und die nachfolgenden Kosten gehen zu Lasten der Krankenkasse. Beispiel: Jemand erleidet während der Arbeit einen Herzinfarkt - kein Arbeitsunfall.

Es ist kein Arbeitsunfall, wenn Du Dich verhebst. Ein Unfall wäre, wenn etwas durch äußere Einwirkung passiert, d.h. du rutscht auf einer Wasserlache aus oder Dir fällt was auf den Kopf oder Du verletzt Dich mit einer Maschine.

http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-definition

Hoi.

Man nennt das "Gelegenheitsursache". Das soll bedeuten, dass es eben nur Zufall war, das du dir den Rücken auf der Arbeit verletzt hast. Das gleiche hätte dir beim privaten Sport, beim Wasserkisten tragen oder bei der Gartenarbeit passieren können.

Daher soll das eben nicht alleine dein Arbeitgeber(Berufsgenossenschaft) bezahlen, sondern die Krankenkasse.

Ciao Loki

Hallo,

ein Ungfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Das Verheben ist kein Unfall in diesem Sinne.

Die BG zahlt neben Arbeitsunfällen auch bei Berufskrankheiten. Diese sind in der BKVO beschrieben. Eine Berufskrankheit in diesem Sinne liegt nicht vor.

Somit ist es es korrekt, dass die BG keinerlei Kosten übernimmt (auch nicht bei Folgeschäden). Dieses Prinzip gilt auch z.B. bei Herzinfarkt oder Schlaganfall während der Arbeit.

Gruß

RHW