Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?
Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker
Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.
Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.
Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.
Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....
Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.
Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.
Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?
Danke schon einmal
7 Antworten
Die Argumentation wird sein, dass das Verheben nur passieren konnte nach der Scheuermann. Ohne Scheuermann also ein Verheben unwahrscheinlich. Damit wird das dann als folge von Scheuermann angesehen. Ohne vorherige Scheuermann haettest du dich vielleicht auch gar nicht verhoben.
Bei dieser Argumentation sparen die auch Geld.
Wenn die Verletzung eine "innere Ursache" hat, dann bricht die BG das Heilverfahren ab und die nachfolgenden Kosten gehen zu Lasten der Krankenkasse. Beispiel: Jemand erleidet während der Arbeit einen Herzinfarkt - kein Arbeitsunfall.
Es ist kein Arbeitsunfall, wenn Du Dich verhebst. Ein Unfall wäre, wenn etwas durch äußere Einwirkung passiert, d.h. du rutscht auf einer Wasserlache aus oder Dir fällt was auf den Kopf oder Du verletzt Dich mit einer Maschine.
Hoi.
Man nennt das "Gelegenheitsursache". Das soll bedeuten, dass es eben nur Zufall war, das du dir den Rücken auf der Arbeit verletzt hast. Das gleiche hätte dir beim privaten Sport, beim Wasserkisten tragen oder bei der Gartenarbeit passieren können.
Daher soll das eben nicht alleine dein Arbeitgeber(Berufsgenossenschaft) bezahlen, sondern die Krankenkasse.
Ciao Loki
Hallo,
ein Ungfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Das Verheben ist kein Unfall in diesem Sinne.
Die BG zahlt neben Arbeitsunfällen auch bei Berufskrankheiten. Diese sind in der BKVO beschrieben. Eine Berufskrankheit in diesem Sinne liegt nicht vor.
Somit ist es es korrekt, dass die BG keinerlei Kosten übernimmt (auch nicht bei Folgeschäden). Dieses Prinzip gilt auch z.B. bei Herzinfarkt oder Schlaganfall während der Arbeit.
Gruß
RHW