Besteht die Chance eine Teilrente zu bekommen?
Liebe Community,
ich hatte vor einigen Monaten einen Wegeunfall und habe mir dabei die Kniescheibe gebrochen. Direkt danach traf der RTW ein und fuhr mich in ein Krankenhaus, wo ich daraufhin notoperiert wurde. Mittlerweile sind schon 3 Monate vergangen und mein Knie hat sich schon gebessert, dennoch bin ich eingeschränkt aber arbeiten tue ich immer noch, natürlich mit Vorsicht. Nach ca. 1 ¹/² nahm ich wieder die Arbeit auf. Ohne Schmerzmitteln wäre es ganz bestimmt nicht möglich auf der Arbeit zu erscheinen. Bekomme regelmäßig Physotherapie, um so gut es geht in den Alltag zurück zu kehren . In meinem Knie sind Schrauben und Drähte vorhanden, die am Ende diesen Jahres rauskommen. Es besteht die Möglichkeit mein ganzes Leben lang diverse Langzeitfolgen, wie Kraftverlust, Kribbeln, Schmerzen etc p.p zu haben. Meine Frage wäre, falls es wirklich wie folgt sein würde, wäre es möglich eine Teilrente zu bekommen? Falls ja, wie würde es ablaufen? Muss ich etwas bestimmes tun? Kenne mich kaum mit der Thematik aus und würde mich extremst freuen, wenn mich jemanden aufklären würden. Ich bedanke mich im Vorfeld !
Positiv:
-Kann gehen
-Treppen schaffe ich gerade so hoch zu laufen
Negativ:
-Kraftverlust
-Kann nicht laufen
-Kein Beinsport
-Kann man Bein nicht vollständig beugen, nur zum Teil.
-Kann mich nicht hinknien
-Habe Schmerzen
-Ameisenkribbeln am Knie
5 Antworten
Du kannst bei deiner BG formlos einen Antrag auf Rente stellen. Dort kannst du reinschreiben, welche Einschränkungen du noch hast. Man wird dich dann durch einen ärztlichen Gutachter begutachten lassen und danach über den Rentenanspruch entscheiden. Bei den von dir beschriebenen Einschränkungen kann es gut sein, dass du auf eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % kommst und daher einen Rentenanspruch hast.
Nein. Der größte Teil der Rehamaßnahmen wird mit Eintritt der Arbeitsfähigkeiten abgeschlossen sein.
Sollte man das schon direkt machen, also spricht in der Heilungsphase? Oder erst wenn man sein bestes gegeben hat und immer noch die Folgeschäden hat?
Sobald du wieder arbeitsfähig bist, kannst du das machen. Wie die BG dann mit dem Antrag umgeht, wirst du sehen. Für dich ist es nur eine kurze Nachricht an die BG, dann kannst du die Rückmeldung abwarten. Bis so ein Gutachten erstellt ist, dauert es manchmal sowieso einige Wochen, von daher machst du da nichts verkehrt.
Ein Anspruch auf eine Rente hast du bei der BG, wenn deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um 20% gemindert ist. In der Regel ist man bemüht, zeitnah nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit über die Rente zu entscheiden.
Die BG muss auch von Amts wegen - also ohne Antrag - eine Rente feststellen bzw. prüfen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass du Anspruch haben könntest. Man weiß aber natürlich nie, was die BG für Auskünfte vom D-Arzt bekommen hat. Deswegen ist es sinnvoll, wenn du der BG kurz wie in deiner Frage schilderst, welche Einschränkungen du noch hast.
Dann stellt man einen Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, wenn der Unfall dort gemeldet wurde und auch als ein solcher anerkannt wurde.Die Rente gibt es erst ab Antragstellung, also tummel dich!
Die Rente gibt es tatsächlich auch rückwirkend und nicht erst ab Datum der Antragstellung. Man wird die MdE ab Wegfall des Verletztengeldes einschätzen und auch ab dann zahlen.
Kommt drauf an wie alt du bist unter 50 fast keine Chancen und wenn du irgendwie eine Art Rente bekommen solltest ist die so gering das als nächstes das Sozialamt deine Anlaufstelle sein wird. Wir werden so betrogen mit der Rente
Es geht ja nur darum, dass die Unfallfolgen überhaupt entschädigt werden. Er will seine Erwerbstätigkeit ja nicht aufgeben. Je nach Jahresarbeitsverdienst kommen da ein paar hundert Euro Rente monatlich zusammen.
Das stimmt nicht- bei einem anerkannten Wegeunfall kommt die BG mit einer Rente sehr wohl in Frage.
Du brauchst ein ärztliches Gutachten, glaube ich.
Das wird die BG in Auftrag geben.
Da geht man zur Gemeinde oder zur Rentenstelle der Stadt und stellt einen Antrag.
Wenn du dafür den Termin ausmachst, fragst du gleich, was du mitbringen sollst. (Personalausweis etc.)
Weder noch- die BG ist zuständig.
Wenn man aber weder arbeitet, noch krank geschrieben ist oder arbeitslos?
Welche BG sollte da zuständig sein?
Wegeunfall schreibt man dann nur, wenn man sich auf dem Weg von oder zur Arbeit befunden hat. Zuständig ist dann die BG, bei der man durch den AG versichert ist. Wenn man nicht arbeitet hat man einen Freizeitunfall- das ist der feine Unterschied.
Ja: hier hast du natürlich Recht. 👍
Dir einen sonnigen Feierabend!
Denke nicht, dass man den Antrag direkt stellt, oder? Ich meine, erst mal versucht man ja das Maximum rauszuholen, wenn danach irgendwelche Schäden vorhanden sind, wäre es doch sinnvoll diesen Antrag zu stellen.
Du wolltest doch eine Teilrente?
Wäre die Antwort besser gewesen: "Ich glaube nicht; obwohl: es kann sein."
Was ist denn das "Maximum"? Die BG beauftrag einen Gutachter, der entscheidet, ob und in welcher Höhe zu eine Rente bekommen kannst.
vor einer REHA ist der Antrag sinnlos