Sind die akuten Spätfolgen eines Arbeitsunfalls immer noch ein Arbeitsunfall?

4 Antworten

So ist es. Aber ob der Zusammenhang besteht, muss geprüft werden.

Wende dich am besten selbst an die BG, die seinerzeit den Unfall anerkannt hat - möglichst mit ärztlichen Befunden. Die veranlassen dann die Zusammenhangsprüfung. Du wirst dich einem D-Arzt vorstellen müssen, das sind Ärzte, die als Gutachter für die BG arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Ist das nicht so?

Es ist so - die Berufsgenossenschaft zahlt die medizinische Versorgung eines Arbeitsunfalls einschließlich ihrer Folgeschäden.

Genau das ist aber auch der springende Punkt: es muss ein nachweisbarer Folgeschaden sein, der von der Verletzung durch den Arbeitsunfall herrührt. Eine gleichartige Verletzung kann ein Folgeschaden sein, muss es aber nicht.

Im Zweifelsfall entscheiden die Gutachter der Berufsgenossenschaft über die Anerkennung als Folgeschaden.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die BG zahlt lebenslang für die Unfallfolgen, das stimmt. Ob aber der neue Sehnenriss Folge des ersten ist, wird wohl ein Arzt/Gutzachter entscheiden müssen.

Ohje, das muss der Arzt entscheiden, ob das wirklich noch mit dem Unfall damals zu tun hat (dann zahlt die BG) oder ob das Eigenverschulden ist.

Was sagt denn der behandelnde Arzt dazu?