Sind die akuten Spätfolgen eines Arbeitsunfalls immer noch ein Arbeitsunfall?
Hallo.
Hoffe mir kann jemand die Frage beantworten, der Ahnung davon hat. Bisher habe ich nur Leute fragen können die dies nicht genau wussten und nur ihre eigene Meinung gesagt haben:
Ich hatte vor ca. 4 Jahren einen Arbeitsunfall, Sehnenriss. Es war komplett von der BG bezahlt worden. Letzte Woche ist mir Akut wieder die selbe Sehne gerissen, diesmal ist das aber privat passiert.
Normalerweise ist das doch immer noch der BG Fall, denn es ist dieselbe Sehne und man hat mir damals gesagt das es wieder passieren kann das sie reißt und das es nicht so wird wie vorher. Außerdem bezahlt die BG ein Leben lang wenn es was mit dem Unfall zu tun hat, den ich hatte.
Ist das nicht so? Hat mir vielleicht jemand einen Link oder kann mir das jemand erklären?
4 Antworten
So ist es. Aber ob der Zusammenhang besteht, muss geprüft werden.
Wende dich am besten selbst an die BG, die seinerzeit den Unfall anerkannt hat - möglichst mit ärztlichen Befunden. Die veranlassen dann die Zusammenhangsprüfung. Du wirst dich einem D-Arzt vorstellen müssen, das sind Ärzte, die als Gutachter für die BG arbeiten.
Hi,
Ist das nicht so?
Es ist so - die Berufsgenossenschaft zahlt die medizinische Versorgung eines Arbeitsunfalls einschließlich ihrer Folgeschäden.
Genau das ist aber auch der springende Punkt: es muss ein nachweisbarer Folgeschaden sein, der von der Verletzung durch den Arbeitsunfall herrührt. Eine gleichartige Verletzung kann ein Folgeschaden sein, muss es aber nicht.
Im Zweifelsfall entscheiden die Gutachter der Berufsgenossenschaft über die Anerkennung als Folgeschaden.
LG
Die BG zahlt lebenslang für die Unfallfolgen, das stimmt. Ob aber der neue Sehnenriss Folge des ersten ist, wird wohl ein Arzt/Gutzachter entscheiden müssen.
Ohje, das muss der Arzt entscheiden, ob das wirklich noch mit dem Unfall damals zu tun hat (dann zahlt die BG) oder ob das Eigenverschulden ist.
Was sagt denn der behandelnde Arzt dazu?