Wann zahlt LEG die Kaution zurück?

4 Antworten

Brauchen die für die neue Kaution. Servicecenter der LEG sagt nur, innerhalb 6 Monate.

Das ist richtig:

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis. 

Kann jemand aus Erfahrung sagen, wann die Kaution gezahlt wird? 

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten .

MfG

johnnymcmuff

Guten Tag. Da diese Frage wohl öfter über das Internet eingegeben wird, schildere ich kurz und knapp meine Erfahrung mit der LEG (Münster).

Generell wird man bei der LEG ständig an jemand anderes verwiesen, der dafür angeblich zuständig ist. Von dieser Person bekommt man bestenfalls eine Antwort, dass die Email eingegangen ist. Auch wenn Missstände in der Wohnung sind (beim mir hatte der Bezirks-Schornsteinfegermeister bemängelt, dass die Tür des Raums, in der die Therme steht, mit Luftschlitzen versehen werden muss, weil der Raum zu klein ist für eine geeignete Verbrennungsluftversorgung), regt sich die LEG nicht.

Aber zum Kernpunkt der Frage: Meine Kaution (ich habe meine Wohnung zu Ende September 2014 gekündigt) ist bis heute von denen KOMPLETT einbehalten worden. Sämtliche Aufforderungen bezüglich anteilige Rückzahlung usw. werden nicht beachtet.

Eins ist klar. Über die LEG werde ich keine einzige Wohnung mehr mieten und kann jedem davon abraten, sich mit diesem Verein einzulassen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Ich warte seit 4 Monaten auf meine Kaution von der LEG! Auf Briefe und Anrufe kommt einfach keine Antwort. Das ist die übliche Masche von denen bei Problemen! Beim Ungezieferbefall musste ich auch erst zum Anwalt bevor was geschehen ist. Somit kannst du dich drauf einstellen, das dieser Verein die 6 Monate durchziehen wird die er rechtlich anspruch hat.... Ungerecht und verbrecherig, aber was kann man schon machen. Danach, also nach den 6 Monaten, kannst du ja beim Mietschutzbund Hilfe finden.

Wann zahlt LEG die Kaution zurück?

Nach abgeschlossener Prüfung ob und welche Ansprüche noch aus dem Mietverhältnisse bestehen. Das kann u. U. bis 6 Monate dauern.

Und sollten noch NK-Abrechnungen ausstehen bei denen eine Nachzahlung zu erwarten ist, kann der VM dafür einen Teil der Kaution auch noch länger einbehalten. Im E-Fall bis zu 23 Monate nach Mietende/Wohnungsrückgabe.

Sajuji 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 12:04

Also bei der Übergabe der Wohnung wurde gesagt, dass die Wohnung in Ordnung ist. Rückstände haben wir auch nicht, haben immer alles pünktlich bezahlt.

anitari  17.08.2015, 12:11
@Sajuji

Es können aber noch verdeckte Mängel "zu Tage kommen" die bei der Übergabe nicht erkennbar waren. Diese kann der Vermieter  bis 6 Monate nach Mietende geltend machen.

Und wie schon geschrieben, ein Teil der Kaution kann auch für evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen einbehalten werden.

Bei kanlenderjähriger Abrechnung kann die Abrechnung für 2015 bis Ende Dezember 2016 dauern.