Wohnung bei Übergabe nicht in vereinbarten Zustand
Hallo, ich habe nächste Woche eine Wohnungsübergabe. Bei der Wohnnungsbesichtigung vor 2. Monaten fiehlen im Badezimmer Schimmel und abgebrochene Fließen auf, die Tapete war auch Schmutzig. Der Makler versicherte mir das die die Schäden bereinigt werden und das Parkett abgeschliffen wird. Im Gespräch mit dem Hausmeister, für den Übergabetermin, stelle ich fest das dieser von keinen Renovierungsarbeiten wusste. Im Mietvertrag steht allerdings auch die Wohnung wird in einem renovierten Zustand übergeben. Was soll ich tun wenn die Wohnung nicht renoviert ist? Muss ich selber renovieren? Kann ich die auf die Renovierung bestehen?
8 Antworten
In diesem Fall würde ich dem Vermieter eine letzte Nachfrist für die Renovierungsarbeiten setzen, am besten schriftlich und das Übergabeprotokoll solange bis die Arbeiten ausgeführt sind auch nicht unterschreiben.
Vertrag ist Vertrag, da kannst du natürlich drauf bestehen. Du musst dem Vermieter hierfür aber eine angemessene Frist einräumen. Sollten dir in dieser Zeit Kosten entstehen muss hierfür der Vermieter aufkommen. Sind die Mängel auch nach Ablauf der Frist nicht beseitigt, kannst du selbst aktiv werden und jemanden für die Arbeiten beauftragen und die Kosten dann vom Vermieter erstatten lassen.
Bei solchen Dingen aber auf jeden Fall Rücksprache mit einem Anwalt oder dem Mieterbund halten!!
Die Frist ist doch durch den Einzugstermin (Mietbeginn) gesetzt.
wenns im vertrag steht dann besteh drauf!!! ganz sicher!
die Wohnung wird in einem renovierten Zustand übergeben.<
Das aus dem Mietvertrag streichen
Aber nur, wenn man mit dem Klammersack gepudert wurde...
nein, das muss der vermieter übernehmen