Motorrad privat gekauft für viel Geld, leider Motorschaden. Habe ich Rückgaberecht o.ä.?
Hallo, ich habe vor kurzem eine Kawasaki EN 500 für 1300 € gekauft. Leider habe ich nur eine Probefahrt im Schritt gefahren, da die Kawa nicht angemeldet war. Der Vertrag beinhaltet die übliche Klausel: Wie gesehen und probe gefahren. Nun hat die Kawa wahrscheinlich einen Motorschaden. Habe ich trotz dieser Klausel irgendwelche Rechte? Danke für Eure Infos.
3 Antworten
Da gebe ich Ballerbirne Recht du musst beweisen und dass ist nicht einfach. Bringe sie mal zur Fachwerkstatt und lasse prüfen was sie hat vielleicht ist es gar nicht so schlimm. Was macht sie den oder was macht sie nicht.
Wenn dort drin steht "gekauft wie besichtigt" nicht. Die Chancen sind sehr gering selsbt wenn nicht. Versuche es über die nette Tour! Vielleicht hilft der andere Dir.
Ich habe meine DT125 auch mal verkauft und die ist danach liegengeblieben. Es kann immer mal passieren ist aber natürlich sehr bitter. Also keine böse Absicht unterstellen
Woran lag es denn? Kein Öl, wenig Pflege oder einfach zu viele Km? Was ist genau kaputt?
Kawa ist halt auch nciht so die gute Marke - tut mir leid. Yamaha macht mit unter die besten Maschinen und ich persönlich fahre KTM. Kostet mehr aber funktioniert auch besser. =(
Hast Du Dir mal einen KVA machen lassen für die Reparatur? Freie Werkstätten kriegen das schon wieder billig hin.
Bg
Der Vertrag beinhaltet die übliche Klausel: Wie gesehen und probe gefahren.
Diese Klausel schließt etwaige spätere Ansprüche aus.
Du hättest bei der Besichtigung des Fahrzeuges besser aufpassen müssen.
Nur wenn Du nachweisen kannst, dass der Motorschaden bekannt war und arglistig verschwiegen wurde, kannst Du den Vertrag anfechten - aber wirklich NUR DANN. Dieser Beweis dürfte sehr schwer zu führen sein.