Kfz Rückabwicklung, wie läuft das ab? Bestehende Kosten?
Nach dem das Auto, dass wir vor ca. 3 Wochen gekauft haben nun einen Motorschaden aufweist. (1. woche wollte der Händler es nicht reparieren, nach schreiben von Anwalt reparierte er, war dann 1 Woche zur Reparatur. Ein Tag später war es wieder kaputt und nun seit 8 Tagen in der Werkstatt) Heute wurde dann der Motorschaden festgestellt und der Händler hat nun endlich einer Rückabwicklung zugestimmt. Das Auto wurde teils finanziert mit der Bank habe ich schon telefoniert, diese will eine schriftliche Bestätigung der Rückabwicklung und natürlich ihr Geld.
Meine Frage jetzt, muss ich bei Dr Rückabwicklung was beachten ? Wer zahlt meine entstanden Kosten für das alles ? Anwalt, Anmeldung ,Versicherung( das Auto wurde nicht einen Tag von uns gefahren), Fahrten zur Werkstatt.
3 Antworten
Bei einer Rückabwicklung auf Basis der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss dich der Verkäufer schadlos halten, sprich: auch alle Kosten erstatten die im Zusammenhang mit den Kauf (z. B. Überführungskosten) oder mit dem Rückabwicklungvorgang (z. B. Ablöse für den Kredit, Anwaltskosten, ...) stehen.
Achte auf die Begriffswahl. Bestehe auf die Benennung als 'Rückabwicklung auf Basis der Sachmängelhaftung" o. ä., nicht Garantie oder gar Kulanz. Notfalls lieber nochmal den Anwalt drüberschauen lassen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort
Du hast doch einen Anwalt konsultiert, dann wirst du auch eine Rechtschutzversicherung haben, so kannst du doch die Rückabwicklung in Begleitung durch deinen Anwalt durchführen denn, den Aufwand zahlt entweder der Schädiger und den Anwalt die Versicherung, soweit der Schädiger nicht aufkommt.
Sprich doch noch mal mit den Anwalt, der kann dir veranschaulichen wie es weiter geht, ich wünsche viel Erfolg.
L. G. Aral59
Die Werkstatt wird wohl auf die Antwort warten können, auf der anderen Seite hat der Händler schon durch die Reparatur zu seinen Kosten bewiesen das er Schuld ist an der Panne, es ist für dich ratsam das dein Anwalt die Schlichtung übernimmt, der Anwalt wird zwar was kosten aber dafür wirst du nicht über den Tisch gezogen.
L. G. Arl59
Ich seh das anders. Der Händler hat erst auf das schreiben vom Anwalt repariert. Auf 4 anrufe vorher von mir gab er nix. somit war ich gezwungen wegen ihm diesen anwalt aufzusuchen. Weiterhin sollte man sich vor verkauf schon vergewissern was man da eigentlich verkauft
Ich weiß nicht warum du das anders siehst, es ist doch bewiesen, nach deinem Schreiben:
*Der Händler hat erst auf das schreiben vom Anwalt repariert. * Und ich habe dir geschrieben:
** es ist für dich ratsam das dein Anwalt die Schlichtung übernimmt, der Anwalt wird zwar was kosten aber dafür wirst du nicht über den Tisch gezogen.**
Sicherlich sollte man sich vor kauf vergewissern was man da kauft, oder jemanden mit nehmen der etwas mehr Ahnung hat.
Aber der letzte Satz ist Polemik und hilft nicht wirklich wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, da bist du nur einer/ eine von vielen, leider ist die Realität.
L. G. Aral59
Wenn ihr schon einen Anwalt eingeschaltet habt, sollte der doch wohl den Ablauf kennen.
Da der Wagen praktisch die ganze Zeit in der Werkstatt gestanden hat, müsst ihr euch wohl keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Höchstens, dass ihr selbst noch den Nutzungsausfall erstattet bekommt.
Nutzungsentschädigung muss man bei einer Sachmängelhaftung eh nicht akzeptieren.
Das wird ihm auch nicht viel bringen, wir sind vllt 100 km gefahren und das waren nur m händler und zum Händler zur nachbesserung
Der ist heute leider nicht mehr erreichbar. Hab schon aufs Band gesprochen. Bin nur gerade total durch den Wind und wollte mich direkt informieren. Ich bin mehr als froh, dass das alles ein Ende hat. :)
Mein Anwalt ist erst wieder Freitag zu erreichen und nein ich habe keinen Rechtsschutz. Ich musste es aus eigener Tasche bezahlen deswegen Frage ich ja ob ich darauf sitzen bleibe