Roller gekauft und möchte ihn zurück geben wegen nicht erwähnten Mängel?

3 Antworten

@Schaeflein165: @ronnyarmin: Es gibt kein Recht auf Rückgabe? Bei einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss ist das Recht aber ganz schnell da. Bei einer erfolgreichen Anfechtung muss nämlich der Zustand vor Kauf wiederhergestellt werden. Heißt: Roller muss zurück und das Geld auch.

Selbst gerade erst privat einen Rechtsstreit deswegen in der Familie mitgestaltet, der recht ähnlich war und wo der Verkauf auch über Ebay Kleinanzeigen (privat) ablief (mit Ausschluss Rücknahme, Garantie und was die da sonst immer alles rein schreiben und wovon sie keine Ahnung haben) und letztlich gewonnen. Der Verkäufer muss den Roller zurücknehmen und das Geld erstatten. Zusätzlich hat er eine Strafanzeige wegen Betruges bekommen.

Ohne schriftlichen Kaufvertrag wird es ohne Zeugen allerdings schwer, da dann Aussage gegen Aussage steht und wenn er gut lügen kann, stellt er es so hin, dass dir das von Anfang an bekannt war. Was lernt man daraus? Niemals etwas ohne schriftlichen Kaufvertrag kaufen. Das kann man bei Dingen für 10 Euro machen, aber darüber hinaus auch nicht :S Im Zweifel (sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht) mal einen Anwalt aufsuchen, der wird dir sagen können, was du für Rechte hast und was durchsetzbar ist. Oder wenn der Kaufpreis sehr hoch ist, die 220 Euro für die Erstberatung vielleicht hinnehmen.

Hat dir der Verkäufern den Roller denn als angeblich völlig funktionstüchtig verkauft? Wenn er von dem Mangel wusste und er ihn dir absichtlich verschwiegen hat, so ist das strafbar. Der Kaufvertrag ist (theoretisch) anfechtbar.

Die andere Frage ist natürlich, ob du das auch beweisen kannst, also das es sich um arglistige Täuschung handelt. War der Roller bereits gebraucht oder hat der Verkäufer ihn angeschafft? Wenn neu, müsste er den Kickstarter ja ausgebaut haben. Mach Fotos und hol dir eine Expertenmeinung aus einer Werkstatt. Dann musst du entscheiden, ob der Roller teuer genug war, um deswegen zu einem Anwalt zu ziehen.

ReneJ  16.06.2018, 00:52

Strafbare Handlung ("strafbar") und zivilrechtliche Ansprüche ("Ich will das Ding zurückgeben und mein Geld wieder") sind allerdings zwei unterschiedliche Paar Schuhe ;)

Pech gehabt. Es gibt kein Recht auf Rückgabe.

Und da du nicht verraten hast, welche Angaben im Kaufvertrag stehen, und ob der Verkäufer gewerblich handelt oder privat verkauft hat, kann man dir keinen weiteren Ratschlag geben.

Schaeflein165 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 23:27

Es gibt ja keinen Kaufvertrag, es handelt sich um privatverkäufer

ronnyarmin  15.06.2018, 23:31
@Schaeflein165

Ohne Kaufvertrag wirst weder du ihm Geld noch er dir den Roller gegeben haben.

Ihr seid euch doch einig geworden. Was habt ihr anscheinend mündlich vereinbart? Gibt es Zeugen für das Verkaufsgespräch?