Privat Autokauf verschwiegene mängel?
Hallo! Habe nun ärger mit dem gebraucht gekauften Auto (privat). Habe gestern das Auto von unten gesehen bin 30 km gerade mal gefahren.
Kostenpunkt Reparatur: 550 € Manschette und Lager vorne links kaputt ( Kotflügel hat Dellen, und die schale beim Scheinwerfer wackelt).
Die Besichtigung von unten konnte ich erst gestern machen da 1. Auto nicht angemeldet war 2. Eine probefahrt so nicht möglich war.
Beim Gespräch damals meinte der Verkäufer zu mir das er keine Mängel habe die bald behoben werden müssten, der Auspuff neu gemacht wurde (hat in Loch). Mein freund ist zeuge.
Habe den Verkäufer gestern angeschrieben per SMS und um eine Lösung gebeten da er mir den Mängel verschwiegen hat. Habe gemeint er soll aufde restzahlung verzichten da wehr es mein problem.Er pocht auf die 200€ restauszahlung und droht mit Anwalt sollte ich dem nicht nachkommen. Meint noch gekauft wie gesehen mein Gedanke ist aber das es eine arglistige Täuschung war.
Was sagt ihr dazu? Was würdet ihr machen?
11 Antworten
Wenn Du eine Restzahlung von 200 offen hast, dann wird der Kaufpreis nicht allzu hoch gewesen sein. Ist ein Auto sehr günstig, sollten alle Alarmglocken angehen und zumindest eine Probefahrt - notfalls mit roten Kennzeichen - gemacht werden.
Außerdem der Vertrag, da schreibst Du leider nix drüber, vermutlich habt Ihr keinen gemacht. Was ist mit TÜV und AU?
So blöd es auch klingt: für mich hört sich das nach "Lehrgeld zahlen" an. Rechtlich stehst Du auf sehr wackligen Beinen, weil Du wohl in der Tat "Kauf wie gesehen" gemacht hast.
Sorry. Anwalt bringt eh nix wegen 200. (wozu habt Ihr die 200 Restzahlung vereinbart? Wenn es ausdrücklich für etwaige Mängel gewesen sein sollte, kannst da einhaken - davon hast aber nix geschrieben). Sorry, wirst wohl durchmüssen, wird Dir aber hoffentlich ne Lehre sein.
Ähm. Moment. TÜV steht so am hinteren kennzeichen? Weil Ausstellungsdatum 2014 würde bedeuten, dass der TÜV 2016 fällig gewesen wäre.
Zunächst einmal hat man als Käufer natürlich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer eine mangelhafte Sache repariert. Bei den von dir geschilderten Fehlern dürfte es sich um derartige Mängel handeln.
Das Gewährleistungsrecht kann allerdings ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings bereits im Kaufvertrag passieren. Der Verkäufer kann nicht einfach hinterher sagen "gekauft wie gesehen".
Selbst wenn der Ausschluss bereits im Kaufvertrag bzw. bei Vertragsschluss vereinbart war, so wurde dieser vorliegend wohl nicht eingreifen.
"Gekauft wie gesehen" schließt die Gewährleistung nur für offensichtliche Mängel aus. Die Gewährleistung für Mängel die man erst nach einer gründlichen Untersuchung erkennen kann, wird damit nicht ausgeschlossen.
Damit hast du insgesamt ganz gute Chancen, auch ohne dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen zu müssen. Ich würde an deiner Stelle den Verkäufer noch einmal schriftlich / per SMS auffordern das Auto zu reparieren.
Weigert er sich kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Theoretisch könntest du dann auch das Auto auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen. Dafür müsstest du aber in Vorleistung treten.
@Klaudrian: Der wichtige Unterschied ist, dass ein Privatmann die Gewährleistung ausschließen KANN. Dass es grundsätzlich keine Gewährleistung gibt, ist leider falsch
Hast du schonmal das BGB aufgeschlagen im Leben? Steht da irgendwo etwas von einem "Privatkauf"? Man sollte nicht jeden Unfug verbreiten den man im Internet liest.
Du scheinbar nicht. Beim Privatverkauf ist die Gewährleistung wenn keine Vermerkt ist ausgeschlossen.
Hast du schonmal das BGB aufgeschlagen im Leben?
Du offenbar auch nicht, bis zum § 434 BGB bist du jedenfalls noch nicht gekommen.
Steht da irgendwo etwas von einem "Privatkauf"?
Du hast es nötig, hier Sprachkritik oder Nutzerschelte zu betreiben!
Unter dem Wort Privatkauf versteht man gemeinhin einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatleuten, d.h. ohne Beteiligung eines Unternehmers. Käufer und Verkäufer müssen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Das hat hier jeder sonst verstanden.
Trifft dieser Umstand zu, haben die Parteien die Möglichkeit, das gesetzliche Gewährleistungsrecht wirksam aus diesem Vertragsverhältnis auszuschließen, wonach eine gesetzliche Sachmängelhaftung auch für nach Gefahrenübergang auftretende Mängel innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden kann.
Wie erläutert, ist der Wagen insoweit aber sachmängelfrei i. S. d. $ 3434 BGB übereignet worden.
G imager761
hallo! war gestern bei einem Anwalt der vorbeaitzer hätte die Mängel schriftlich festhalten müssen! Tat er aber nicht. bin dem Rat gefolgt einer gütlichen Einigung die heißt schritt 1: Reparatur versuch vom Verkäufer in der Werkstatt (darauf hat sich der Verkäufer auch eingelassen). schritt 2: ist vom Kaufvertrag zurückzutreten auch wenn die Reparatur nach 2 versuchen nicht glückte. Mein Erfolg war gestern einerseits das er mir die 200€ erlassen hat und sich an der Instandsetzung beteiligt. danke euch dennoch für die antworten!
Gekauft wie gesehen" schließt die Gewährleistung nur für
offensichtliche Mängel aus. Die Gewährleistung für Mängel die man erst nach einer gründlichen Untersuchung erkennen kann, wird damit nicht ausgeschlossen.Damit hast du insgesamt ganz gute Chancen, auch ohne dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen zu müssen.
OMG. Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung :-O
§ 434 I BGB Sachmangel: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die
- gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Zu schwer für dich?
1. Es wurde keine andere als die bei Gefahrübergang vorhande Eigenschaft vereinbart.
2. Es besteht keine Offenbarungspflicht offensichtlicher Mängel (Dellen, Scheinwerferschale) oder bei Gebrauchtwagen bestimmten Alters/Laufleistung üblichen Beschaffenheit (Auspuff, Manschetten, Lager).
3. Arglistige Täuschung setzt erstens Kenntnis der Verkäufers über zweitens den bei Gefahrübergang bereits bestehenden Mangel voraus.
4. Wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen oder rsikiert kostenpflichtige Klagabweisung.
G imager761
Hallo uni1234, ich stimme dir prinzipiell zu, allerdings dürfte es sich bei der Manschette und dem Radlager um üblichen Verschleiß handeln. Um es genauer einschätzen zu können bräuchte man natürlich noch Daten zum Fahrzeug
Zunächst einmal hat man als Käufer natürlich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer.
Das ist beim Privatkauf nicht der Fall. Beim Privatkauf muss es auch nicht ausgeschlossen werden.
Ich sehe da kaum Chancen.
Bei Privatverkäufen wird in Musterkaufverträgen die Gewährleistung ausgeschlossen, "gekauft wie gesehen". Das gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, das musst du aber in dem Fall erst mal nachweisen. Händler dürfen gegenüber Privatpersonen keine Gewährleistung ausschließen, weshalb alte Autos oftmals günstig "nur an Gewerbetreibende" oder allenfalls "mit Garantie-Aufschlag an Privat" abgegeben werden.
- Kotflügel kaputt: Offensichtlich, gesehen und akzeptiert
- Scheinwerfer wackelt: Hätte man merken können. Akzeptiert
- Achsmanchette und Lager: Spannender Streitpunkt.
Eine Achsmanchette geht nicht von jetzt auf gleich kaputt, ein Lager auch nicht. Wurde der Wagen regelmäßig in einer Werkstatt gewartet, hätte das auffallen müssen. Auch bei der HU.
Stand im HU-Bericht die Achsmanchette erwähnt (ist ein relevanter Mangel), hättest du das sehen müssen. Gekauft wie gesehen (oder gekauft wie aus eigener Fahrlässigkeit nicht gesehen).
Könntest du nachweisen, dass die Werkstatt, die die letzten Reparaturen und Wartungen durchgeführt hat ihn auf den Mangel hingewiesen hat oder z.B. der TÜV unter der Hand die Achsmanchette unter der Prämisse "lasse ich sofort machen" nicht erwähnt hat, hätte er davon gewusst. Hier hättest du ggf. das Recht auf Rückabwicklung oder Minderung. Aber erst mal nachweisen können.
Wurden Wartungen und Reparaturen nur noch nach Bedarf durchgeführt (Auspuff macht lustige Geräusche - tauschen) und du hast keine Servicenachweise, wird es schwierig. Hier kann er tatsächlich nichts davon gewusst haben. Im Strafrecht schützt Unwissenheit zwar vor Strafe nicht, aber im Zivilrecht möglicherweise schon. Wusste er nichts davon, konnte er dir auch nicht bewusst einen Mangel verschweigen. Autos ohne lückenloses Serviceheft würde ich schon allein deshalb nicht kaufen.
Es kann sich also lohnen, die Werkstatt, bei der die letzten Reparaturen durchgeführt wurden oder die letzte HU-Prüfstelle zu kontaktieren, ob etwas derartiges mündlich bemängelt wurde. Bejahen sie, kannst du den Spieß umdrehen. Rückabwicklung oder Minderung, die 200 Euro Restzahlung sehe ich, je nach Gesamtwert, als gerechtfertigt. Verneinen sie, ist es dein Problem.
- eine kaputte Achsmanschette ist in der Regel normaler Verschleiß (es sei denn das Auto ist gerade mal 3 Jahre alt). Solche Verschleißerscheinungen sind kein Mangel! Wie alt ist das Auto?
- Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, sieht es nochmals schlechter aus, da du eine Täuschung des Käufers nachweisen (und nicht nur annehmen) musst
Unterm Strich würde ich sagen: dein Auto, dein Problem. Da gehören Reparaturen halt dazu. Warte mal ab, was du noch alles kommt
Kotflügel hat Dellen, und die schale beim Scheinwerfer wackelt
hast du bereits beim Kauf gesehen
Manschette und Lager vorne links kaputt
woher will das ein Privatmann wissen, der war garantiert nicht unterm Auto; wenn er von den Schäden nichts wusste, kann er die auch nicht angeben. Du bist in der Pflicht nachzuweisen, dass er von den Schäden wusste, dann kannst was machen
du wirst zahlen müssen
ja ist mir eine lehre!! brauche das Auto weil ich nur Nachtschichten fahre und es musste zuverlässig sein habe ich ihm auch gesagt bei den Mängeln hat er nur auf die äußeren, km und altersentsprwchenden hingewiesen diese habe ich auch in kauf genommen. TÜV da kannst jetzt auch lachen da hat er mir Papiere mit ausstellungsdatum von 08/2014 vorgelegt TÜV geht bis 08/2018. das mit den Kennzeichen wusste ich selbst nicht da ich von Österreich nach Deutschland gezogen bin und es da große Unterschiede gibt. das Geld habe ich ja was aussteht mittlerweile