Auto verkauft- Käufer will Geld zurück
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gestern ein Fahrzeug von privat an privat verkauft ( VW Golf, 19 Jahre alt, 157000km für 420€). Der Käufer ist KFZ-Mechaniker und hat das Fahrzeug angeschaut und einige Mängel festgestellt, weswegen ich vom Preis von 899€ auf 420€ runtergegangen bin. Ich habe das Fahrzeug bis zum Abholtag gefahren und habe selber wenig Ahnung und konnte problemlos damit fahren. Das Fahrzeug habe ich dann abgemeldet ( TÜV lief diesen Monat ab) und dem Käufer übergeben. Am Abend erhielt ich dann eine Nachricht vom Käufer, dass ich ihm hätte sagen müssen, dass die Lenkung defekt ist. Ich bin wie gesagt aber jeden Tag problemlos damit gefahren und habe davon nichts gewusst. Der letzte Werkstattbesuch war im Dezember 2013, da wurde auch nichts von einer defekten Lenkung gesagt. Er verlangt jetzt einen Rabatt von mir und will mich verklagen. Ich habe in den Kaufvertrag geschrieben "gekauft wie gesehen- da Privatverkauf keine Gewährleistung oder Rücknahme". Des Weiteren hatte ich ihm eine Probefahrt angeboten, die er abglehnt hat.
Wie sieht es rechtlich aus? Ich wusste nichts von einer defekten Lenkung, das Auto ist 19 Jahre alt und hat mich immer von A nach B gebracht. Ich bin Studentin und wir sind sogar damit weitere Strecken in den Urlaub gefahren.
12 Antworten
Normal bist Du aus dem Schneider, im Vertrag hast Du die wichtige Klausel stehen!
"gekauft wie gesehen- da Privatverkauf keine Gewährleistung oder Rücknahme"
Vielleicht hättest Du noch schriftlich fixieren sollen, dass der Käufer auf eine Probefahrt verzichtet!
Da der Käufer aber KFZ-Mechaniker ist und er somit vom Fach, konntest Du nur davon ausgehen, das er weiß wonach er beim Kauf eines so alten Fahrzeugs zu schauen hat.
Man hätte ja auch davon ausgehen können, dass er es lediglich als Ersatzteilelager braucht!
Ich würde mir keine große Gedanken machen!
Du kannst als Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, musst dies aber auch erklären. Hast du das im Kaufvertrag nicht getan, hat der Käufer einen Anspruch auf Mängelbeseitigung deinerseits, wenn sich der Mangel für ihn erst 2 Wochen nach Kaufgezeigt hat (er also nicht bei Kauf schon davon wusste).
Andere Möglichkeit: Du hast die Gewährleistung und Garantien zwar ausgeschlossen, hast aber wider besseren Wissens Mängel verschwiegen. Ist das nachweisbar, kann der Vertrag nicht mal mehr wirksam sein.
Hast du die Gewährleistung und Garantien hingegen wirksam ausgeschlossen und Angaben zum Fahrzeug und seinem Zustand nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, hat der Käufer keine Chance. In diesem Fall kannst du seine Forderung aus den genannten Gründen ablehnen.
Siehe auch:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/Gewaehrleistung-t9.html
Dann hat der Herr einfach Pech gehabt und will dich bewusst über den Tisch ziehen.
Wenn die Lenkung in deinen Händen noch funktioniert hat, ist das nun mal so:
Wenn sie bei ihm kaputt gegangen ist (ja wenn), dann hat er einfach Pech gehabt. Zudem kann er dir nicht nachweisen das diese nicht von ihm beschädigt wurde. Einfach Rechtversicherung einschalten und die das klären lassen.
Der Trottel erhofft sich im Endeffekt wohl noch was, fällt damit aber gut auf die Schnauze. Hofft wohl eine unwissende Junge Dame in die Enge drängen.
Zudem hast du ja 'gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung oder Rücknahme angegeben. Heißt folglich: Er hat vertraglich keinen Anspruch auf seine Schelmereien.
Zudem Frage nebenbei: Wer ist so hohl und kauft sich ein Langstreckenfahrzeug mit 160k Km welches 19 Jahre alt ist. Da sind technische Mängel nun mal typisch.
Hallo,
der Käufer will das Auto im Grunde umsonst haben. Entweder bietest du ihm eine Rücknahme an - musst du rechtlich nicht und er wird das auch nicht wollen. Allerdings würde ich das als Laie auch nicht machen, da man befürchten muss, das bereits Teile entnommen/getauscht wurden.
Oder aber du verweist ihn darauf, das bei dem Auto bereits Mängel erkannt und preislich berücksichtig wurden. Das Schlaueste wäre den Käufer zu ignorieren. Ich glaube nicht, das der dich verklagt. Der möchte nur den Wagen am Liebsten geschenkt haben, wie das heutzutage üblich ist. Alternativ trifft man sich beim TÜV und läßt den Wagen begutachten. Das kostet nicht soviel und ich denke danach wirst du von dem Lappen nicht s mehr hören. Grüße
meiner Meinung nach, hat er dich jetzt schon übers Ohr gehauen.
In dem Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen und nicht über Gute Frage Laientipps einholen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ist die Beratung kostenlos, wenn Du Geringverdiener bist ebenfalls. Ansonsten gibts ja noch Fachportale wie frageinenanwalt wo Du minimal 25 Euro bieten musst, aber Antwort von einem Anwalt bekommst.