Auto verkauft mit Garantie?

9 Antworten

"Gesetzliche Garantie" gibts nicht.

Fahrzeug wird wie besichtigt und Probegefahren verkauft für Wachmänner verkauft.

Was?

Es ist zu klären ob und wie die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Anhand der unsinnigen Sätze die da stehen kann man das nicht beurteilen.

Du hättest ihm den lieber nicht verkaufen sollen, der kann Dir jederzeit Ärger machen, noch jahrelang.

Da es keine gesetzliche Garantie gibt, ist der Satz sinnlos.

Wichtig für dich, dass die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen wurde.

Da ich von einem Privatverkauf ausgehe, verwirrt mich ein wenig dieser Satz:

für Wachmänner verkauft.

?!?

KILLer219 
Beitragsersteller
 23.06.2019, 15:55

Servus danke ja das hatte ich auch im Kopf. Es gibt keine gesetzliche Garantie nur Gewährleistung. Es steht halt drin er wurde Probegefahren und wie besichtigt verkauft. Dann halt unten der Satz bei Motorschäden gilt gesetzliche Garantie.

Hallo,

der Käufer hat Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde.

Er hat keine Garantie. Und da es dahingehend auch nichts gesetzliches gibt, ist dieser "pauschale Eintrag" im Kaufvertrag sinn- und zwecklos.

Der wichtige Teil des Kaufvertrags ist folgender:

"... unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässigeV erletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen ..."

Zusätzlich trägt man bekannte Mängel in den Kaufvertrag ein.

Wenn ihr den Passus nicht gestrichen habt, dann hat er keine Gewährleistung. Schon gar nicht für Mängel, die ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt waren.

Ihr habt allerdings explizit darüber gesprochen und er hat sogar angekündigt, es prüfen zu lassen.

Dem hättest du ausdrücklich widersprechen müssen.

Das hast du nicht getan und stattdessen "diesem Eintrag" zugestimmt.

Kommt er wirklich wieder, läuft es zumindest auf einen unangenehmen Streit raus.

Viele Grüße

Michael

normal macht man von privat zu privat ;gekauft wie gesehen, alles andere ist Wahnsinn

19Michael69  23.06.2019, 16:14

Nur "Gekauft wie gesehen" ist nicht zu empfehlen, da dadurch NICHT die komplette Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Nur die für "offensichtliche Mängel" wird ausgeschlossen.

Darum steht das z. B. in dem Vordruck vom ADAC auch überhaupt nicht mehr drinnen.

Gruß Michael

ChristianKlaus  23.06.2019, 16:15
@19Michael69

okay, danke,...

habe bisher noch nie privat Autos ge-/verkauft, nur über Händler