Auto verkauft mit Garantie?
Hallo,
Ich habe gestern mein Auto verkauft. Der Käufer ist 4 Stunden zu mir gefahren. Als er hier war, war alles in Ordnung bis auf, das der Wagen im Stand Zündaussetzer hat. ( BMW 760i V12) sonst keine Mängel er fährt ohne Probleme kein Leistungsverlust... fahre schon seit 15000km so also seit ich ihn gekauft habe. Fehlerspeicher steht nichts haben wir zusammen geschaut. Er hat ihn gekauft um sich abzusichern bestand er darauf im Kaufvertrag folgendes reinzuschreiben:
Bei Motorschaden gilt gesetzliche Garantie. Ist ein Kaufvertrag vom TÜV oben steht Fahrzeug wird wie besichtigt und Probegefahren verkauft für Wachmänner verkauft.
er meinte er lässt ihn untersuchen wenn’s eine Kleinigkeit ist alles ok. Aber wenn’s was größeres ist wird er den Wagen zurückbringen.
Ich möchte mir mit dem Geld jetzt gerne was neues zulegen. Die Angst ist halt nicht das ich was kaufe und er ihn zurück geben will?
9 Antworten
"Gesetzliche Garantie" gibts nicht.
Fahrzeug wird wie besichtigt und Probegefahren verkauft für Wachmänner verkauft.
Was?
Es ist zu klären ob und wie die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Anhand der unsinnigen Sätze die da stehen kann man das nicht beurteilen.
Du hättest ihm den lieber nicht verkaufen sollen, der kann Dir jederzeit Ärger machen, noch jahrelang.
Da es keine gesetzliche Garantie gibt, ist der Satz sinnlos.
Wichtig für dich, dass die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen wurde.
Da ich von einem Privatverkauf ausgehe, verwirrt mich ein wenig dieser Satz:
für Wachmänner verkauft.
?!?
Servus danke ja das hatte ich auch im Kopf. Es gibt keine gesetzliche Garantie nur Gewährleistung. Es steht halt drin er wurde Probegefahren und wie besichtigt verkauft. Dann halt unten der Satz bei Motorschäden gilt gesetzliche Garantie.
Hallo,
der Käufer hat Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde.
Er hat keine Garantie. Und da es dahingehend auch nichts gesetzliches gibt, ist dieser "pauschale Eintrag" im Kaufvertrag sinn- und zwecklos.
Der wichtige Teil des Kaufvertrags ist folgender:
"... unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässigeV erletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen ..."
Zusätzlich trägt man bekannte Mängel in den Kaufvertrag ein.
Wenn ihr den Passus nicht gestrichen habt, dann hat er keine Gewährleistung. Schon gar nicht für Mängel, die ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt waren.
Ihr habt allerdings explizit darüber gesprochen und er hat sogar angekündigt, es prüfen zu lassen.
Dem hättest du ausdrücklich widersprechen müssen.
Das hast du nicht getan und stattdessen "diesem Eintrag" zugestimmt.
Kommt er wirklich wieder, läuft es zumindest auf einen unangenehmen Streit raus.
Viele Grüße
Michael
normal macht man von privat zu privat ;gekauft wie gesehen, alles andere ist Wahnsinn
Nur "Gekauft wie gesehen" ist nicht zu empfehlen, da dadurch NICHT die komplette Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.
Nur die für "offensichtliche Mängel" wird ausgeschlossen.
Darum steht das z. B. in dem Vordruck vom ADAC auch überhaupt nicht mehr drinnen.
Gruß Michael