Werkstatt verursacht Motorschaden, wer haftet (Rechtslage)?
Hallo liebe Community,
ich habe ein großes Problem.
An meinem BMW ging die Motorkontrollleute an. Also fuhr ich zur Werkstatt um den Fehler beheben zu lassen.
Die KFZ-Meister stellten dann fest, dass ich eine neue Steuerkette benötige. So weit so gut. Sie montieren mir daraufhin also eine neue Steuerkette und fuhren den Wagen anschließend Probe. Nach ca. 15 Kilometern während der Probefahrt ging der Motor plötzlich aus, da im Motor die Führungen der Steuerkette, welche aus Plastik sind rissen. Ob die Führungen bereits vorbeschädigt waren, oder nicht kann mir niemand sagen. Es ist nun ein Motorschaden entstanden.
Die KFZ-Werkstatt hat nun vorgeschlagen eine Motorinstandsetzung durchzuführen, bzw. einen Austauschmotor zu organisieren, welche Sie mir dann jedoch in Rechnung stellen werden.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage zu beurteilen?
Muss ich nun dafür haften oder der KFZ-Betrieb?
8 Antworten
Wichtig ist das du nichts spezielles verabredest hast. Wenn du explizit gesagt hast dass du nur die Kette gewechselt haben willst und nichts anderes ist die Werkstatt auf der Haftung heraus.
Sonst wäre es aber zwingend notwendig wenn sich die Kette gelängt hat alle Teile mindestens zu kontrollieren die mit der Kette zu tun haben, wie zum Beispiel die Kettenspanner aber auch alle Ritzel und Führungen. Besser wäre es trotzdem die rein vorsorglich zu tauschen.
In diesem Fall ist es ganz klar ein Fehler der Werkstatt wenn die die Kette reparieren und das Auto dann keine 15 km fährt und mit einem Kettenschaden liegen bleibt.
Das würde ich per Anwalt einklagen!!!
Die Steuerkette zu wechseln ohne gleichzeitigen Austausch der Gleitschienen ist grob fahrlässig!!! Es sei denn Du hast aus Kostengründen ausdrücklich darauf bestanden dass die Führungsschienen NICHT mit getauscht werden sollen. Wenn das zwei Werkstatt-Mitarbeiter behaupten däs wäre mündlich so abgesprochen gewesen hast Du ein Problem.
Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt brechen die allerdings meistens ein, wegen der hohen Strafen für Meineid.
Grundsätzlich ist Dir als Laien nicht zuzumuten der Werkstatt die ausdrückliche Anweisung zu geben die Führungsschienen mit zu tauschen. Das müssen die aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten von selbst tun.
Wenn es während der Probefahrt zu einem Motorschaden gekommen ist, muss die Werkstatt belegen, dass dieser Schaden auch ohne ihre Arbeit entstanden wäre.
Wende dich an die Schlichtungsstelle bei der Kreishandwerkerschaft.
Sie hätte das ja erkennen müssen, als sie die Kette eingebaut haben.
Deswegen ja über die Schlichtungsstelle der Handwerkerschaft
Sie hätte das ja erkennen müssen, als sie die Kette eingebaut haben.
Natürlich, wenn das denn alles so war. Aber woraus ergibt sich die umgekehrte Beweislast zu Gunsten des Anspruchstellers?
Bist du dir sicher, dass die Werkstatt so gesehen ihre Unschuld beweisen muss?
Sie hätte das ja erkennen müssen, als sie die Kette eingebaut haben.
Okay, anders gefragt: Auf welcher Gesetzesgrundlage (o.Ä.) muss die Werkstatt beweisen, dass sie so gesehen unschuldig ist?
(Auf das Technische möchte ich gar nicht hinaus.)
Du warst doch nicht dabei, als der Schaden passiert ist. Ein KFZ-Meister hätte doch erkennen müssen, dass die Steuerkette nicht richtig montiert wurde.
Das beantwortet meine Frage leider auch nicht so wirklich.
Letztendlich musst du natürlich beweisen, dass die Werkstatt den Schaden versursacht hat, wenn du Geld haben willst. Schadensersatz beruht auf § 823 BGB ff.
Kommt drauf an.
Wenn BMW vorschreibt, dass bei einem Steuerkettenwechsel grundsätzlich die Führungsschienen erneuert werden müssen, und das nicht geschehen ist, hättest du bessere Karten, dass die Werkstatt haften muß.
Die Kette zu wechseln, ohne die Spann- und Führungsschienen, den Spanner und die Räder zu ersetzen, ist nicht fachgerecht. Aber wenn das so eine Kuchenbude ist, kannst du das sowieso gleich einem Anwalt übergeben.
Auf welcher Grundlage basiert hier eine Haftung aus vermutetem Verschulden?