Kann ich Auto bei Privatkauf zurückgeben?
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen ein Auto für 1500 € gekauft, welches beim fahren leichte geräusche macht. Diese Geräusche, sagte der Privatverkäufer, seien wahrscheinlich von einem defekten Radlager, das nur maximal 100€ in der Reparatur kosten würde.
Sehr naiv und überzeug vom guten Angebot habe ich das Auto dann gekauft und bin gestern in die Werkstatt gefahren. Dort wurde mir leider gesagt, dass das Getriebe an den Geräuschen schuld ist und auf jeden fall in nächster Zeit überholt oder neu gemacht werden müsste. Die kosten betragen ca 1000-1500 €. Der Rat der Werkstatt war, das Auto sofort zurück zu bringen, oder einen Preisnachlass mit dem Verkäufer zu verhandeln.
Das Auto könne ich in jenem Fall wieder umtauschen, so der Meister in der Werkstatt. Leider hat der Verkäufer seit dem Kauf nicht mehr erreichbar und im Kaufvertrag steht außerdem noch die Klausel: "Das Fahrzeug wurde als Privat verkauft. Gebe keine Garantie oder Recht auf Rückgabe! Fahrzeug wurde besichtig und probegefahren! Auch keine Garantie: Nachfolgend entstehende Schäden" Dieser Vertrag wurde verwendet: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Was mir noch einfällt: im Vertrag sind keinerlei Defekte vom Auto aufgelistet.
Jetzt meine Frage: Hat der Werkstattmeister recht? oder hat der Verkäufer sich mit dem Vertrag genügend abgesichert? Der Werkstattmeister meinte, dass bei groben Mängeln wie z.B. einem defekten Getriebe immer ein Rückgaberecht bestehen würde.
Momentan ist das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen und ich kann ihn leider nicht erreichen, um wenigstens mit ihm darüber zu reden. Übrigens ist der Vorbesitzer nicht der Verkäufer, da das Auto über "den Freund der Schwester läuft" ......
Langsam habe ich das Gefühl dass der "Verkäufer" genau so übers Ohr gehaun wurde wie ich und das Auto einfach schnell weiter verkaufen wollte...
Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten noch mit dem Verkäufer zu verhandeln, falls er durch seinen Vertrag abgesichert ist?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten... Das kaputte Getriebe bricht mir finanziell total das genickt und ich weiß nicht was ich noch machen kann...
6 Antworten
soviel ist mir bekannt dass auch bei Privatverkauf mit Mängeln eine Garantie besteht
Hallo, falls der Verkäufer im Auftrag verkauft kann es auch ein verdeckter Händler sein, der sich der Garantie entziehen will. Versuche weiterhin den guten Mann zu erreichen und melde das Auto auch noch nicht um. Die Kosten laufen somit auch für ihn weiter. Defektes Getriebe und der Verkäufer kannte den Mangel, da hast du Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, da du getäuscht wurdest.
Fahrzeug wurde besichtig und probegefahre
Da ist keine Rückgabe möglich.
Ein Getriebe, welches leichte Geräuche macht, kann noch ein paar Kilometer aber auch noch ein paar zehntausend Kilometer halten. So ein Risiko gibts nun mal bei alten Autos.
Einen rechtlichen Tip gebe ich bei Privatkäufen von Autos in dieser Preisklasse nicht ab.
Naja, bei 12 / 13 Jahren und über 100.000 km kann man solche Schäden nun mal nicht ausschließen.
Erkundige dich mal bei Ebay, wieviel ein Gebrauchtgetriebe für dein Auto kostet. Falls wirklich das Teil den Geist aufgeben sollte. In der Hobbywerkstatt deiner Stadt findest du bestimmt paar Hobbyschrauber, dir dir das dann für 200 € zuzüglich der Hubbühnenmiete wechseln. So ein altes Auto muß in keine Fachwerkstatt mehr!
In diesem Fall gleich noch die Antrieswellenmanschetten wechseln, die gehen sowieso bald kaputt.
Das soll aber nur ein Vorschlag sein, denn rechlich gesehen halte ich mich hier komplett raus.
Wer hat als Verkäufer unterschrieben? Wer war als offizieller Besitzer eingetragen? Dieser ist dein Ansprechpartner. Der Freund hat wohl nur im Auftrag verkauft... und ist aus der Haftung damit raus. Bei vorsätzlicher Täuschung des Käufers muss der PKW zurückgenommen werden.
Der Verkäufer hat unterschrieben und die Person auf die der Wagen zugelassen ist habe ich noch nie gesehen - sehe halt nur seinen Namen auf dem Fahrzeugschein.
Also ist der Verkäufer raus aus der Sache und der eingetragene Besitzer ist verantwortlich? Ärgerlicher gehts ja nicht...
naja gut das Auto hat erst 110000 gelaufen und ist Bj 2000. Ich habe extra ein Auto gekauft, das solche Schäden noch nicht haben sollte.