Käufer will Auto wiedergeben, habe ich recht dabei?
Hallo Leute, eine Frage..
Habe vor ca. 5-8 Monaten ein Auto gekauft. Diesen bis heute gefahren und vor kurzem verkauft. Das Auto hat auch vor kurzem neuen TÜV bekommen. (also VOR dem Verkauf)
Keinen Tag später meldet sich der Käufer und möchte das Auto zurückgeben. Der Grund: er soll von der Polizei angehalten und zum TÜV gezwungen worden sein. Dabei soll sich herausgestellt haben, dass das Auto zu tief sei (angeblich maximale Höhe bereits ausgeschöpft - höher soll es nicht gehen) und der Auspuff sei zu laut.
Von dem allem wusste ich nichts, es war mein erstes Auto und mir selbst ist sowas in der ganzen Zeit nicht passiert. Außerdem hat er ja auch TÜV bekommen.
Jetzt kommt halt das klassische: mir wird mit Anwalt gedroht.. Vor dem Kauf hat er und ein Freund von ihm das Auto beim 1. Mal besichtigt und wir haben eine Probefahrt gemacht. Beim 2. Mal, wo er das Auto abholen wollte, hatte er dann dieselbe Möglichkeit, das Auto zu beobachten. Desweiteren haben wir einen Kaufvertrag (von mobile) als Grundlage genommen. Ich habe ihm VOR DEM KAUF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier eine Rücknahme, Gewährleistung oder ähnliche Sachen komplett ausgeschlossen sind und er sich das bewusst sein soll, BEVOR er unterschreibt und das Auto mitnimmt. Das hat er bejaht und unterschrieben. In der ebay-kleinanzeigen-Inserierung war natürlich auch der ausdrückliche Hinweis, dass es keine Rücknahme gibt.
Meint ihr, ich muss mir jetzt noch weiterhin Kopf machen? Oder ist die Sache eigentlich schon erledigt und er selbst muss sich um die angeblichen Fehler kümmern?
Vielen Dank
Ergänzung: habe vergessen zu erwähnen, dass laut dieser Nachprüfung durch die Polizei das Fahrwerk und damit die Tieferlegung angeblich illegal eingetragen wurde. Wie soll sowas illegal passieren? Ich selbst habe das Fahrwerk nicht eingebaut und eintragen lassen. Das war der Vorverkäufer. Falls das stimmen sollte, ändert das was an der Sache?
8 Antworten
Die Feststellungen der Polizei sprechen zunächst einmal dafür, dass das Fahrzeug Sach- und/oder Rechtsmängel aufweist. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Käufer deshalb das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld wieder verlangen kann.
- Grundsätzlich muss ein Käufer immer zunächst die Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB), also die Lieferung einer neuen Sache oder die Reparatur. Beim Kauf eines gebrauchten Autos bedeutet dies regelmäßig die Reparatur des Gebrauchtwagens durch den Verkäufer, hier also z.B. die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustands.
- Der Käufer kann grundsätzlich erst dann vom Vertrag zurücktreten (also das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurück verlangen), wenn die Nacherfüllung erfolglos war oder der Verkäufer sich weigert, seiner Pflicht nachzukommen.
- Das alles spielt aber nur dann eine Rolle, wenn der Käufer überhaupt Gewährleistungsansprüche hat und diese nicht vorher wirksam ausgeschlossen worden sind. Da Du hier wohl den Standard-Kaufvertrag von mobile.de verwendet hast, dürfte der Gewährleistungsausschluss wirksam sein.
- Der Gewährleistungsausschluss greift nur dann nicht, wenn der Verkäufer Dir nachweisen kann, dass von den Mängeln wusstest und diese bewusst verschwiegen hast. An dieser Stelle kannst Du dich aber wohl guten Gewissens auf die frische TÜV-Plakette für das Fahrzeug berufen.
Insgesamt dürftest Du damit ganz gute Chancen haben, selbst wenn die Sache vor Gericht gehen sollte. Wenn Du dem Käufer im Kaufvertrag oder im Verkaufsgespräch irgendwelche Versprechungen zum Auto gemacht hast, kann es aber natürlich sein, dass hier eine andere Bewertung geboten ist. Abgesehen davon kann man Deine Frage natürlich nur dann zuverlässig beantworten, wenn man wirkliche alle Fakten des Falles kennt.
wie gesagt, er hat wahrscheinlich eh Keinen Anspruch. Daher musst du dir keine großen Sorgen machen.
Mach dir da mal keinen Kopf. Das Auto wurde vom TÜV abgenommen. Hätte der Prüfer etwas festgestellt, was unzulässig ,wäre dir die Plakette verwehrt worden.
Du hast einen Kaufvertrag in dem eine Rücknahme oder Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Damit bist du aus der Sache raus.
Teile das dem Käufer mit und verweise ihn auf den Kaufvertrag und die neue TÜV Abnahme. Lasse dich nicht unter Druck setzen und teile dem Käufer auch mit, dass die Sache für dich erledigt ist.
Der Heini will bloss Geld, wenn du ihm ein Angebot machen würdest würde er die Karre behalten. Also nicht reagieren, das Auto hatte frischen TÜV und lt. Kaufvertrag sind Rücknahme und Garantie ausgeschlossen.
Is wie mit dem Strasseköter der bellt, wenn man den ignoriert hörter von selber auf.
Da kann nichts kommen.
Meint ihr, ich muss mir jetzt noch weiterhin Kopf machen?
Ich meine das nicht.
Oder ist die Sache eigentlich schon erledigt und er selbst muss sich um die angeblichen Fehler kümmern?
Unter dem Vorwand, dass deine Beschreibung tatsächlich stimmt, ist exakt das der Fall.
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Das scheint schon seit längerem eine beliebte Masche zu sein. X kauft ein Auto und meldet sich dann 2 3 Wochen später, dass plötzlich irgendwelche Mängel festgestellt wurden. Dadurch wollen die im Nachhinein den Kaufpreis drücken. Lass ihn mal machen. Die probieren es halt bei 50 Leuten und wenn davon 2 anspringen, hat was ich für die schon gelohnt.
Ich würde nochmal mit Nachdruck darauf hinweisen, das A. frischer TÜV ohne Mängel, B. er sowohl mündlich als auch schriftlich (Kaufvertrag) darüber informiert wurde, dass es keinerlei Gewährleistungsansprüche gibt und C. du als Laie solche Mängel nicht erkennen konntest und er dir deshalb auch keine arglistige Täuschung unterstellen kann.
Hallo, erstmal vielen Dank für deine ausführliche Hilfe.
Natürlich habe ich kein Interesse daran nachträglich für ihn ein komplett neues Fahrwerk und Auspuff einbauen zu lassen.
Diese (angeblichen) Sachen konnte ich doch gar nicht gewusst haben, da ich das Auto mit Rest-TÜV gekauft habe und erst vor Kurzem den TÜV erneuert habe. Wie kann ein Otto-Normal-Verbraucher auch sowas wissen, ohne dass der TÜV einen darauf hinweist? Was bei mir nicht passiert ist. Ich laufe ja nicht mit einem Zollstock oder Dezibel-Messgerät am Auto rum...
Danke