Moped Stellplatz
Hallo liebe gutefrage.net Community,
ich habe heute einen Bescheid bekommen von der Genossenschaft, dass ich doch mein Moped woanders parken soll. (Ich wohne in Dresden bei der WGJ). Momentan parkt es sicher angeschlossen am Fahrradständer neben dem Eingang. Dort wo halt auch die Fahrräder stehen^^
Folgende Regelung gibt es: 3) Kraftfahrzeuge (u. a. Autos, Kleinkrafträder wie Mopeds, Motorroller) oder Fahrräder dürfen nur in den vorgesehenen Park-, Einstell- oder Abstellplätzen oder außerhalb der Häuser im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Ein Abstellen auf Fußwegen, unter der Balkonanlage und im Bereich von Hauseingängen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Zustimmung der WGJ.
Meiner Ansicht nach gibt es da keinerlei Sachen gegen die ich verstoße und wollte nun fragen ob irgendjemand schon einmal sich gegen die WOhnungsgenossenschaft aufgelehnt hat und ob sich das lohnt.
Falls jemand eine Idee oder so hat, bitte antworten :)
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
An der klaren Regulierung Deiner Wohnungsgenossenschaft gibt es nichts zu rütteln. Sie hat auf ihrem Grundstück das Bestimmungsrecht und darf somit auch klipp und klar definieren, Kraftfahrzeuge jeglicher Art nur auf den ausgewiesenen Stellflächen abzustellen. Und ein Moped ist nun mal kein Fahrrad. Und wenn Du keine Sondererlaubnis für das Abstellen bekommst, so lohnt sich diesbezüglich auch kein Rechtsstreit. Bei einem "richtigen" Mofa ( mit Tretkurbeln und Pedalen ) wäre es ein Grenzfall, sofern diese Fahrzeugart nicht ebenfalls in der Untersagung ausdrücklich aufgeführt ist. Denn ein Mofa dieser Bauart ist rechtlich ein "Fahrrad mit Hilfsmotor". Aber auch in diesem Fall besser mit dem Vermieter sprechen, denn nicht jeder Mieter könnte diesen Unterschied klaglos einsehen.
dürfen nur in den vorgesehenen Park-, Einstell- oder Abstellplätzen oder außerhalb der Häuser im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Der Unterschied zwischen einem Motorrad und einem Fahrrad ist dir bekannt?