Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen

3 Antworten

Ich kenne einen ähnlichen Fall, da wurde die Straße komplett zugeparkt, dass sogar Feuerwehr und Krankenwagen quasi ihren Dienst dort verweigerten, weil kein Durchkommen war aufgrund völligen Zuparkens der Straße, denn wer keinen gemieteten Platz hatte, hat sich halt einfach an den Rand gestellt. Daraufhin wurde eine Schranke gebaut. Und dort ist es jetzt auch so, dass Leute, die halt außerhalb parken, ihren Einkauf selbst tragen bzw. ihren Großeinkauf halt mit einem Bollerwagen holen, was ich bei letzterem auch zumutbar finde.

dozzer 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 10:44

Wäre zumutbar, gebe ich Dir Recht. Allerdings mit einem Sauerstoffgerät wegen COPD unterm Arm stellt sich dies als etwas problematisch dar.

anitari  30.10.2014, 12:33
@dozzer

Hat die/der Erkrankte einen Schwerbehindertenausweis?

Wenn ja mit welchem Grad der Behinderung und welchem Merkzeichen?

dozzer 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 15:36
@anitari

Schwerbehinderten Ausweis 45 Prozent ja, allerdings ohne Merkzeichen. Wäre da ein aG drinn, wäre es auch kein Problem! Aber scheinbar macht sich keiner mal nen Kopf darüber, dass es einfach nur ein unzumutbarer Zustand ist, sich von seinem Vermieter gängeln lassen zu müssen, um seine, wie auch immer gearteten Sachen vom PKW zu seiner eigenen Haustür zu bekommen, ohne danach einen Notarzt rufen zu müssen!

Nochmals die Frage:

Gibt es ein vergleichbares Urteil in der Deutschen Rechtsprechung, oder ist es jemandem bekannt, dass der Vermieter das Zuwegerecht zum Be- und Entladen einem Mieter barierefrei gestatten muss!?

anitari  30.10.2014, 16:38
@dozzer

Barrierefrei für Schwerbehinderte mit entsprechendem Grad der Behinderung und entsprechendem Merkzeichen.

Mit Grad der Behinderung 45 zählt man noch nicht mal als schwerbehindert. Tut mir Leid, so sind nun mal die Tatsachen.

Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen,

Mit keinem. Außer dir wurde vertraglich das Befahren der Anlage zugesichert oder Du mietest einen Parkplatz innerhalb dieser.

dozzer 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 10:49

Als wir hier eingezogen sind, hat es keine Schranke gegeben und wurde auch jahrelang vom Vermieter nicht befürwortet. Nachdem allerdings die Stellplätze von Fremdparkern missbraucht wurde, hat man sich erst dafür entschlossen, diese Schranke, die nun auch noch ständig defekt ist und Kosten durch Reperaturen zu Lasten der Mieter (!) verursacht, zu installieren.

anitari  30.10.2014, 12:29
@dozzer
die nun auch noch ständig defekt ist und Kosten durch Reperaturen zu Lasten der Mieter

Das müssen Mieter nicht zahlen.

DerHans  31.10.2014, 12:42
@anitari

Das wären dann höchstens die Mieter der Parkflächen

Du hättest ja auch einen Parkplatz anmieten können. Wenn jetzt wieder jeder ein- und ausfahren kann, zahlen die anderen ihr Privileg ja vollkommen für nichts.

dozzer 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 11:54

Eine Anmietung ist nicht möglich, da keine Parkplätze innerhalb der Wohnanlage mehr zur Verfügung stehen! Ausserdem geht es nicht um Privilegien sonderen lediglich um das kurzfristige Be- und Entladen eines PKW und kein dauerhaften Parkvorgang.