Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen
Unsere Wohnungsbau-Genossenschaft hat eine Schranke installiert, damit Fremdparker nicht mehr die vermieteten Parkplätze blockieren. Soweit ist diese Massnahme sinnvoll. Allerdings ist für Mieter der Wohnanalge, die keinen Parkplatz innerhalb der Anlage haben, ein gravierender Nachteil entstanden; sie müssen ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parken und von dort aus Einkäufe oder sonstige bewegliche Habe, egal wie schwer oder Sperrig diese ist, quer über die Anlage transportieren und dem Vorstand der Genossenschaft ist es völlig egal, ob diese Personen alt, gebrechlich oder körperbehindert ist! Auf Anfrage bei unserer Genossenschaft wurde mir lediglich telefonisch mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen geben wird, dass Mietern ohne PKW-Stellplatz auch kein Chip zum öffnen für die Schranke ausgehändigt wird, um den PKW zum kurzfristigen Be- und Entladen in die Anlage das einfahren ermöglicht. Im günstigstem Fall beträgt der Weg von der öffentlichen Strasse bis zu den Hauseingängen zwischen 100 und 150 Metern, je nach Parkplatzsituation auf der öffentlichen Strasse.
Ich denke mal, dass durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens der Wohnungsbau-Genossenschaft eine schriftliche Stellungnahme vermieden werden soll, um keine Rechtsgrundlage zu bieten.
Meine Frage nun: Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen, uns einen Schranken-Chip auszuhändigen ?
3 Antworten
Ich kenne einen ähnlichen Fall, da wurde die Straße komplett zugeparkt, dass sogar Feuerwehr und Krankenwagen quasi ihren Dienst dort verweigerten, weil kein Durchkommen war aufgrund völligen Zuparkens der Straße, denn wer keinen gemieteten Platz hatte, hat sich halt einfach an den Rand gestellt. Daraufhin wurde eine Schranke gebaut. Und dort ist es jetzt auch so, dass Leute, die halt außerhalb parken, ihren Einkauf selbst tragen bzw. ihren Großeinkauf halt mit einem Bollerwagen holen, was ich bei letzterem auch zumutbar finde.
Hat die/der Erkrankte einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja mit welchem Grad der Behinderung und welchem Merkzeichen?
Schwerbehinderten Ausweis 45 Prozent ja, allerdings ohne Merkzeichen. Wäre da ein aG drinn, wäre es auch kein Problem! Aber scheinbar macht sich keiner mal nen Kopf darüber, dass es einfach nur ein unzumutbarer Zustand ist, sich von seinem Vermieter gängeln lassen zu müssen, um seine, wie auch immer gearteten Sachen vom PKW zu seiner eigenen Haustür zu bekommen, ohne danach einen Notarzt rufen zu müssen!
Nochmals die Frage:
Gibt es ein vergleichbares Urteil in der Deutschen Rechtsprechung, oder ist es jemandem bekannt, dass der Vermieter das Zuwegerecht zum Be- und Entladen einem Mieter barierefrei gestatten muss!?
Barrierefrei für Schwerbehinderte mit entsprechendem Grad der Behinderung und entsprechendem Merkzeichen.
Mit Grad der Behinderung 45 zählt man noch nicht mal als schwerbehindert. Tut mir Leid, so sind nun mal die Tatsachen.
Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen,
Mit keinem. Außer dir wurde vertraglich das Befahren der Anlage zugesichert oder Du mietest einen Parkplatz innerhalb dieser.
Als wir hier eingezogen sind, hat es keine Schranke gegeben und wurde auch jahrelang vom Vermieter nicht befürwortet. Nachdem allerdings die Stellplätze von Fremdparkern missbraucht wurde, hat man sich erst dafür entschlossen, diese Schranke, die nun auch noch ständig defekt ist und Kosten durch Reperaturen zu Lasten der Mieter (!) verursacht, zu installieren.
Du hättest ja auch einen Parkplatz anmieten können. Wenn jetzt wieder jeder ein- und ausfahren kann, zahlen die anderen ihr Privileg ja vollkommen für nichts.
Eine Anmietung ist nicht möglich, da keine Parkplätze innerhalb der Wohnanlage mehr zur Verfügung stehen! Ausserdem geht es nicht um Privilegien sonderen lediglich um das kurzfristige Be- und Entladen eines PKW und kein dauerhaften Parkvorgang.
Wäre zumutbar, gebe ich Dir Recht. Allerdings mit einem Sauerstoffgerät wegen COPD unterm Arm stellt sich dies als etwas problematisch dar.