Parkplatz zur Untermiete von jemand Fremden besetzt - wie reagieren?

6 Antworten

Du musst den Fehlbeleger auf eigene Kosten abschleppen lassen und kannst dir dann die Kosten von diesem zurückholen. Geht aber nur zivilrechtlich.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie ich nun schrittweise weiterhin vorgehen soll, wann z.B. Polizei anrufen?

Nein. Das geht die Polizei nichts an,da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Und gibt es auch eine rechtliche Regelung, wie viel ich dem Untermieter erstatten muss, da er nun die Mietsache nicht nutzen kann? Wieviel Geld pro Tag erlasse ich ihm? (Er zahlt mir im Monat 40 Euro).

Nichts. Seine Kosten kann der Mieter beim Verursacher einfordern.

DrZoidb3rg 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 19:16

Vielen Dank. Muss denn nicht eine gewisse Zeit vergehen, dass etwas Drastisches wie Abschleppen gleich gerechtfertigt ist? Es ist am Stellplatz selber ehrlich gesagt auch keine Warnung an Falschparker ausgehängt.

FordPrefect  07.10.2021, 19:18
@DrZoidb3rg

Das ist nicht notwendig, da es klar ist, dass TG Stellplätze nicht fremdbelegt werden dürfen. Abschleppen lassen, Zettel mit Hinweis aufhängen, fertig.

DrZoidb3rg 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 19:27
@FordPrefect

Ich lasse den Untermieter entscheiden und agieren, ich habe im Untermietvertrag auch keinen Paragraphen drin, wo ich für eine Blockade des Stellplatzes aufkommen müsste. Ich kann halt als Zeuge behilflich sein.

DrZoidb3rg schreibt:

Ich habe meinen Tiefgaragenstellplatz an jemanden untervermietet, doch dieser ist seit gestern von einem fremden Fahrzeug besetzt, das hat mir gestern Abend der Untermieter mitgeteilt.

Warum? Hat der Untermieter kein Telefon, mit dem er einen Abschleppdienst anrufen kann? Das ist sein Bier, wenn er auf seinem (von dir gemieteten) Parkplatz parken möchte. Du bist nicht seine Nanny!

DrZoidb3rg fragt:

Und gibt es auch eine rechtliche Regelung, wie viel ich dem Untermieter erstatten muss, da er nun die Mietsache nicht nutzen kann? Wieviel Geld pro Tag erlasse ich ihm? (Er zahlt mir im Monat 40 Euro).

Diese rechtliche Regelung gibt es: Wer einen Schaden verursacht hat, haftet dafür und muss Schadensersatz leisten und gegebenenfalls ein Unterlassungsversprechen abgeben, notfalls auch ein strafbewehrtes.

"Wer einen Schaden verursacht hat", das ist hier nicht der Vermieter des Parkplatzes, sondern der Falschparker!

Außer, der Vermieter hat in seinem Mietvertrag auch noch die Aufgabe übernommen, den Parkplatz stets frei und sauber zu halten - von Taubendreck und von Falschparkern!

Hat er das? Nein! Also: Gib dem Mieter 20 Cent, damit er telefonieren und den Abschleppdienst anrufen kann!

PS. Wenn Nomaden in meine Wohnung eindringen oder Gäste nicht gehen wollen, bitte ich ja auch nicht meinen Vermieter, sie wieder hinauszugeleiten. Außer, der hat mir versprochen, dies stets zu tun ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du den Parkplatz legal untervermietet hast, ist der Untermieter für Maßnahmen verantwortlich. Es ist sozusagen SEIN Parkplatz. Lass dich bloß nicht in irgendwas reinquatschen. Oder hast du einen Vertrag geschlossen, der dem Untermieter jederzeit Zugang zu seinem Parkplatz garantiert?

DrZoidb3rg 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 19:24

Guter Hinweis, danke! Nein so eine Klausel steht nicht im Untermietvertrag.

Nicht dein Problem, der Parkplatz ist vermietet.

Du hast schon mehr gemacht als du musst, abschleppen? Die Hunderte von Euros würde ich nicht in die Hand nehmen, kann doch der Mieter beauftragen, ist sein Stellplatz.

rechne pro Tag: 30:40=

den darfst auch abschleppen lassen, die Kosten darfst vom Verursacher einklagen

NonNam  07.10.2021, 19:47

Und wer ist der Verursacher?