Dürfen Dreiräder u. ä. auch im Überholverbot überholt werden, was ist mit Quads?
Ich denke dabei nicht an Kinder-Dreiräder, sondern an die "großen", wie sie z. B. von Senioren oder Personen mit Körperlichen Beeinträchtigungen benutzt werden.
Hintergrund meiner Frage: Das Überholverbot (Zeichen 276 bzw. 277) verbietet ja ausdrücklich nur "das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen."
Fahrräder, Mofas, Mopeds und sogar Motorräder ohne Beiwagen dürfen also überholt werden, da sie keine mehrspurigen Fahrzeuge sind.
Wie ist es aber eben mit Dreirädern? - Die sind ja wohl mehrspurig, allerdings sind sie keine Kraftfahrzeuge, daher denke ich, sie dürften auch überholt werden. Liege ich da richtig?
Wenn ich mir aber schon mal Gedanken dazu mache (bzw. die Gedanken anderer dazu lesen möchte), kann man die Frage dann ja auch noch etwas ausweiten - wie ist das mit
- Fahrrädern mit Anhängern,
- Fahrrad-Rikschas,
- Motorrädern mit Anhängern,
- Trikes,
- Quads,
- ...?
3 Antworten
Deine Frage ist doch relativ einfach zu beantworten, denn die Zeichen 276 / 277 geben ausdrücklich vor welche Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen, und das sind: mehrspurige Kraftfahrzeuge
Jetzt kannst Du nach dem Ausschlussverfahren vorgehen und so alles was dem nicht entspricht rauskegeln.
- Fahrräder mit Anhänger ► kein KFZ - Überholen erlaubt
- Fahrrad-Rikscha ► kein KFZ - Überholen erlaubt
- Motorräder mit Anhänger ► KFZ, aber nicht mehrspurig - Überholen erlaubt
- Trikes ► KFZ und mehrspurig - Überholen verboten
- Quads ► KFZ und mehrspurig - Überholen verboten
Warum ist ein Krad mit Anhänger nicht mehrspurig?
Weil es hier der Definition nach nur auf das Zugfahrzeug ankommt.
Ich denke da sie keine kraftfahrzeuge sind darf man sie überholen. Ab den drei streifen welche nen Bahnübergang ankündigen darf man ja auch nicht mehr überholen aber mein fahrlehrer meint fahrräder kann man dann ruhig überholen weil es keine Kraftfahrzeuge sind
- Fahrräder (Rikschas oder mit Anhänger) sind keine Kraftfahrzeuge, genauso wie Pferdefuhrwerke. Also dürfen sie überholt werden.
- Krafträder mit Anhänger dürfen überholt werden.
- Trikes, Quads und die bekannte Ape von Vespa https://de.wikipedia.org/wiki/Ape_(Kleintransporter) sind zweispurige Fahrzeuge und dürfen NICHT überholt werden.
- Unschlüssig bin ich mir nur bei Fahrzeugen wie der Piaggio MP3 (Link siehe unten), ob die also zweispurige Fahrzeuge gelten. Denn bis zu einer Spurweite von 450 mm galten die zum Beispiel (früher) als Kraftrad und durften somit überholt werden.
Das heißt, ich darf beim Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" an der Landmaschine mit Überbreite, die 45 km/h fährt, vorbeiziehen, am gleich schnellen, vergleichsweise winzigen Kleinkraft-Quad aber nicht --- Super ...
Oder: Die 1000er-Harley mit Anhänger, die gerade mal aus Spaß nur gemütliche 80 fährt, darf ich überholen, aber wiederum das lahme Quad nicht ...
Find ich zwar nicht sinnvoll, hat aber seine (ganz eigene) Logik ;-)
genauso ist es! Leider ?!? So ist nun mal die gesetzliche Lage. Denn ich bin seit 30 Jahren selber Zweiradfahrer und habe mich mal mit dieser Thematik ein wenig näher beschäftigt.
Eine Harley (also ein Kraftrad) mit Anhänger darf übrigens generell nur 60 km/h fahren.
Stimmt, aber das war mir gar nicht bewusst - ist aber trotzdem schneller als das Leichtkraft-Quad ... ;-)
Warum ist ein Krad mit Anhänger nicht mehrspurig? DAs scheint mir eigentlich nicht logisch, der Anhänger hat doch i. d. R. 2 Räder, also 2 Spuren - zählt das nicht, weil der Anhänger selbst kein Kfz ist?
Und ich war mir eben nicht sicher, ob Quads als "mehrspurig" zählen, weil sie ja doch vergleichsweise schmal sind (schmaler als ein ordentlicher Motorrad-Anhänger).