Fahrrad parken auf Privatgelände, das tatsächlich öffentlich, also für jedermann zugänglich ist
Auf einem Gelände ohne Zaun, Hecke oder anderer Umfriedung befindet sich ein Spielplatz, Bänke und mehrere Fahrradständer, drei davon sind überdacht. Ich habe mein Fahrrad dort untergestellt, weil dort nie etwas angeschlossen war und ansonsten in der Umgebung sehr viele Fahrräder überall angeschlossen sind und kaum Platz zu finden ist.
Nun hat eine WBG dort ein Schild mit folgendem Wortlaut unter dieser Überdachung aufgehängt: "Nur für Mitarbeiter und Besucher der WBG..., Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden entfernt!"
Ich habe mein Fahrrad dennoch dort abgestellt, weil weder ein Hinweis auf Privatgelände zu erkennen ist, noch der Bereich deutlich wird, wo die Fahrräder nicht stehen dürfen. Weil man mir persönlich gedroht hat, habe ich mein Fahrrad an eine Laterne angeschlossen, die aber möglicherweise ebenfalls zu dem Gelände gehört. Sollte eines Tage mein Fahrrad nicht mehr angeschlossen sein (das Schloss ist mit einfachem Bolzenschneider nicht zu durchtrennen) muss ich von einem besonders schweren Diebstahl ausgehen und würde das zur Anzeige bringen müssen, falls ich bei der WBG niemanden antreffe.
Wie muss das Gelände und die Beschilderung beschaffen sein, um die fremde Nutzung des Geländes abwehren zu können. Mir ist diese Verfahrensweise unplausibel und willkürlich gewählt.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Sch.
6 Antworten
Das aufgestellte Schild kennzeichnet sowohl einerseits, dass es sich um ein Privatgelände handelt, andererseits, dass der Eigentümer nicht duldet, das dort fremde Fahrräder abgestellt werden.
Steht diese Laterne auf dem Gelände - normalerweise erkennt man die "Umfriedung" eines Geländes auch ohne einen Zaun. Wenn z.B. eine durchgehende Rasenfläche oder ein offensichtlich zu diesem Grund gehörender Weg Standort dieser Laterne ist.
Sollte man in diesem Fall vom "Hausrecht" Gebrauch machen, wird Dir eine Anzeige wegen Diebstahls auch nicht weiter helfen.
Das Schild ist ausreichend. Du darfst Dein Fahrrad da nicht abstellen.
"Nur für Mitarbeiter und Besucher der WBG..., Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden entfernt!"
Deutlicher gehts doch nicht. Wenn dein Fahrrad weg ist liegt der Fehler bei dir und Du wirst mit einer Anzeige keinen Erfolg haben. Evtl auf dem Bauamt könntest Du einsehen wie weit sich das Privatgelände erstreckt und somit die Rechte der WBG.
Du dürfest Das Fahhrad da noch nicht mal anlehnen, da es auch wenn nicht extra ausgewiesen, PRIVATGELÄNDE ist.
Man könnte im Gegenzug Dich sogar wegen Hausfriedensbruchs anzeigen, da Du evtl. das Gelände unerlaubterweise betrittst bzw. befährst. Es muss nicht explizit gekennzeichnet sein. Das ist eine freiwillige Kennzeichnung.
ich finde das nun wieder typisch frau.
diese wohnanlage oder ähnliches ist von eigentümern finanziert und natürlich wollen die ihren ständer auch benutzen können und haben deshalb wohl das schild hingetan, weil andere vielleicht zu faul sind ihr rad jeden tag aus dem keller zu holen und es dann lieber auch auf den anderen platz stellen.
also sei bitte nicht so egoistisch und versuche hier noch antworten zum schutz zu finden!!!
huch, ich wollte mal eine Frage stellen. Das man hier gleich beschimpft wird, ist wohl doch nicht so schlau gewesen! Unsachlichkeit mag ich übrigens überhaupt nicht und entschuldige mich hier für meine Fragestellung!
Schade, dass man hier schlechte Erfahrungen gléich beim ersten Versuch machen muss.