Mietangebot angenommen, Einzugstag um ein bis drei Monate verschoben. Was nun?

5 Antworten

Hast Du eine Kaution bezahlt oder die Genossenschaftsanteile ???

Das ist schon mal ein Unterschied.

Du bist wahrscheinlich der Genossenschaft beigetreten, mit der Aussicht auf eine Wohnung.

Da aber noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist, würde es mich wundern, wenn das "Angebot" bindend wäre.

Da hier keiner den genauen Wortlaut dieses "Angebotes" kennt, würde ich Dir raten, mal beim Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt alle Unterlagen vorzulegen und eine Auskunft einzuholen.

Deine Frage kann meiner Auffassung nach nicht so pauschal beantwortet werden. Es müßte genauer geprüft werden, welchen rechtlichen Charakter das Angebot hat. Es kann vielleicht nur eine Interessensbekundung für die Wohnung sein, es kann eine Reservierungsbestätigung sein, es kann ein Vorvertrag sein. Ich kann das aus deinen Informationen nicht ersehen oder ableiten.

Was für mich auch unklar ist, ist die Sache mit der Kaution. Denn diese wird vom Gesetz her mit Vertragsbeginn fällig. Es kann auch ein früherer Zeitpunkt vereinbart werden, aber sicherlich nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Daher könnte es sich in Wirklichkeit vielleicht nicht um die Kaution handeln, sondern um die Genossenschaftsanteile. Diese jedoch begründen keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Ich empfehle dir, jetzt erst mal freundlich bei der Wohnungsgenossenschaft nachzufragen und zu erkären, dass du der Annahme warst, dass der besagte 1.6. verbindlich ausgemacht gewesen sei und du wissen möchtest, warum das jetzt nicht eingehalten werden kann. Abhängig davon kann man dann weiter sehen. Außerdem kannst du dann auch sagen, dass der Einzug zum 1.6. für dich wichtig sei, und fragen, ob es vielleicht eine alternative Wohnung gibt. Falls sich in dem Gespräch die Sache aufklärt oder eine Lösung gefunden wird, dann wäre doch wieder alles okay.

Du kannst hier nur prüfen, ob es sich um ein verbindliches Angebot handelt, welches Du in der angegebenen Frist angenommen hast.

Hier wären dann Schadenersatzforderungen denkbar.

Handelt es sich aber um ein freibleibendes Angebot, hast Du hier keine Chance.

Als Tipp für die Zukunft: zahle die Kaution erst, wenn Du einen unterschriebenen Vertrag in den Händen hältst.

Reezas 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 15:39

Hallo.

nun, die Zahlung musste ich vorher tätigen. Bei einer Genossenschaft habe ich mir auch nichts dabei gedacht.

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass es binden ist. Schließlich standen meine Daten, der 01.06 als Einzugstermin und die genaue Wohnung auf dem Angebot.

Der Mietbeginn wird im Mietvertrag festgelegt. Du hast keinen schriftlichen Mietvertrag? Was ist das für ein pro cedere: Du gehst zur Genossenschaft, fragst, ob eine Wohnung für dich da wäre, die G. sagt ja und macht dir ein Mietvertragsangebot, das du annimmst. Dann müsste dir ja eine Mietvertragsentwurf übergeben worden sein, den du unterschrieben hast - aber noch nicht die Genossenschaft. Oder hat die G. dir nur die Eckdaten eines Mietvertrages genannt?

Ich kann hier die Verbindlichkeit des Angebotes nicht erkennen.

Ich bin jetzt natürlich ziemlich stinkig, dass sowas erst nach dem angenommenen Angebot rauskommt.

mag ja sein, aber dafür kann die genossenschaft vermutlich auch nix, höchstens ein bauträger oder handwerker.

lass dich vom mieterbund fach- und sachgerecht beraten.

Reezas 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 13:04

Dennoch habe ich ein Recht sauer zu sein, unabhängig davon, wer nun von denen die Schuld trägt.

Schlussendlich interessiert mich auch nicht wessen Schuld es war, ich habe ein schriftliches Angebot erhalten und angenommen. Das ist bindend, und wenn es zu solchen Komplikationen ich nachhinein kommt, ist das schlussendlich nicht mein Problem.

Es ist jetzt aber nicht so das ich einfach einen wütenden Anruf tätige und damit etwas erreichen möchte. So funktioniert die Welt nicht ;)

ChristianLE  14.02.2018, 13:25
@Reezas
Das ist bindend, und wenn es zu solchen Komplikationen ich nachhinein kommt, ist das schlussendlich nicht mein Problem.

die Frage ist doch aber, ob das Angebot bindend oder freibleibend ist?

Lotta1965  14.02.2018, 13:37
@ChristianLE

Nichtsdestotroz ist und bleibt es ein nur ein Angebot.

ChristianLE  14.02.2018, 13:47
@Lotta1965

Deswegen wird aber zwischen Verbindlich und unverbindlich unterschieden.

Handelt es sich um ein verbindliches Angebot, welches den konkreten Mietbeginn erhält und vom Fragesteller auch innerhalb der angegebenen Frist angenommen wird, dann muss sich die Genossenschaft daran halten.

Dieses Angebot muss dann aber auch ausschließlich dem Fragesteller unterbreitet worden sein.

Lotta1965  14.02.2018, 14:24
@ChristianLE

Für mich ist aus der Frage nicht klar ersichtlich, dass dieses Angebot tatsächlich einen konkreten Mietbeginn enthielt. Das Einzugswunschdatum des FS war der 01.06. Ob tatsächlich dieses Datum auch verbindlich im Angebot angegeben war, lässt sich aus dem Fragetext nicht entnehmen. Der FS sagt, er habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Einzugstermin am 01.06. sein muss. Warum hätte er das tun sollen, wenn im Angebot eh ein festes Datum angegeben wurde?

Reezas 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 15:34
@Lotta1965

Auf dem schriftlichen Angebot war unter anderem konkret mein Name, meine Adresse, der 01.06 als Einzugsdatum und die Adresse der Wohnung angegeben.

Lotta1965  14.02.2018, 17:49
@Reezas

Nur die Adresse oder auch eine bestimmte Wohnung? z. B. Musterstr. 1, 2. OG links? Ich frage mich nur, warum nur ein Angebot gemacht wurde und nicht gleich ein Mietvertrag.