Was darf auf einem Tiefgaragenstellplatz abgestellt werden?
Hallo :) ,
ich habe schon mehrere Artikel zu dem Thema gelesen. Viel schlauer bin ich jetzt aber trotzdem nicht.
Darf ich auf meinem angemieteten Tiefgaragenstellplatz zwei Fahrräder und ein Moped zusätzlich zum Auto abstellen? Auch wenn ein überdachter Fahrradschuppen auf dem Grundstück vorhanden ist?
im Internet liest man dass die Tiefgaragenstellplätze grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfen. Gibt es hier eine öffentliche Regelung oder kann dass der Vermieter (dem das komplette Haus gehört) selbst entscheiden? Das Objekt befindet sich in Bayern.
6 Antworten
Letztlich ist das die Entscheidung des Besitzers, in diesem Fall also dein Vermieter.
Es kann durchaus sein das der Vermieter eine solche Nutzung aufgrund von z.B. Brandschutz nicht gestattet und er tatsächlich nur Kraftfahrzeuge auf diesem Stellplatz sehen haben möchte.
Wie genau das allerdings geregelt ist kannst du oft auch im Mietvertrag nachlesen, alternativ einfach beim Vermieter anfragen.
Du darfst aber erstmal auch davon ausgehen das der angemietete Platz zur freien Verfügung für dich steht und du darauf stellen darfst was du möchtest, das befreit dich aber nicht davon dich genauer darüber zu informieren ob nicht vielleicht doch eine spezielle Regelung darüber vom Vermieter vorliegt.
Es kann auch durchaus sein das der Vermieter das Abstellen von Fahrrädern nicht gestattet weil es in Vergangenheit etwa schon zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Es kann ja gut sein das ein Mieter mit dem Rad an einem Auto vorbeigeschrammt ist und sich dann einfach entfernt hat ohne es zu melden. Es kann aber auch der Sicherheit zu Grunde liegen das der Vermieter das nicht möchte, als Führer eines Kfz rechnet man im ersten Moment nicht damit in einer Tief-/Parkgarage auf ein Fahrrad zu treffen.
Ein Mieter wird nicht automatisch zum Besitzer. Das einzige was der Mieter mit seiner Zahlung erhält ist ein Nutzungsrecht, nicht jedoch Besitzansprüche. Beim Auto-Leasing ist man auch nicht Besitzer oder Eigentümer, man ist lediglich "Nutzungsberechtigter".
Wenn ein Fahrzeug darauf parkt beansprucht dieser diesen Platz, er nimmt ihn aber nicht in Besitz.
Was 😂 beim Leasing wird man nicht Besitzer 😅🙃😅🙃😅🙃. Natürlich wird der Mieter Besitzer, denn er be-sitzt (im Sinne von drauf sitzen) den Parkplatz und die Wohnung
Der Vermieter legt die Nutzungsbedingungen fest und macht sie öffentlich, entweder im Mietvertrag oder durch Aushang in der Garage. Fehlt beides, kannst du so viele Autos, Fahrräder oder Mopeds dort abstellen wie du willst, solange sie deine Nachbarstellplätze nicht behindern
Das sollte in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehen. Das ist ein Privatgrundstück, da kann der Vermieter grundsätzlich festlegen, was erlaubt ist und was nicht.
Hallo,
das liegt immer am Eigentümer der TG und das, was er in den entsprechenden Miet-oder Nutzungsvertrag schreibt bzw. was bei öffentlichen Parkgaragen dazu in den Nutzungsbedingungen steht oder bei Mietshäusern in der Hausordnung.
Das kann der Hauseigentümer oder die ET-Gemeinschaft via Hausordnung festlegen.
Jedenfalls darf man nichts brennbares dort lagern.
Fahrradreifen sind ja grundlegend als brennbar auszulegen? Also wäre es die Hausordnung doch unerheblich?
Der Vermieter ist EIGENTÜMER, Besitzer ist der Mieter, also DER , der den Platz tatsächlich besitzt, in Besitz nimmt, also zb mit seinem Auto.