In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

1 Antwort

Wenn die Baugenehmigungsbehöde nicht geschlafen hat, sind die notwendigen Stellplätze durch Baulast gesichert. Das hat der Bauträger wahrscheinlich im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens veranlasst. Wenn Du als Käufer nicht in das Baulastenverzeichnis deiner Gemeinde schaust, bekommst Du das gar nicht mit. Beim Kauf erhältst Du zwar einen Grundbuchauszug, dort werden Baulasten als öffentlich-rechtliche Verpflichtungen aber nicht eingetragen. Durch die Baulast ist dein begünstigtes Grundstück mit dem belasteten Grundstück baurechtlich verbunden, zivilrechtlich aber nicht. Ob eine zivilrechtliche Vereinbarung besteht, prüft die Baugenehmigungsbehörde in der Regel nicht. Sie kann zwar einschreiten, wird es vermutlich aber erst dann tun, wenn massive Parkplatzprobleme im Baugebiet auftauchen oder wenn Du z.B. auf Nutzung "deines" Stellplatzes bestehst. Dann könnte der Baulastgeber verurteilt werden, dir einen Nutzungsvertrag zu einem angemessenen Entgelt anzubieten.

EinePusteblume 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 12:22

Vielen Danke für die Antwort. Der Begriff Baulast war mir bisher nicht geläufig.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Parkplatzsituation noch heikel werden wird, wenn alle Grundstücke bebaut wurden. Seit kurzem sind die bisher unrechtmäßig genutzten unverkauften Parkplätze durch Bügel abgesperrt und das wilde Parken an den unmöglichsten Stellen nimmt immer mehr zu (Sehr zum Leid der Müllabfuhr, die heute Morgen dann die Nase voll hatte und an den Türen klingelnd die Wildparker gesucht hat).

Das Thema könnte also sehr interessant werden, wenn ein Käufer auf den in seiner Baugenehmigung stehenden Stellplatz besteht, der Baulastgeber aber gar nicht mehr Eigentümer dieses Stellplatzes, des Carports oder der Garage ist, weil ja alle verkauft werden sollen.