Hat man keine Bedenkzeit bei der Unterschreibung des Mietvertrages?
Ich bin gestern im Büro des Wohnungseigentümers / Verwalters / Maklers gewesen, wo man mir sagte, dass ich die Wohnung haben könne, und er wollte, dass ich den Mietvertrag sofort im Büro unterschreibe. Ich habe jedoch darum gebeten eine Nacht drüber zu schlafen. Da ich heute früh eine Zusage für eine weitere Wohnung erhalten habe, habe ich bei dem besagten Makler die Wohnung abgesagt. Er war ziemlich erzürnt am Telefon und hat gesagt, ich solle nie wieder bei ihm anrufen. Muss man Mietverträge direkt vor Ort sofort unterschreiben oder hat man bissl Bedenkzeit?
15 Antworten
Du Böser, du....du hast den Mietvertrag nicht unterschrieben. Nun muss der arme Makler neue Mieter suchen und hätte doch seine Provision gleich in der Tasche gehabt. Ist ja auch unerhört von dir.....
Scherz beiseite. Natürlich hat man Bedenkzeit soviel man will. Jedoch muss man dann halt auch damit rechnen, dass die Wohnung anderweitig vermietet wird, wenn sich jemand schneller entscheiden kann. Reservieren wird dir die Wohnung niemand. Allerdings halte ich "´ne Nacht drüber schlafen" für völlig normal - das tu ich als Vermieter ja auch. Nun haste dich halt anders entschieden, das ist dein gutes Recht. Der Vermieter hätte sich ja auch gegen dich entscheiden können. Der Makler war nur stinkig wegen seiner Provision. Ich halte ein derartiges Makler-Verhalten für ziemlich unseriös. Wenn der alle seine Kunden so behandelt, dann muss er sich keine Sorgen machen, dass ihn jemals wieder einer anruft.....
Doch auf die Gefahr hin, das danach die Wohnung ein anderer Interessent bekommen hat. Besser und üblich ist auch sich den Mietvfertrag vorab per Mail zuschicken zu lassen, dann kann man ihn zu Hause in Ruhe überprüfen und wenn alles paßt vor Ort direkt unterschreiben.
Jedem, der einen Vertrag jeglicher Art unterschreiben (soll) steht selbstverständlich eine Bedenkzeit zu. Wer Anderes verlangt, ist unseriös.
Das ist gerade auch bei Mietverträgen sehr wichtig, da diese nicht widerrufen werden können (es sei den es ist ein Fernabsatzgeschäft). Es wäre dann nur die ordentliche Kündigung möglich. An Bedeutung gewinnt die Problematik noch zusätzlich, wenn ein Kündigungsverzicht für eine fixerte Laufzeit vereinbart werden soll lt. Mietvertrag. Dann säßest du ganz schön in der Sch. wenn du sofort unterschreibst und dann was Besseres fändest. Du wärest für die vereinbarte Zeit an eine Wohnung gebunden., die dir nicht wirklich gefällt.
Nun, das ist eine grundsätzliche Frage, unabhängig ob es andere Interessiert gibt. Der Makler ist sich sehr wohl bewusst, dass ihm, sobald der Kunde den MV unterschrieben hat, ihm die Kaution zusteht. Das will er absichern.
Jeder seriöse Makler etc. räumt dem Kunden eine Überlegungsfrist ein, unabhängig davon, dass dieser möglicherweise von der Vertragsunterzeichnung Abstand nimmt.
Du kannst unterschreiben wo und wann du willst. Die Makler ist nur sauer, weil er erst mal nichts verdient.
Solche Zeitlimits sind übrigens immer ein Zeichen mangelnder Seriösität.
Antwort auf die Frage: Kommt darauf an!
Da es aber nicht Deine absolute Wunschwohnun war und Du offenbar selbst in Hamburg nicht unter dem gewaltigen Druck standest, unbedingt möglichst schnell was zu bekommen, war es vollkommen richtig von Dir, dass Du nicht sofort unterschrieben hast.
Auch Deine dann folgende Absage ist absolut korrekt. Für den Makler bedeutet es wohl nur minimalen Mehraufwand und sein "Zorn" am Telefon war Schauspielerei. Mit der Aufforderung, nie mehr wieder bei ihm anzurufen, will er sich nur in Zukunft vor jemand schützen, die nicht sofort unterschrieben hat. Bringen wird es ihm nichts, denn zu seinem Job gehören nun mal verschiedenste Personen und selten die gleichen wieder. Genauso, wie er es wohl sehr häufig erlebt, dass Mietinteressenten nicht sofort zusagen. Wir haben schon viel über Makler vermietet und es kommt immer wieder mal vor, dass die ausgewählten Interessenten nicht sofort zusagen (Normalfall!) und vielleicht sogar völlig unerwartet doch wieder absagen.
Uns sind Mieter wesentlich lieber, die sich nach reiflicher Überlegung für eine Wohnung entschieden haben, als solche, die in einer Art Schnellschuss zugesagt haben und eingezogen sind, aber dann nach relativ kurzer Zeit schon wieder ausziehen.
Noch etwas: Für jeden Verkäufer, wozu auch Makler gehören, gibt es den Abschlussmoment, also den Moment, wo er spürt, jetzt ist der Augenblick, wo ich die Unterschrift haben will und bekommen muss. Kommt es jetzt zu einer Verzögerung, wird es vielleicht gar nichts mehr. Bekommt er die Unterschrift nicht in dem Moment, weiß er, dass er das Geschäft womöglich ganz vergessen kann oder dass weiterer Aufwand entsteht, um zum Ziel zu kommen.
Bei einem Makler bedeutet das, dass er eine Provision in Abhängigkeit von der Miethöhe bekommt. Jeder zusätzliche Aufwand, der ihm entsteht, schmälert deswegen seinen Gewinn. Daher die Verärgerung, aber Du kannst sicher sein, dass er schon heute den nächsten heissen Interessenten an der Angel haben wird.
Richtig. Wenn es ein Makler war, dann war es kein guter Makler, oder ein "Neuling".
Denn jemand mit etwas Erfahrung und Verkaufsgeschick, der fragt in so einer Situation nach, wieso denn noch ein Tag abgewartet werden soll. Denn nur so findet er raus, ob es wirklich einen triftigen Grund gibt, oder ob hier sowieso kein Abschluss zustande kommt.
Das mit dem unseriös gilt zweifelsohne, aber aktuell stehen je nach Wohnung jede Menge Leute in der Warteschlange und wollen auch mieten.
Warum sollte ein Makler dann noch warten? Die Frage nach der Seriosität stellt sich doch erst gar nicht, wenn 100 Wohnungssuchende dein Büro einrennen.