Monatliche Pauschale für Schönheitsreparaturen auf Sonderkonto?
- Muss der Vermieter den monatlichen Pauschalbetrag über z.B. 25,- Euro für Schönheitsreparaturen, der vom Mieter gezahlt wird, auf ein Sonderkonto einzahlen, evtl. mit Verzinsung? 2. Ist eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten für die Schönheitsreparaturen erforderlich und hat der Mieter ein Anrecht auf Rückzahlung von nicht verbrauchten Mitteln? Ich vermute, dass beides nicht zutrifft, da es sich ja lediglich um eine Pauschale handelt. Allerdings wird bei den Betriebskosten ja auch im Voraus eine Pauschale erhoben und dann nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Danke für eine hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Hallo, von einem monatlichen Abschlag von Schönheitsreparaturen vom Mieter habe ich noch nie etwas gehört..Das sind ja 300.- Euro im Jahr .Ist das Mietvertraglich festgelegt .Dann muß auch dort die Verwendung stehen .Andernfalls den Deutschen Mieterbund mal fragen.In der Regel ist alles was im Mietvertrag festgelegt ist, bindend bei beiden Parteien. N.G.
Nach deutschem Mietrecht hat der VERMIETER die Schönheitsreparaturen in der Mietsache auszuführen und auch zu bezahlen. Der Vermieter kann aber im Mietvertrag dem Mieter die Schönheitsreparaturen übertragen. Dann bezahlt der Mieter diese Arbeiten.
Hier will der Vermieter die Arbeiten übernehmen sich aber vom Mieter mit einem Pauschalbetrag bezahlen lassen. Ich halte diese Konstruktion für nicht haltbar, weil der Mieter eigene Arbeit bei den Schönheitsreparaturen nicht leisten muss aber damit auch keine Kosten sparen kann.
Sollte der Mietvertrag aber verhandelt worden sein, es sich also um eine Individualvereinbarung handelt, dann kann diese Klausel zu Recht bestehen.
Nach deutschem Mietrecht ist eine solche Pauschale nicht vorgesehen bzw. unzulässig.
Allerdings wird bei den Betriebskosten ja auch im Voraus eine Pauschale erhoben und dann nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Wenn eine Pauschale gezahlt wird gibt es keine Abrechnung.
Abrechnung nur bei Vorauszahlungen.
Pauschale für Schönheitsreparaturen? An den Vermieter? Da fällt mir die Kaffeetasse aus der Hand.
Guck mal Mietrecht z.B.hier: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
ich würde überprüfen lassen ob die rechtens ist - sieht nämlich nicht so aus. Wende Dich an einen Mieterschutzverein.
Hallo Kerze69 .So ging es mir beinahe gerade auch. Komische Vereinbarung. N.G.xerxes