Satellitenschüssel umlegbar auf Mieter als Pauschale?

7 Antworten

Welche Betriebskosten???

Das Teil muss weder gewartet werden noch fallen andere laufende Kosten an. Nur eben das ist Voraussetzung dafür, dass diese umlagefähig sind und du musst natürlich laufende Kosten beweisen.

Wenn du als Vermieter frisch anfängst und noch unsicher bist, ist eine Mitgliedschaft im Haus + Grund Verein sinnvoll, an dem du dich mit weiteren Fragen wenden kannst.

Meine Frage ist, ob ich die Betriebskosten für Satellitenschüssel als Pauschale monatlich in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen kann?

Nein: Ein pauschaler Ansatz für die Satellitenanlage ist unzulässig. Der Vermieter kann nur Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die ihm nachweislich als laufender Aufwand in der Abrechnungsperiode entstanden sind.

Da etwaiger Stromverbrauch für den Verstärker bereits als Allgemeinstrom (Treppenhauslicht) berechnet werden dürfte, eine regelmäßige Prüfung der Bereitschaft bei störungsfreiem Betrieb ebensowenig erforderlich wäre wie eine Einstellung der Ausrichtung des LNB, scheidet dieser Aufwand i. S. d. § 2 Nr. 15 BetrKV aus.
Sollten etwa durch einen Sturm Neueinstellungen des LNB oder Ausrichtung des Satellitenspiegels erforderlich wären, fielen dir dieser Aufwand als Instandsetzung selbst an: N. §§ 535 I, 536 I BGB bist du verpflichtet, Funktionstüchtigkeit der mitvermieteten Installationen während der Mietzeit zu gewähren und Mängel, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben, auf eigene Kosten zu beheben :-O

Welche Dinge kann man noch in den Nebenkosten auflisten außer den üblichen? (Abwasser, Abfall, WGV, Schornsteinfeger, Grundsteuer)

Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten sind hier abschliessend und umfassend dargelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

G imager761

Das geht natürlich nicht. Ihr könnt dem Mieter nicht alle Kosten aufbrummen.

Entscheidung: Nur nachweisbare Betriebskosten umlegbar

Der Mieter muss die Kosten für die SAT-Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig. Eine vertragliche Vereinbarung pauschaler Beträge ist unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).

(AG Saarbrücken, Urteil v. 1.3.2013, 37 C 378/12)

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-kein-pauschaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Selbstverständlich kannst Du das. Allerdings frage ich mich, welche laufenden Kosten das sein sollen? Der Betrieb meiner Satellitenanlage hat immer nur dann Geld gekostet, wenn neues LNC, zusätzliche Kabel, Multischalter oder ähnliches erforderlich waren. Ansonsten arbeitet sie seit Jahren völlig störungs- und kostenfrei.

Allerdings haben wir ein Haus, indem wir tatsächlich Jahr für Jahr eine Antennengebühr verlangen und auch bezahlt bekommen. Das hat aber eine Vorgeschichte, mit der die Mieter das lieber akzeptiert haben, als sich jeweils selbst etwas anzuschaffen.

Du vermietest das ganze Haus? Dann können alle Betriebskosten umgelegt werden, die nichts mit Reparaturen oder Finanzierung zu tun haben und die vom Mieter nicht selbst bezahlt werden.

Falls das Haus also über eine funktionierende SAT-Anlage verfügt, ist diese mit der Miete bezahlt. Sollten Kosten entstehen z. B. für die Reinigung, kannst Du das umlegen. Darüberhinaus die Wartung der Heizung und Kaminkehrer, aber nicht den Brennstoff (Öl oder Gas). Diesen sollte der Mieter selbst beschaffen. Gleiches gilt natürlich für den Strom.

Bei Wasser und Abfallentsorgung ist es meist so, dass die zuständigen Kommunen nur über den Vermieter abrechnen. Also umlegen.

Was manchmal übersehen wird: Auch die Grundsteuer, die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kannst Du umlegen. Letztere, falls noch nicht vorhanden, unbedingt abschließen.

Wegen Unterstützung in allen Fragen der Vermietung wendest Du Dich am besten an den Verein Haus und Grund. Dort gibt es kostenlose Rechtsberatung und eine günstige Rechtsschutzversicherung, sowie Beratung in allen Themen rund um die Vermietung.

Eine Rechtsschutzversicherung macht bei einem Haus Sinn, denn selbst wenn ein Mietverhältnis anfangs gut läuft, weiß man nicht, wie es sich im Lauf der Zeit entwickelt und wenn die Mieter irgendwann ausziehen, hinterlassen sie Dir vielleicht eine Ruine, die Du erst wieder teuer sanieren musst. Da ist man mit einer Rechtsschutzversicherung gleich viel besser dran. Diese Kosten kannst Du übrigens nicht umlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier die Liste aller umlegbaren Betriebskosten.

https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Als sonstige Betriebskosten, Nr. 17 der Aufstellung, wären z. B. noch die Wartungs-Kosten der Rauchwarnmelder und der Dachrinnenreinigung, möglich.

Die müssen dann aber ausdrücklich im Vertrag benannt werden.

Bei einer Sat-Schüssel fallen keine laufenden Kosten an und eine Pauschale dafür ist unzulässig.