Die Mieterin hat drei Monate nicht in der Wohnung gewohnt. Muss ich ihr die Betriebskosten und Heizkosten zurück bezahlen obwohl die pauschal in der Miete sind?
8 Antworten
Die Mieterin ist verpflichtet, die vereinbarte mtl. Bruttomiete mtl. im voraus zu entrichten. Eine Erstattungsanspruch bei Abwesenheit besteht nicht. Sie rechnen in dem auf das laufende Abrechnungsjahr folgende Jahr die Nebenkosten genau ab. Ergeben sich danach Überzahlungen, sind diese auszukehren und Nachforderungsbeträge entsprechend einzufordern.
Bei pauschalen Mietvereinbarungen findet keine gesonderte Abrechnung statt. Es wird das mtl. gezahlt, was für die Dauer des Mietverhältnisses vereinbart ist, unabhängig davon, ob der Mieter anwesend war oder nicht..
Bei einer Pauschale gibt es keine Rückzahlung, aber auch umgekehrt keine Nachzahlung.
Aber auch sonst ist es völlig egal, ob der Mieter die Wohnung nutzt oder nicht, die vereinbarten Nebenkosten hat er trotzdem zu zahlen.
.... wir machen dies, aber wie sollen die Kosten und Lasten ermittelt werden?
Bei einer Pauschal-/Inklusivmiete gibt es keine Abrechnung. Folglich auch keine Rückzahlung oder Nachforderung.
Nichtnutzung der Wohnung entbindet den Mieter nicht von den vertraglich vereinbarten Zahlungen.
Außerdem fallen auch bei Nichtnutzung Betriebskosten an.
wie viel ist das jeden Monat?
Es wird der Verbrauch berechnet, abzgl. der gezahlten Nebenkosten, u. das Guthaben ausbezahlt!
Hier ist alles in der Miete enthalten. Also nix Abrechnung und evtl. Guthaben.