Kann Vermieter anteilig Telefon & Internet absetzen?

4 Antworten

Wenn der Vermieter die Nebenkosten mit 10 € pauschal abrechnen will, kann er das natürlich tun

Als Mieter würde ich da schön den Mund halten und zahlen. Die tatsächlichen Kosten liegen selbstverständlich höher.

Das Finanzamt sieht die Mieteinnahme als ganzes und berechnet diese als Einkunft. Ob der Vermieter dann die Kosten dagegen setzt, ist seine Sache.

Scheinbar hat er sich aber mit dieser Materie noch gar nicht beschäftigt.

DerHans  18.10.2015, 11:55

Das kann dem Mieter doch egal sein, wie der Vermieter mit dem Finanzamt klar kommt

Helmuthk  18.10.2015, 11:51

Das ist aber ganz neu, dass die Kosten für Telefon und Internet auf die Mieter umgelegt werden können.

Ich würde mich an den Mieterverein wenden und die Kosten für Telefon und Internet nicht bezahlen

DerHans  18.10.2015, 11:53
@Helmuthk

Wenn es so ist, wie der Fragesteller schildert, ist er mit 10 € doch gut bedient.

Gerhart  18.10.2015, 12:28
@Helmuthk

Du bist ja auch nicht der Mieter. 

micholee 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:29
@DerHans

Dem Mieter geht es finanziell nicht so gut, daher versuche ich entgegenzukommen. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Abrechnung vom Wasser- und Gaskubik zu 100% nach Verbrauch (Es sind überall geeichte Zähler. Auch für Warmwasser).

Als dritten Posten habe ich noch die Grundgebühr für Wasser, die nach Wohnfläche umgelegt werden. Eigentlich 50:50. Auch hier komme ich dem Mieter entgegen mit 65:35% Verteilung.

Evtl. würde ich mir noch überlegen die Grundgebühr des Gasanbieters wieder zu 65:35 umzulegen als weiteren Posten. Finde aber im Internet gerade nichts, ob ich das darf.

Und der Rest wie Grundsteuer, Niederschlagswasser, Schornsteinfeger, Internet & Telefonnutzung, Satellitennutzung, Versicherungen (Gebäude, Hausrat), Gartenpflege, Ablgemeinstrom Treppenhaus und Hauseingang, usw. fallen in die pauschalen Kosten.

Natürlich kann der Vermieter die Nebenkosten für das Telefon und Internet abziehen, wenn er die entsprechende Umlage als Einnahme deklariert.  Ist doch nichts anderes als Heizung, Strom usw. Ich halte da 50:50 auch für sachgerecht, bei Heizung wäre es dann nach dem Flächenschlüssel aufzuteilen.

Das FA fragt nur nach, wenn die Nebenkosten längere Zeit die Umlagen überschreiten, Stichwort "Einkünfteerzielungsabsicht". Unter Umständen werden die negativen Einkünfte - so es denn welche gibt - nicht mehr anerkannt. Das ist aber vom genauen Sachverhalt abhängig und in einem BMF-Schreiben genauer geregelt.

micholee 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:17

Danke, siehe meinen anderen Kommentar. Da denke ich, dass ich dem Mieter finanziell doch sehr entgegenkomme. Will aber auch nicht unbedingt mit dem Finanzamt ein Problem haben und informiere mich daher über "Einkünfteerzielungsabsicht"

Es gibt Verordnungen über die Zulässigkeit der Mietnebenkosten.

Und nach meiner Information sind Telefon- und Internetkosten nicht umlagefähig.

Das kannst Du selbst feststelle, wenn Du den Begriff "Mietnebenkosten" unter Google suchst.

Da findest Du auch eine Seite von "test", in der die zulässigen Nebenkosten aufgeführt sind.

Wenn sich Dein Mieter an den Mieterverein wendet, hast Du ganz schlechte Karten.

micholee 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:15

Danke, da sind ja viele Posten dabei die umgelegt werden auf "Test.de", außer Telefon&Internet. Wobei dies ja mit dem Mieter so vereinbart wurde. Im Ganzen sind in den 10 Euro einiges enthalten, Grundsteuer, Niederschlagswasser, Schornsteinfeger, Internet & Telefonnutzung, Satellitennutzung, Versicherungen (Gebäude, Hausrat), obwohl die Kosten für Vermieter weitaus über den 10 Euro liegen. Der Rest ist zu 100% nach Verbrauch Aufgeteilt nach Wohnfläche. Wasserverbrauch und Gasverbrauch ist zu 100% nach Verbauch abgerechnet. Grundgebühr Wasser ist nach Wohnfläche berechnet. Die wohnungen sind zwar 50:50, um hier nochmals dem Mieter entgegenzukommen, hat man 65:35% angesetzt. Könnte man auch die Grundgebühr vom Gas theoretisch umlegen?

Gerhart  18.10.2015, 12:30
@micholee

Gebühren für Gas sind nach der Heizkostenverordnung umlegbar. Sonderfall 2FH.

micholee 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 12:44
@Gerhart

Wie unterscheidet sich der sonderfall bei einem 2-familienhaus bzgl. Grundgebühr? Bzgl. Sonderfall bei 2FH finde ich nur im Internet, dass sich die von der Heizkostenverordnung abweichen darf.

Also ich habe das noch nie gehört, dass sowas möglich ist. Ein Anruf beim Finanzamt oder beim Steuerberater, den Du vielleicht hast, würde das sicher klären.

DerHans  18.10.2015, 11:53

Das kann dem Mieter doch egal sein, wie der Vermieter mit dem Finanzamt klar kommt