monatliche Miete für eingebaute Küche
Hallo, ich habe eine Frage zur Miete für eine kleine eingebaute Küche. Wir zahlen jeden Monat 45 Euro Miete für die Küche. Bis jetzt ca. 1380.--. Ab wann steht das ganze nicht mehr im Verhältnis ? Der tatsächliche Wert ist schon lange abgegolten? Vielen Dank.....
13 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zur Miete für eine kleine eingebaute Küche. Wir zahlen jeden Monat 45 Euro Miete für die Küche. Bis jetzt ca. 1380.--. Ab wann steht das ganze nicht mehr im Verhältnis ? Der tatsächliche Wert ist schon lange abgegolten?
Du zahlst für die Nutzung der Küche.
So lange Du dort wohnst musst Du auch witerhin dafür zahlen. Im Gegenzug muss der Vermieter die Mietsache instandhalten oder bei Bedarf ersetzen.
Ab wann steht das ganze nicht mehr im Verhältnis ? Der tatsächliche Wert ist schon lange abgegolten?
Das steht niemals nicht mehr im Verhältnis, denn eine Miete ist keine Ratenzahlung, mit der eine Küche abbezahlt wird. Das läuft so lange, wie der Mietvertrag läuft, egal ob man 100, 1.000 oder 10.000 Euro gezahlt hat, auf eine Verhältnismäßigkeit kommt es dabei nicht an...
Es ist unerheblich in welchem Verhältnis es steht. Wenn ihr die Miete akzeptiert habt bleibt sie auf Dauer.
Da keine Abgeltung vereinbart ist, sondern lediglich eine Miete für die Nutzung, endet die Leistungspflicht mit dem einvernehmlichen Ende der Nutzung!
Das Verhältnis ist irrelevant. Fakt ist, dass Du in deinem Mietvertrag eine Klausel hast, wonach Du Miete für eine Küche bezahlst. In dieser Miete sind übrigens auch Instandhaltungsmaßnahmen (bis auf Kleinstreparaturen, falls vereinbart) inbegriffen. Heißt: geht Herd oder Kühlschrank kaputt, muss der Vermieter auf eigene Kosten reparieren oder erneuern. Er wird irgendwann feststellen, dass sich Reparaturen nicht mehr rentieren und erneuern.
Da heißt es nur mit dem Vermieter zu sprechen. Vielleicht könnt Ihr die Küche für den Restwert auslösen? Bedenkt aber, dass die Instandhaltung dann euch obliegt.