Wirtschaftsplan Mietwohnung - Was darf an den Mieter weiterberechnet werden?
Hallo liebe Leute,
ich habe heute die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 von meiner Vermieterin erhalten. Zudem hat Sie mir den Wirtschaftsplan der Hausverwaltung in Kopie mitgeschickt.
Meine Vermieterin möchte nun eine Nachzahlung in Höhe von 209,48 Euro von mir haben, welche ich nicht nachvollziehen kann:
Ausgaben:
- NICHT ZUR UMLAGE AUF BEWOHNER = 478,74 Euro
- ZUR UMLAGE AUF BEWOHNER = 690,74 Euro
Rücklagen:
- ZUFÜHRUNG RÜCKLAGEN = 255 Euro
Zudem steht auf dem Schreiben noch folgendes:
alte monatliche Hausgeldvorauszahlung = 85 Euro
neue monatliche Hausgeldvorauszahlung = 120 Euro
davon Rücklagen = 21,25 Euro
Zu meiner Miete:
480 Euro Kaltmiete + 80 Euro Betriebskosten monatlich
Ist es nicht so, dass der 1. Teil der Ausgaben, von der Vermieterin getragen werden muss (entsprechend von der Kaltmiete) und der 2. Teil darf den Mieter aufgrund der Betriebskosten weiterberechnet werden.
So nun habe ich in dem Jahr 12 * 80 Euro Betriebskosten bezahlt, macht eine Summe von 960 Euro und hiervon dürfen doch nur die 690,74 Euro verrechnet werden, oder?
Demtensprechend müsste ich doch eine Rückzahlung in Höhe von 269,26 Euro erhalten, oder?
Entweder ich bin vollkommen auf dem Holzweg unterwegs oder meine Vermieterin möchte sich noch weiter an mir bereichern.
BITTE HELFT MIR :D
Bist Du Dir sicher, diese Werte stehen in Deiner BK-Abrechnung?
Wurde eine Eigentumswohnung angemietet und das steht auch so im Mietvertrag?
Im Wirtschaftsplan der Hausverwaltung, die mir in Kopie mitgeschickt wurde und ja es steht auch darauf Eigentumswohnung mit der entsprechenden Wohnungsnummer
2 Antworten
Danke für die Ergänzung.
Ich denke, es wurde eine Eigentumswohnung angemietet, steht auch so im Mietvertrag, somit kann der Wiplan in die Tonne, ist nur zur Info.
Mit fehlt die Abrechnung der WEG.
Aber erstmal egal.
Umlagefähig sollen sein rd. 690,74 EUR; bei 12 mal 80 kommt bei mir raus ein Guthaben in Höhe von 269,26 EUR, die Abschläge reduzieren sich somit auf 60 EUR.
Beachte: Bei einer ETW gibt es eigentlich nichts zu verteilen, die Kosten und Lasten stehen ja fest.
Das kommt darauf an, ob die WEG alle Kosten und Lasten der ETW hat und diese abrechnet/durchreicht. Ich sehe so eine wohnungsbezogene Abrechnung nicht.
Der Betrag alleine ist mir zu dünn, trotzdem habe ich mal meine Antwort geschrieben.
Beachte: Eine Hausverwaltung hat mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun, schuldet auch keine BK-Abrechnung.
Wende dich bitte an den Mieterverein oder eine Verbraucherzentrale.
Also nur zum Verständnis: Es handelt sich um ein 6 Parteien Haus, meine Vermieterin besitzt hier zwei Eigentumswohnungen. Die Hausverwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt. Demnach bleibt es dabei, dass ich doch nur die Kosten in Höhe von 690,74 Euro (Vom 2. Punkt der Ausgaben) zu tragen habe, oder?