Wirtschaftsplan Mietwohnung - Was darf an den Mieter weiterberechnet werden?

schleudermaxe  11.05.2022, 18:52

Bist Du Dir sicher, diese Werte stehen in Deiner BK-Abrechnung?

Wurde eine Eigentumswohnung angemietet und das steht auch so im Mietvertrag?

Demminhio 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 18:55

Im Wirtschaftsplan der Hausverwaltung, die mir in Kopie mitgeschickt wurde und ja es steht auch darauf Eigentumswohnung mit der entsprechenden Wohnungsnummer

2 Antworten

Danke für die Ergänzung.

Ich denke, es wurde eine Eigentumswohnung angemietet, steht auch so im Mietvertrag, somit kann der Wiplan in die Tonne, ist nur zur Info.

Mit fehlt die Abrechnung der WEG.

Aber erstmal egal.

Umlagefähig sollen sein rd. 690,74 EUR; bei 12 mal 80 kommt bei mir raus ein Guthaben in Höhe von 269,26 EUR, die Abschläge reduzieren sich somit auf 60 EUR.

Beachte: Bei einer ETW gibt es eigentlich nichts zu verteilen, die Kosten und Lasten stehen ja fest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Demminhio 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 19:06

Also nur zum Verständnis: Es handelt sich um ein 6 Parteien Haus, meine Vermieterin besitzt hier zwei Eigentumswohnungen. Die Hausverwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt. Demnach bleibt es dabei, dass ich doch nur die Kosten in Höhe von 690,74 Euro (Vom 2. Punkt der Ausgaben) zu tragen habe, oder?

schleudermaxe  11.05.2022, 20:48
@Demminhio

Das kommt darauf an, ob die WEG alle Kosten und Lasten der ETW hat und diese abrechnet/durchreicht. Ich sehe so eine wohnungsbezogene Abrechnung nicht.

Der Betrag alleine ist mir zu dünn, trotzdem habe ich mal meine Antwort geschrieben.

Beachte: Eine Hausverwaltung hat mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun, schuldet auch keine BK-Abrechnung.

Wende dich bitte an den Mieterverein oder eine Verbraucherzentrale.