Wenn in den Nebenkosten Heizkosten und Wasserverbrauch aufgeführt wird ...
A) Wenn die Nebenkosten fix veranschlagt sind, wie sieht es dann aus, wenn der Mieter z.B. weniger Wasser oder Heizung verbraucht als die Pauschale? Und was ist wenn es mehr war?
B) Müssen in den Nebenkosten Heizkosten mit drin sein oder kann das gesondert nach Verbrauch abgerechnet werden?
6 Antworten
Wenn man sich als Mieter auf eine Pauschale einlässt, dann weiß man, man kann einen Weniger- oder Mehrverbrauch nicht anrechnen. Je nachdem, geht das auch zu eigenen Lasten. Verbrauchst dú mehr als die Pauschale abdeckt, ist es das Problem des Vermieters. Verbrauchst du weniger als die Pauschale, hast du Pech gehabt.
Je nach Vertrag und vor allem nach Wohnung können die Heizkosten in der Pauschale enthalten sein. Wenn es sich um mehr als 2 Wohnungen in einem Haus handelt (und eine davon der Vermeiter bewohnt) dann muss der Vermieter allerdings die Heizkosten nach dem Verbrauch abrechnen und darf nicth pauschalieren!
Ist für Hausnebenkosten eine Pauschale vereinbart, gilt diese für immer. Angepasst werden dürfte sie nur dann, wenn diese Möglichkeit im Mietvertrag vereinbart wurde. Solche Anpassung wäre dann jederzeit möglich.
Für Heizkosten gilt (bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht relevant scheinen) die Heizkostenverordnung. Danach müssen Heizkosten zwingend nach Verbrauch (mit einem Anteil von 30 bis 50% nach Wohnfläche) abgerechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
Wenn eine Pauschale vereinbart ist hat der Mieter bei mehr Verbrauch Glück und Vermieter Pech.
Heizkosten müssen nicht in den NK enthalten sein.
Zu A) dann gibt`s die Differenz zurück oder es muss nachgezahlt werden. Zu B) wenn das Mietobjekt über eine eigene Heizung verfügt (Gastherme oder Ofenheizung) ist keine Heizkostenpauschale fällig. Da sich in diesem Fall der Mieter selbst um den Betrieb der Heizung und den damit verbundenen Kosten kümmern muss!
zu A: wenn er weniger verbraucht hat- bekommt er Geld zurück, wenn er mehr verbraucht hat--bezahlt er nach. zu B: kommt auf den Vertrag, bzw. auf die Abmachung an, es ist beides möglich.