WG Untermieter Stromnachzahlung
Hallo,
nehmen wir an eine Person X bekommt Nachricht von einer ehemaligen Mitbewohnerin per E-Mail über eine Stromnachzahlung von sagen wir mal 640€ für eine 3er WG in der sie kein Mitglied mehr ist.
Der Berechnungszeitraum beläuft sich vom 1.8.2011 - 31.7.2012, ihre Wohndauer war vom 1.8-31.3.12 Sie hat gemeint jeder sollte sich an den Kosten beteiligen, je nach Mitdauer. X hat ihre Miete von zb. 270€ direkt an ihre eigentliche Hauptmieterin überwiesen und diese dann an die Vermieterin. (Sie hat kurzfristig ein Auslandssemester gemacht, deswegen auch spontan und mit Untermieter.)
Strom und Internet hat sie so um die 20€ den anderen beiden Mitbewohnerinnen gegeben die alles auf sich haben laufen lassen, unterschrieben wurde aber nie etwas. Aber eben nun will die eine Mitbewohnerin mit dem Strom jetzt Geld von ihr und sie weiß nicht ob und was sie zahlen muss. Der Stromvertrag läuft auf die E-Mail Verfasserin die nun den besagten Anteil vom Geld will ! In ihrem Untermietvertrag steht das unter Miete und Nebenkosten.
§ 2 Miete und Nebenkosten
- Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 220
2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR 50
2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR (nichts) abgegolten
Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 270
Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.
Muss Person X nun Strom "nach bezahlen" oder nicht, schließlich hat sie ja keinen Vertrag abgeschlossen.
5 Antworten
Ein typischer WG-Unfall. Mietverträge werden schriftlich vereinbart, der Bezug von Elektroenergie, Telefon/Internet aber nicht. Diese Art von Kostenverteilung erfolgt meistens auf Zuruf so wie hier. Gibt es Probleme mit Nachzahlungen, dann will niemand von einer Vereinbarung etwas wissen außer dem Gläubiger, der auf den Kosten sitzen bleiben soll. Wenn allerdings die ausgeschiedene Untermieterin Kosten für Strom und Internet monatlich in Höhe von 20€ neben dem Mietkosten entrichtet hat und die anderen Mieter eine Quittung mit dem Verwendungszweck ausgestellt haben, dann ist der mündliche Vertrag durch konkludentes Handeln der Parteien beweisbar und kann notfalls auch vor Gericht zum Erfolg für den/die Gläubiger führen.
Der Verweis auf die Zahlung der Miete von 270€ ist mit der Streitsache nicht identisch.
Unabhängig davon, ob der Strom in den Nebenkosten enthalten ist oder nicht, regelt der Mietvertrag nur die Vorauszahlung. 2b ist ja leer gelassen worden.
Ansonsten ist die Fragestellung etwas wirr und schwer zu durchdringen.
Ein wenig. Eine chronologische Beschreibung ist in solchen Fällen wesentlich verständlicher.
Wer zahlt die 20 € an die Mitbewohner, X oder die Untermieterin? Haben die Mitbewohner eigene Verträge für Strom?
Was wird in dem Untermietvertrag erwähnt, welche Nebenkosten abzurechnen sind?
Richtig, diese E-Mail kam nicht von der Vermieterin oder Hauptmieterin weil ein Mehrverbrauch festgestellt wurde, sondern von einer der aktuellen Mieterinnen auf die der Stromvertrag läuft (meine Freundin) und die will eben das Geld von Person X.
Das Problem ist das meine Freundin niemand je hat unterschreiben lassen. Hat sie eine Chance das sie das Geld irgendwie bekommt oder nicht? Auf die erste E-Mail mit Anhang der Stromnachzahlung (auf den Namen meiner Freundin) hat Person X nur ihren Absatz aus dem Mietvertrag geschickt und gemeint das sie damit nicht mehr zahlen muss weil es keine anderen schriftliche Verträge gibt.
In der Regel ist Strom, außer der Allgemeinstrom für Hauslicht und Heizung, nicht in den Betriebs- und Nebenkosten enthalten.
und was bedeutet das nun in diesem konkreten Fall?
da sie nur vorauszahlungen geleistet hatte(2a),muss sie bei mehrverbrauch nachzahlen,allerdings muss der hauptmieter erst einen schriftlichen nachweis vorlegen d.h. ne nachvollziehbare nebenkostenabrechnung.
reicht da die Stromrechnung, auch wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt?
du suchst nach argumenten,nicht bezahlen zu müssen!
hab sie leicht verbessert, verständlicher?