Mittelfußbruch in der Probezeit & Kündigung?
Also leute , ich habe mir Privat den Mittelfußknochen gebrochen und soll nun 6 Wochen zuhause bleiben ..
Ich Arbeite seit 2 Monaten in einer Zeitarbeit Firma und die Probezeit beträgt 3 Monate .. Nun denke ich wen ich dem Montag sage das ich einpaar Wochen Krank bin bekomme ich sicherlich die Kündigung in der Probezeit ..
Nun meine Fragen :
Gibt's trotzdem eine Kündigungsfrist von 14 Tagen oder bin ich sofort raus ?
Wenn ich gekündingt werde , Bekomme ich nun Lohnfortzahlung von der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ? Oder bin ich nun einfach Arbeitslos und Krankgeschrieben ?
3 Antworten
In der Probezeit gibt es generell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, außer wenn es eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre, was in deinem Fall nicht so ist.
Für die 14 Tage bist du also ganz normal krankgeschrieben. Sobald du deine Kündigung bekommst, meldest du dich direkt beim Arbeitsamt.
Dir steht die Lohnfortzahlung zu für die Dauer der Krankheit. Auch wenn das Arbeitsverhältnis endet, so endet nicht der Anspruch auf Lohnfortzahlung, die stehen dir zu, wenn du weniger als 6 Wochen krankgeschrieben bist.
Bleibt nur noch zu ergänzem, dass man sich innerhalb der Probezeit (insbesondere als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma) nicht den Fuß brechen sollte - schon gar nicht in der Freizeit!
Das ist falsch! Die Entgeltfortzahlung endet mit dem Ende der Beschäftigung. Ab dem Folgetag wird Krankengeld gezahlt, auch vor Ablauf der 6 Wochen.
Nö.
Doch! Nur dann nicht, wenn der AG so dumm ist, die Krankheit als Kündigungsgrund anzugeben. Während der Probezeit ist eine personell bedingte Kündigung schwer anzufechten (§ 8 EFZG).
Nö. Genau aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht bereits Entscheidungen getroffen. Der Arbeitnehmer muss nur schlüssig darlegen können (was kein Problem ist), dass er wegen Krankheit gekündigt wurde. Anschließend ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass das nicht der Fall war. Und das ist nicht so einfach, wenn der Arbeitnehmer sich sonst nichts zu schulden kommen lies. Arbeitsgerichte entscheiden regelmäßig für den Arbeitnehmer.
Das stimmt leider so nicht. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass man während der Krankheit gekündigt wird, aber ein anderer Grund vorgeschoben wird.
Damit kommt der AG während der Probezeit leider i.d.R. durch - das habe ich schon mehrmals als Vertreter der Krankenkasse (Ersatzanspruch nach § 115 SGB V) vor Gericht erlebt. Es wird dann mit der Auftragslage begründet, mit der mangelnden Qualifikation des Arbeitnehmers, evtl auch gewisse "Vorkommnisse". Wird die Kündigung als rechtens befunden, gilt § 8 Absatz (2) EFZG. Manchmal kommt es auch zu einem Vergleich.
In den meisten Fällen will der Versicherte sich aber gar nicht mit seinem Arbeitgeber anlegen und nimmt lieber die Kündigung hin - er bekommt ja immerhin Krankengeld. Dann hat auch die KK schlechte Karten.
wenn du seit 2 Monaten schon arbeitest, dann bekommst du auf jeden Fall erstmal für 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (oder maximal bis zum Ende der Beschäftigung, wenn diese vor Ablauf der 6 Wochen endet). die Krankenkasse tritt mit Krankengeld ein, sobald die 6 Wochen rum sind (oder nach Ende der Beschäftigung, wenn diese vor den 6 Wochen endet).
die Berufsgenossenschaft zahlt nichts, weil es ja kein Arbeitsunfall war. du schreibst ja selbst, ist im privaten Bereich passiert.
zu Kündigungssachen kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht 100%ig aus.
Lies deinen Vertrag durch, die Fristen sind bei der Zeitarbeit meist deutlich kürzer.
Also keine Chance auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung bei Kündigung durch Krankheit?
Lohnfortzahlung kriegst du, bis die Kündigung wirksam wird. Wann das ist, steht im Kündigungsschreiben und sollte mit dem Vertrag abgeglichen werden. Unklarheiten kannst du direkt ansprechen, wenn du dich arbeitslos meldest.
Was dann rechtswidrig wäre und damit wieder das BGB gilt. § 622 Abs. 3
Ist nicht rechtswidrig wenn es so im Traifvertrag vereinbart ist.
https://www.kündigungsfrist.org/k%C3%BCndigungsfristen-zeitarbeit
Lohnfortzahlung oder Berufsgenossenschaft gibt es nur bei Arbeitsunfall oder ?