Selber kündigen während der Krankschreibung?
Hallo, ich habe vor meine Arbeitsstelle zu wechseln. Ich habe meinen neuen Arbeitsvertrag schon zu Hause liegen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, das heißt wenn ich zum 15ten den nächsten Monats kündigen möchte,müsste ich die ja spätestens bis zum 17ten nächste Woche abgeben. Ich bin aber noch bis zum 18.1. (Vom 3.1.bis 18.1) Krankgeschrieben. Meine Frage wäre nun : Kann ich während meiner Krankschreibung die Kündigung einreichen und bekomme ich dann weiter mein Lohn oder wird die Lohnfortzahlung eingestellt weil ich während meiner Krankschreibung gekündigt habe ?
5 Antworten
Es spielt keine Rolle ob Du arbeitsunfähig bist oder nicht. Wenn Du kündigen willst, tu das. Wichtig ist nur, dass die Kündigung rechtzeitig beim Arbeitgeber ist.
Wenn Du bis zum 18. Januar arbeitsunfähig geschrieben bist, gehst Du anschließend wieder arbeiten und wirst bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bezahlt.
Solltest Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden haben, kannst Du den Freizeitausgleich mit der Kündigung beantragen. Verlange außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Die Kündigung kannst Du per Einwurfeinschreiben schicken. Da gilt sie als zugestellt, wenn der Postbote den Brief in den Briefkasten wirft oder im Betrieb abgibt. Gute Besserung
Du kannst auch während deiner Erkrankung eine Kündigung aussprechen. Dennoch hast du weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch bei der Eigenkündigung bitte die Schriftform beachten. Eine Eigenkündigung per E-Mail oder WhatsApp wäre unwirksam. Ich schreibe dies nur, da in letzter Zeit gehäuft Probleme in dieser Hinsicht auftauchen. Anbei ein Link mit Fragen und Antworten rund um die Eigenkündigung. Falls noch Fragen offen sind bitte Posten
Kann ich während meiner Krankschreibung die Kündigung einreichen und bekomme ich dann weiter mein Lohn oder wird die Lohnfortzahlung eingestellt weil ich während meiner Krankschreibung gekündigt habe ?
Du kannst kündigen und bekommst während der Kündigungsfrist Deinen Lohn bzw. Lohnfortzahlung.
du kannst auch während der AU deine Kündigung schreiben und auch abgeben - Schriftlich mit Beweis des Zugangs am besten per Einwurfeinschreiben.
Die Kündigung muss am 17. im Einflussbereich des AG vorliegen, dann bist zum 15.02 raus. Der Lohn ist bis zum 15.02 zu zahlen.
Du kannst sogar während deiner Krankschreibung arbeiten. Solltest nur deiner Krankenkasse Bescheid sagen.
Viel Spaß im neuen Job.