Kann man die Kündigungsfrist bei einer Neueinstellung verkürzen ?
Hallo ihr lieben :)
Meine Freundin hat heute bei einer Zeitarbeit Firma ihren Vertrag (Manteltarifvertrag) unterschrieben. Nun hat sie es sich doch anders überlegt (aus Privaten gründen).
Im vertrag ist eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.
Sie soll am Montag die arbeit antreten.
Wie sehen da die Kündigungsfristen aus ?
Im internet stehen 14 Tage .... Jedoch sagte man uns das es bei einer Neueinstellung verkürzt werden kann auf nur einen Tag. Stimmt das?
Und könnte es für sie konsequenten haben oder rechtliche Folgen wie beispielsweise einen Schadenersatzanspruch vom Arbeitgeber aus?
5 Antworten
Jedoch sagte man uns das es bei einer Neueinstellung verkürzt werden kann auf nur einen Tag. Stimmt das?
Es ist richtig:
Wenn auf das Arbeitsverhältnis Deiner Freundin ein Tarifvertrag anzuwenden ist (Du spricht von "Manteltarifvertrag") und es sich dabei um den Tarifvertrag BAP für die Zeitarbeit handelt, dann kann bei einer Neueinstellung (die ist dann gegeben, wenn in den vorangegangenen 3 Monaten kein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber bestanden hat) in den ersten 2 Wochen mit einer Frist von 1 Tag gekündigt werden (BAP Manteltarifvertrag Zeitarbeit § 9 "Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 3 Satz 2).
Nach dem Tarifvertrag iGZ für die Zeitarbeit beträgt die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Arbeitstage.
Und könnte es für sie konsequenten haben oder rechtliche Folgen wie beispielsweise einen Schadenersatzanspruch vom Arbeitgeber aus?
Nein!
Deine Freundin nimmt ja nur ihr vertragliches Recht wahr.
Im internet stehen 14 Tage .... Jedoch sagte man uns das es bei einer Neueinstellung verkürzt werden kann auf nur einen Tag. Stimmt das?
Ich hatte 2 Tage in den ersten zwei Wochen und dann 2 Wochen und dann 4 Wochen.
Vertraglich kann man unter bestimmten Voraussetzungen kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlichen Fristen vereinbaren.
Viele Zeitarbeitsfirmen arbeiten nach einem eigenen Tarifvertrag. Da geht in der Probezeit die Kündigungsfrist bis auf einen einzigen Tag hinunter. das gilt dann natürlich für beide Seiten.
Ohne den zugehörigen Tarifvertrag kann man dass so leider nicht sagen ...
Meines Wissens gibt es noch den IGZ und den BZA? Kann mich aber auch täuschen ..
Findet erst einmal den Tarifvertrag heraus da stehen die genauen Kündigungsfristen. Sofern nichts geregelt ist (was ich mir nicht vorstellen kann) gelten du gesetzlichen Fristen.
Also normalerweise gibt es eine Kündigungsfrist von einem halben Monat falls man noch in der Probephase ist. Ist man dies nicht mehr erhöht sich die Frist auf einen Monat. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eine "außerordentliche Kündigung" zu schreiben. Dafür muss man einen guten Grund angeben, warum man die Tätigkeit auf keinen Fall fortsetzen kann. In dem Fall wird das Arbeitsverhältnis unverzüglich beendet. Hoffe ich konnte helfen :)
halben Monat falls man noch in der Probephase ist
Es sind 14 Kalendertage/2 Wochen (das ist etwas anderes als ein halber Monat)
erhöht sich die Frist auf einen Monat
Es sind 28 Kalendertage/4 Wochen - auch das etwas Anderes als ein Monat (außer beim Februar - ohne Schaltjahr).
es sei denn es ist etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart worden
Arbeitsvertraglich dürfen nur längere als die gesetzlichen Fristen vereinbart werden.
achja, es sei denn es ist etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart worden