Kündigung von 2 Wochen zum Wochenschluss?
Hi Leute.
In meinem Arbeitsvertrag steht; Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Wochenschluss.
Welcher Wochentag ist Wochenschluss? Vermutlich der Sonntag. Aber wenn am Sonntag nicht gearbeitet wird, ist es dann der Samstag?
Wenn ich also morgen am Mi. (06.04.) kündigen würde, wäre es dann bis zum 23.4. bzw. 24.4.??
Danke für eure Antworten :)
4 Antworten
Wenn Du am Sonntag nicht arbeitest, wäre bei Dir Samstag der 23. April "Wochenschluss".
Um aber alle Mißverständnisse auszuschließen würde ich in die Kündigung z.B. schreiben:
".....kündige ich fristgerecht zum 23. April, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Wenn der AG nun den Sonntag als "Wochenschluß" bezeichnet, wäre die Kündigung durch den Zusatz "hilfsweise zum........" wirksam und Du müsstest keine neue Kündigung schreiben.
Man könnte auch einfach "...kündige ich zum nächstmöglichen Termin" schreiben.
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Wochenschluss
Wenn das tatsaechlich genau so im Vertrag steht, ist unklar, ob die Arbeitswoche oder die Kalenderwoche gemeint ist. Im Streitfall kaeme es bei Gericht wohl darauf an, um was gestritten wird und welche der beiden Varianten die fuer den Arbeitnehmer guenstigere ist. Unklarheiten im Arbeitsvertrag werden in aller Regel zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgelegt.
Wochenschluss wäre der letzte Tag in der Woche wo du arbeiten musst wenn dies der Samstag ist, musst du zwei Wochen vor dem Samstag kündigen. Also wenn du heute kündigen würdest, dann wärst Du spätestens am 24 April raus bzw der 22 oder der 23 April wird dein letzter Arbeitstag.
Ich verstehe es 2 Wochen zum Ende der Woche Freitag ist Ende.