Kündigung während Krankschreibung in Probezeit möglich?
Hallo,
ich würde gerne meinen aktuellen Job kündigen. Ich bin derzeit krankgeschrieben und noch in der Probezeit. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Was für Folgen hat es für mich wenn ich während meiner Krankschreibung selbst kündige?
4 Antworten
Es spielt für eine Kündigung keine Rolle ob man krank ist oder nicht.
So wie ein AG einem AN während der Krankheit kündigen kann, kann das der AN selbstverständlich auch. Wichtig ist nur, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Nein, kann er nicht.
Wenn Du jetzt mit der Frist von 14 Tagen zum 5. März kündigst muss der AG die Kündigung morgen erhalten. Er hat dann keine Möglichkeit zu einer "Gegenkündigung", für eine fristlose hat er keinen rechtlichen Grund.
Du solltest einen neuen Job haben, bevor du den jetzigen kündigst. Das AA wird mit einer Sanktion antworten.
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Danke für die Antwort, mir geht es bloss darum ob der Arbeitgeber mich fristlos kündigen könnte etc.?
In der Probezeit kann der AG dir jederzeit kündigen....ohne Angabe von Gründen.
"In der Probezeit kann der AG dir jederzeit kündigen....ohne Angabe von Gründen."
Aber eben nicht fristlos.
Wenn du selbst kündigst, hast du die A-Karte und wirst erst einmal beim Jobcenter gesperrt.
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Allerdings wurde das gefragt.......ich würde gerne meinen aktuellen Job kündigen.
Also nicht gleich hier herumblubbern!!
Keine anderen als ohne Krankschreibung.
Kann es möglich sein, das der Arbeitgeber micht fristlos kündigt, wenn ich während der Krankschreibung selbst kündige?
Nur wenn es sich nicht um ein Arbeits- sondern um ein Ausbildungsverhaeltnis handelt. Kann hier aber nicht sein weil du selbst ja etwas von einer Kuendigungsfrist in der Probezeit schreibst.
Ok danke für die Antwort. Würde ich jetzt theoretisch kündigen und weiterhin in der Kündigungsfrist krank sein, kann mir der AG außerordentlich kündigen etc.?