Zeitarbeit Kündigung während Krankschreibung
Darf eine Zeitarbeitsfirma einen während der Krankschreibung kündigen? Darf die EInsatzfirma einen bei der Zeitarbeitsfirma abmelden, während man krankgeschrieben ist?
5 Antworten
Ja, darf Sie. Wie jeder andere Arbeitgeber auch.
Krankheit schützt vor Kündigung nicht!
Bist Du denn noch in der Firma angestellt oder schon raus? Wenn es noch keine 3 Wochen her ist, dass Du gekündigt bist, wird Deine Firma diese zurücknehmen müssen, da Du schwanger bist (auch in der Probezeit). Wenn Du allerdings schon raus bist und die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung vorbei ist, hast Du schlechte Karten. Dabei ist es unerheblich, ob Du in einer Zeitarbeitsfirma angestellt warst oder bei einem anderen Unternehmen. Wichtig ist da nur, ob Du zur zeit der Kündigung bereits schwanger warst oder nicht. Aber - wie gesagt - wenn die genannten Fristen abgelaufen sind - sieht es schlecht aus.
Die Eisatzfirma hat damit überhaupt nichts zu tun. Die meldet an die Zeitarbeitsfirma höchstens deine Abwesenheit und verlangt Ersatz.
Natürlich gilt auch für Zeitarbeitnehmer das Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine Kündigung des Arbeitgebers müsste schon eine Begründung enthalten, gegen die du dann klagen kannst. Es sei denn, du wärst noch in der Probezeit.
Die haben mich sofort gekündigt, nachdem ich die Krankmeldung abgegeben hab. Einen Tag später. Die Einsatzfirma hat mich abgemeldet, gleich nach dem Erhalt der Krankmeldung. Die Begründung der Zeitarbeitsfirma war, daß mich die Einsatzfirma abgemeldet hat und sie keine Arbeit mehr für mich haben.
bist du denn jetzt schwanger oder / Und krank? Dann greift das hier nämlich nicht. Wie gesagt bei Schwangeren gelten andere Gesetze
wieso bekommst du kein ALG 2. Ich würde mich in deinem Fall mal von einem Anwalt beraten lassen.
Mein Freund is mit seinem Verdienst circa 140 Euro drüber und wenn dann meine Krankenversicherung bezahlt wird isses knapp weniger als Hartz4. Das haben die mir da so erklärt. das ist so bescheuert hier.. und zum Anwalt würd ich ungern gehn, die Arge kennt sich zu gut aus. Hab durch das Zuflussprinzip nun Schulden. (Mein vorletzter arbeitgeber hat im ersten Monat das Gehalt zu früh ausgezahlt - Dezember, wegen den Feiertagen) also ich möchte damit keine Erfahrungen mehr machen mit diesen Sachbearbeitern.
aber da du schwanger bist hast du ja einen ganz anderen anspruch. zudem ist eine beratung echt sinnvoll, auch was deine kündigung betrifft. da würde ich mich nicht mit zufrieden geben.kämpfe und versuch wenigsten die kv über das amt laufen zu lassen
Ich war krank und nun schwanger.. weiß von der Schwangerschaft aber erst seit ein paar Tagen und da war die Kündigung bereits raus. (Ist circa 3-4 Wochen her.)
Und ich kann nun nicht zum Arzt, da ich keine Krankenversicherung mehr hab, weil ja gekündigt und bekomm kein Hartz4. Also muß dann immer circa 150 Euro erst bezahlen im Monat.