Mitbewohnerin will nicht ausziehen
Hallo zusammen,
ich wohne seit einem halben Jahr in einer 3er- WG. Ich habe damals die alleinige Hauptmiete mit allen Pflichten (und Rechten) übernommen, weil keine der beiden "Bleibenden" aus persönlichen Gründen das machen konnte. Es bestehen keine Untermietverträge. Es stellte sich heraus, dass eine- nennen wir sie "Mrs. Psycho"- zu dem Zeitpunkt schon über ein halbes Jahr wegen (angeblichem) Mobbing, Burn-out und Depressionen zu Hause sitzt. Schnell habe ich erkannt, dass diese Frau manisch ist und sich mit ihren 45 Jahren jede Woche was neues überlegt, was sie mit Ihrem Leben anfangen könnte. Ich habe mich damit arrangiert und so wie ich es aus meiner jahrelangen WG-Erfahrung gewöhnt bin, eine soziale Nähe aufgebaut, mich an die schon bestehenden WG-Regeln gehalten. Fehler! Sie sagte schon bei meinem Einzug und der Hauptmieten-Übernahme, dass sie weg will zum Jahresende ins Ausland etc. und ich mir dann ja eh neue Mitbewohner suchen könne. Immer wieder muss man sich anzählen lassen wegen Leute mitbringen ("ich will keine fremden Männer hier") , früher war rauchen mal ok, jetzt ist Rauchverbot in der Wohnung -und jetzt wirds lustig- übertriebener Hygiene Vorstellungen. wer sich nicht aufs Klo setzen kann, wenn ein anderer es mal benutzt hat- kann doch nicht in einer WG wohnen!? Als sie zum Jahresende ihren Auszug ankündigte, war ich wirklich froh. das sollte dann ganz schnell gehen (eine typisch manische Idee) Mitte Januar. Dann kam der Rückzieher, wie erwartet und ich habe dann halt mal gesagt, dass es so nicht geht, dass sie und ihre Krankheit belastend sind für mich und unsere Dritte. Nun ihr neuer Lebensinhalt: ihr kriegt mich hier nicht raus. Es wird gedroht, beschimpft, sogar erpresst. (weil sie leider! Dinge aus meinem Privatleben weiß). Als ob sie in der Einzahl die Regeln mache und mehr Respekt verlange. Jeder Versuch der Kommunikation ist zwecklos. Seit diesem Jahr ist sie nun arbeitslos. und meinte soeben, sie nimmt sich nen Anwalt, mit ihrer Krankheit und ihrer Arbeitslosigkeit kriegen wir sie hier nicht raus. Das stimmt doch nicht oder? Ich konnte ihr noch keine Kündigung schreiben, ich halte sie für unberechenbar. sie ist aggressiv. Was sagt Ihr dazu? ich hab sowas noch nie erlebt und wünsche es niemandem. Das ist Psychoterror vom feinsten. Was sind meine Rechte? welche die Ihren? es macht doch keinen Sinn das Feld zu räumen, wenns eigentlich zwei gegen eins steht!? zumal ich für alles, was die Wohnung betrifft, meinen kopf hinhalte und Mrs Psycho schon so lange die Stadt verlassen will!? danke, wenn den langen Text jemand liest und vielleicht ne fundierte Meinung dazu abgeben kann!?
9 Antworten
Soziopathen wollen Macht ausüben. Sie sind nicht therapierbar und immer eine Belastung für ihre Mitmenschen, die unmittelbar mit ihnen zusammenleben. Der sozialpsychatrische Dienst deiner Kommune wird dir diese Aussage bestätigen und eventuell Ratschläge erteilen. Polizeilich kommst du gegen diese Kranke nicht an, solange nicht Mobbing oder Stalking als Straftatbestand angezeigt und strafrechtlich festgestellt wurde. Dein Mietverhältnis "ohne Vertrag" mit dieser Person besteht auf jeden Fall auch mündlich, wenn diese Person Miete an dich bezahlt. Wenn sie mit ihren eigenen Möbel eingezogen ist, kannst du nur mit einer qualifizierten Begründung die Kündigung des mündlichen Mietvertrages herbeiführen. Bewiesenes Mobbing wäre solch ein Grund, das unter besonders schwerwiegenden Umständen sogar eine fristlose Kündigung berechtigen würde. Leider bedeutet fristlose Kündigung nicht, dass diese Person auch tatsächlich die Wohnung verlässt. Hier kommt wohl möglich noch eine Räumungsklage hinzu. Viel Stress und viel Geld auf der Verlustseite! Hilfe könntest du auch durch Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht erwirken, wenn der Krankheitszustand der Person hinreichend nachgewiesen ist. Der Betreuer bestimmt dann den Aufenthalt der Kranken.
Leider gibt das BGB im §557 die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter vor: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung und erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Weil du beim Mitschneiden der verbalen Attacken die Persönlichkeitsrechte deiner Untermieterin verletzest, kann ein Mitschnitt vor Gericht nicht als Beweis gelten. ZEUGENAUSSAGE z.B. deiner 2. Mitbewohnerin wird als Beweis zugelassen. Die Pflichten, die verletzt werden könnten, müssen der Verletzerin bekannt sein: In einer Hausordnung beispielsweise oder Regeln in der Wohngemeinschaft, weil es da zu gemeinsamen Nutzung der Wohnung führt, was Rücksichtnahme und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Formulierung der Kündigungsgründe bei ordentlicher Kündigung muss äußerst exakt erfolgen. Streitwert:: Eine Jahresnettomiete!
Leider gibt das BGB im §557 die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter vor: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung und erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Weil du beim Mitschneiden der verbalen Attacken die Persönlichkeitsrechte deiner Untermieterin verletzest, kann ein Mitschnitt vor Gericht nicht als Beweis gelten. ZEUGENAUSSAGE z.B. deiner 2. Mitbewohnerin wird als Beweis zugelassen. Die Pflichten, die verletzt werden könnten, müssen der Verletzerin bekannt sein: In einer Hausordnung beispielsweise oder Regeln in der Wohngemeinschaft, weil es da zu gemeinsamen Nutzung der Wohnung führt, was Rücksichtnahme und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Formulierung der Kündigungsgründe bei ordentlicher Kündigung muss äußerst exakt erfolgen. Streitwert:: Eine Jahresnettomiete!
danke für die ausführliche antwort! Letzte frage (leider kenn ich mich zu wenig aus): was ist ein Streitwert? dank&gruß
Falls du eine Klage vor Gericht auf Räumung führen musst, berechnet das Gericht die Kosten des Verfahrens nach dem Streitwert. Auch ein dich vertretender Rechtsanwalt nimmt gebühren nach dem Streitwert. Falls du keine Prozesskostenhilfe aufgrund hohen Einkommens erhälst, musst alles selbst bezahlen. Im Erfolgsfall deiner Klage wird der Gegner zur Bezahlung aller Kosten durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Verfahrens verurteilt. Wenn er nicht zahlen kann, bleibst du auf den Kosten sitzen,.ich schätze in deinem Fall deine Kosten auf etwa 1.200€..
Dann sei grosszügig lasse die Dauer-"Besucherin" schriftlich wissen, dass diese nicht mehr erwünscht ist und diese möge bis XX.xx.2012 ihre Sachen gepackt habe und zu verschwinden hätte. Teile derauch mit dass nach Fristablauf das Wohnungstüren-Schloss ausgetauscht würde. Das "Psycho" ist mit Schlossaustausch zu ende.
Was "die" von Dir weiss dürfte keinen Weltuntergang nach sich ziehen.
Da hast du recht. danke für die Antwort. Ich hoffe sehr, dass es eben nicht bis zum schloss austauschen kommen muss!
Das Schlimmste an der Sache scheint mir zu sein, dass diese Frau Dinge über Dich weiß, die Dich erpressbar machen... WiE schlimm könnte es denn für Dich kommen, wenn sie auspackt - könntest Du das ertragen?
Ansonsten würde ich versuchen, sie rauszuekeln. Langsam anfangen und mit der Zeit steigern.
hält sich alles im Rahmen, sie hat dummerweise viel von meinem Beziehungsproblemen mitbekommen. whatever. im Grunde sind das alles leere Drohungen. die kann mir gar nix, aber hart ist das schon, weil sie es immer wieder versucht und ich mit solch unterirdischen Geschwätz noch nie konfrontiert wurde.
Ja, das ist übel, das ist ein Niveau in dem man sich nicht auskennt ;-)
Dann würde ich aber wirklich anfangen, es ihr ein wenig "ungemütlich" zu machen. Wie war das mit dem Rauchen in der Wohnung?...
Es bestehen keine Untermietverträge
Das es keine schriftlichen Verträge gibt heißt nicht das gar keine Verträge gibt. Mündliche Verträge sind genau so bindend.
Krankheit und Arbeitslosigkeit haben nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
Was hat denn die Dame gemietet? Zimmer möbliert oder unmöbliert?
Bei Zimmer unmöbliert wäre eine Kündigung unproblematisch. Da hier der Mieterschutz nicht greift.
Korrektur: Bei Zimmer möbliert greift der Mieterschutz nicht!
@Gerhart: Danke für die Korrektur. Das sollte natürlich möbliert heißen.
schade. Zimmer ist unmöbliert. Über diese mündlichen Mietvereinbarungen habe ich mich auch schon informiert. Aber Mrs Psycho hat doch genauso mitte Dezember eine mündl. Kündigung ihrerseits ausgesprochen? Es waren ja sogar Leute da, die sich das Zimmer angeschaut haben. sozusagen Zeugen. Die kann doch nicht einfach machen, was sie will?! Was wäre denn die klassische 3-monatige Kündigungsbegründung? dank&gruß
Aber Mrs Psycho hat doch genauso mitte Dezember eine mündl. Kündigung ihrerseits ausgesprochen?
Die aber unwirksam ist. Auch bei einem mündlich Mietvertrag muß schriftlich gekündigt werden.
Was wäre denn die klassische 3-monatige Kündigungsbegründung?
Da gibt es einige. Z. B. mehrfache unpünktliche Zahlung der Miete, Nichteinhaltung der Hausordnung und Eigenbedarf, um nur einige zu nennen.
Du könntest Ihr aber auch ohne Grund kündigen. Allerdings mit einer Frist von 6 statt 3 Monaten wenn die Dame weniger als 5 Jahre da wohnt. Siehe BGB § 573a
Anitari: Ob ein Richter das untervermietete Zimmer in der gemieteten Wohnung der Wohnung des Mieters im selbstbewohnten Zweifamilienhaus des Vermieters gleichstellt glaube ich eher nicht. Gibt es da einschlägige Urteile in der BRD?
Du bist Hauptmieter, sie hat bestenfalls einen Untermietvertrag. Kündige ihr den schriftlich und setze eine Frist.
Wenn sie weiter rumspinnt, dann mahn sie ab und mach Tabula Rasa. Da sie keinen Vertrag hat, kannst du das Schloss wechseln, Sachen enlagern lassen. Ein Anwaltsbesuch vor dem Rauswurf schadet nicht.
wie also wegen was mahn ich sie ab? wegen drohungen?
Danke für die Antwort! Dass wir eben auch ein mündliches Untermietverhältnis haben, ahnte ich schon. Aber was ist denn in meinem Fall eine "Qualifizierte" Begründung, wenn ich Ihr kündigen will? Soll ich diese verbalen Attacken mitscheiden? Braucht eine klassische Kündigung mit 3 Monaten Frist denn auch eine derartige Begründung?