Mitbewohnerin will nicht ausziehen

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Soziopathen wollen Macht ausüben. Sie sind nicht therapierbar und immer eine Belastung für ihre Mitmenschen, die unmittelbar mit ihnen zusammenleben. Der sozialpsychatrische Dienst deiner Kommune wird dir diese Aussage bestätigen und eventuell Ratschläge erteilen. Polizeilich kommst du gegen diese Kranke nicht an, solange nicht Mobbing oder Stalking als Straftatbestand angezeigt und strafrechtlich festgestellt wurde. Dein Mietverhältnis "ohne Vertrag" mit dieser Person besteht auf jeden Fall auch mündlich, wenn diese Person Miete an dich bezahlt. Wenn sie mit ihren eigenen Möbel eingezogen ist, kannst du nur mit einer qualifizierten Begründung die Kündigung des mündlichen Mietvertrages herbeiführen. Bewiesenes Mobbing wäre solch ein Grund, das unter besonders schwerwiegenden Umständen sogar eine fristlose Kündigung berechtigen würde. Leider bedeutet fristlose Kündigung nicht, dass diese Person auch tatsächlich die Wohnung verlässt. Hier kommt wohl möglich noch eine Räumungsklage hinzu. Viel Stress und viel Geld auf der Verlustseite! Hilfe könntest du auch durch Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht erwirken, wenn der Krankheitszustand der Person hinreichend nachgewiesen ist. Der Betreuer bestimmt dann den Aufenthalt der Kranken.

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 11:38

Danke für die Antwort! Dass wir eben auch ein mündliches Untermietverhältnis haben, ahnte ich schon. Aber was ist denn in meinem Fall eine "Qualifizierte" Begründung, wenn ich Ihr kündigen will? Soll ich diese verbalen Attacken mitscheiden? Braucht eine klassische Kündigung mit 3 Monaten Frist denn auch eine derartige Begründung?

Gerhart  28.01.2012, 18:22
@franca77

Leider gibt das BGB im §557 die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter vor: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung und erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Weil du beim Mitschneiden der verbalen Attacken die Persönlichkeitsrechte deiner Untermieterin verletzest, kann ein Mitschnitt vor Gericht nicht als Beweis gelten. ZEUGENAUSSAGE z.B. deiner 2. Mitbewohnerin wird als Beweis zugelassen. Die Pflichten, die verletzt werden könnten, müssen der Verletzerin bekannt sein: In einer Hausordnung beispielsweise oder Regeln in der Wohngemeinschaft, weil es da zu gemeinsamen Nutzung der Wohnung führt, was Rücksichtnahme und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Formulierung der Kündigungsgründe bei ordentlicher Kündigung muss äußerst exakt erfolgen. Streitwert:: Eine Jahresnettomiete!

Gerhart  28.01.2012, 18:22
@franca77

Leider gibt das BGB im §557 die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter vor: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung und erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Weil du beim Mitschneiden der verbalen Attacken die Persönlichkeitsrechte deiner Untermieterin verletzest, kann ein Mitschnitt vor Gericht nicht als Beweis gelten. ZEUGENAUSSAGE z.B. deiner 2. Mitbewohnerin wird als Beweis zugelassen. Die Pflichten, die verletzt werden könnten, müssen der Verletzerin bekannt sein: In einer Hausordnung beispielsweise oder Regeln in der Wohngemeinschaft, weil es da zu gemeinsamen Nutzung der Wohnung führt, was Rücksichtnahme und gegenseitigen Respekt erfordert. Die Formulierung der Kündigungsgründe bei ordentlicher Kündigung muss äußerst exakt erfolgen. Streitwert:: Eine Jahresnettomiete!

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 23:16
@Gerhart

danke für die ausführliche antwort! Letzte frage (leider kenn ich mich zu wenig aus): was ist ein Streitwert? dank&gruß

Gerhart  29.01.2012, 08:55
@franca77

Falls du eine Klage vor Gericht auf Räumung führen musst, berechnet das Gericht die Kosten des Verfahrens nach dem Streitwert. Auch ein dich vertretender Rechtsanwalt nimmt gebühren nach dem Streitwert. Falls du keine Prozesskostenhilfe aufgrund hohen Einkommens erhälst, musst alles selbst bezahlen. Im Erfolgsfall deiner Klage wird der Gegner zur Bezahlung aller Kosten durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Verfahrens verurteilt. Wenn er nicht zahlen kann, bleibst du auf den Kosten sitzen,.ich schätze in deinem Fall deine Kosten auf etwa 1.200€..

Dann sei grosszügig lasse die Dauer-"Besucherin" schriftlich wissen, dass diese nicht mehr erwünscht ist und diese möge bis XX.xx.2012 ihre Sachen gepackt habe und zu verschwinden hätte. Teile derauch mit dass nach Fristablauf das Wohnungstüren-Schloss ausgetauscht würde. Das "Psycho" ist mit Schlossaustausch zu ende.

Was "die" von Dir weiss dürfte keinen Weltuntergang nach sich ziehen.

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 11:47

Da hast du recht. danke für die Antwort. Ich hoffe sehr, dass es eben nicht bis zum schloss austauschen kommen muss!

Das Schlimmste an der Sache scheint mir zu sein, dass diese Frau Dinge über Dich weiß, die Dich erpressbar machen... WiE schlimm könnte es denn für Dich kommen, wenn sie auspackt - könntest Du das ertragen?

Ansonsten würde ich versuchen, sie rauszuekeln. Langsam anfangen und mit der Zeit steigern.

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 12:00

hält sich alles im Rahmen, sie hat dummerweise viel von meinem Beziehungsproblemen mitbekommen. whatever. im Grunde sind das alles leere Drohungen. die kann mir gar nix, aber hart ist das schon, weil sie es immer wieder versucht und ich mit solch unterirdischen Geschwätz noch nie konfrontiert wurde.

LucieTommy  28.01.2012, 13:41
@franca77

Ja, das ist übel, das ist ein Niveau in dem man sich nicht auskennt ;-)

Dann würde ich aber wirklich anfangen, es ihr ein wenig "ungemütlich" zu machen. Wie war das mit dem Rauchen in der Wohnung?...

Es bestehen keine Untermietverträge

Das es keine schriftlichen Verträge gibt heißt nicht das gar keine Verträge gibt. Mündliche Verträge sind genau so bindend.

Krankheit und Arbeitslosigkeit haben nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.

Was hat denn die Dame gemietet? Zimmer möbliert oder unmöbliert?

Bei Zimmer unmöbliert wäre eine Kündigung unproblematisch. Da hier der Mieterschutz nicht greift.

Gerhart  28.01.2012, 09:23

Korrektur: Bei Zimmer möbliert greift der Mieterschutz nicht!

anitari  28.01.2012, 11:40
@Gerhart

@Gerhart: Danke für die Korrektur. Das sollte natürlich möbliert heißen.

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 11:44
@Gerhart

schade. Zimmer ist unmöbliert. Über diese mündlichen Mietvereinbarungen habe ich mich auch schon informiert. Aber Mrs Psycho hat doch genauso mitte Dezember eine mündl. Kündigung ihrerseits ausgesprochen? Es waren ja sogar Leute da, die sich das Zimmer angeschaut haben. sozusagen Zeugen. Die kann doch nicht einfach machen, was sie will?! Was wäre denn die klassische 3-monatige Kündigungsbegründung? dank&gruß

anitari  28.01.2012, 12:36
@franca77

Aber Mrs Psycho hat doch genauso mitte Dezember eine mündl. Kündigung ihrerseits ausgesprochen?

Die aber unwirksam ist. Auch bei einem mündlich Mietvertrag muß schriftlich gekündigt werden.

Was wäre denn die klassische 3-monatige Kündigungsbegründung?

Da gibt es einige. Z. B. mehrfache unpünktliche Zahlung der Miete, Nichteinhaltung der Hausordnung und Eigenbedarf, um nur einige zu nennen.

Du könntest Ihr aber auch ohne Grund kündigen. Allerdings mit einer Frist von 6 statt 3 Monaten wenn die Dame weniger als 5 Jahre da wohnt. Siehe BGB § 573a

Gerhart  29.01.2012, 09:01
@anitari

Anitari: Ob ein Richter das untervermietete Zimmer in der gemieteten Wohnung der Wohnung des Mieters im selbstbewohnten Zweifamilienhaus des Vermieters gleichstellt glaube ich eher nicht. Gibt es da einschlägige Urteile in der BRD?

Du bist Hauptmieter, sie hat bestenfalls einen Untermietvertrag. Kündige ihr den schriftlich und setze eine Frist.

Wenn sie weiter rumspinnt, dann mahn sie ab und mach Tabula Rasa. Da sie keinen Vertrag hat, kannst du das Schloss wechseln, Sachen enlagern lassen. Ein Anwaltsbesuch vor dem Rauswurf schadet nicht.

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 02:29

wie also wegen was mahn ich sie ab? wegen drohungen?

franca77 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 02:30
@franca77

PS: danke fürs schnelle antworten!

Rheinflip  28.01.2012, 03:09
@franca77

Also: Klare Frist setzten. 4 Wochen? Wenn sie bis dann nicht raus ist, eine Nachfrist, setzten.

Und dann die Sachen vor die Tür stellen.