Fristlose Kündigung Untermietvertrag durch Hauptmieter?

4 Antworten

Dein Vermieter kann dich ohne Grund bis Monatsmitte zum Monatsende kündigen. Deine Schilderung der Umstände berechtigt deinen Vermieter nicht dich außerordentlich und fristlos zu kündigen. Meine Empfehlung: Kündige deinem Untermieter zum 31.10.2014 und einige dich mit deinem Vermieter, damit der Frieden wieder hergestellt wird, denn du warst am Eklat nicht schuld. Wann hast du das Kündigungsschreiben entgegen genommen? U.U. kannst du auch deinem Untermieter außerordentlich kündigen, wenn er deinen Vermieter nachweisbar tätlich angegriffen und/oder beleidigt hat.

Also ich denke, dass die Gründe für die fristlose Kündigung etwas genauer sein müssten. Normalerweise kann man nur nach Abmahnung fristlos kündigen und da der Hauptmieter ja dem Untervermieten zugestimmt hat, kann er ja auch nicht wirklich dem Untermieter2 kündigen, sondern nur dir. Und das eben nur nach Abmahnung.

Wäre halt gut zu wissen, welche Umstände da vorgefallen sind.

Ich denke, dass es bei solchen Situationen immer gut ist, wenn man versucht das ganze noch auf dem normalen Weg ohne Rechtsbeistand zu regeln. Es geht am Ende um ein paar € und es gibt ne Riesenaufregung. Oder stehen die Chancen da so schlecht?

Wexford 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 14:22

Ich würde wegen so etwas auch kein Fass aufmachen aber werde da jetzt leider mit hineingezogen. Die Chancen stehen scheinbar schon schlecht. Wenn der Hauptmieter den Untermieter 2 polizeilich aus der Wohnung verweisen lässt kann Untermieter 2 dann Ansprüche mir gegenüber geltend machen?

Der Hauptmieter kündigt auch mir (bzw. hat schon) da er somit auch dem Untermieter 2 kündigen will. Seiner Meinung nach kann er fristlos Kündigen da bei der Untervermietung von möblierten Zimmern andere Bestimmungen gelten als bei einer "normalen" Untervermietung.

ich bin Untermieter eines möblierten Zimmers einer Wohnung

Ist die Möblierung vertraglich fixiert und wohnt der Vermieter (Hauptmieter) mit in der Wohnung?

Was ist vertraglich zu Kündigung bzw. Kündigungsfristen vereinbart?

Wexford 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 13:01

Hallo Ja die Möblierung ist im vertrag festgehalten.

Zu Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften und der Hauptmietvertrag.

Im Hauptmietvertrag steht

Der Untervermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug befindet oder wenn sich der Untermieter nach einer ersten Ermahnung erneut nicht an die Reinigungsregeln der Wohngemeinschaft nach §14 oder an die Ruhezeiten der Hausordnung hält oder andere hier nicht aufgeführten Störungen der Wohngemeinschaft, die der Untervermieter als nicht angemessen findet. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Hierzu noch eine Folgefrage:

Im Untermietvertrag mit Untermieter 2 steht es gelten die Regelungen des Hauptmietvertrags und eine Kopie dessen wird ausgehändigt. Jedoch wurde versäumt eine an Untermieter 2 zu übergeben und dieser hat auch keine verlangt. Gilt der Hauptmietvertrag trotzdem?

Vielen Dank schonmal.

Also am besten zu diesen Thema mal meine Seite besuchen, also ich habe herausgefunden, das teilmöblierte Zimmer oder möblierte , ein Sonderkündigungsrecht haben, alles geht schneller zum 15. eines Mon. wenn das Zimmer nicht möbliert ist oder teilmöbliert ist gelten 3.Mon Kündigugsfrist