Heizungskosten bei Pauschale vs Betriebskostenvorauszahlung?
Hallo,
ich wohne derzeit im Studentenheim und teile mir nur die Küche mit 12 Personen. Ich zahle die Miete mit Betriebskostenvorauszahlung, d.h, wenn ich weniger Heizung/Wasser etc. verbrauche, bekomme ich einen Teil zurückerstattet. Nun konnte man letztes Jahr auf eine Pauschale wechseln, die höher war, ich bin nicht umgestiegen, weil ich sparsam lebe und auch einen großen Teil in der Zeit garnicht da war. Die Heizungskosten der Küche teilen wir uns alle, aber ich frage mich, ob ich dann das "mehr" an Heizungsverbrauch zahlen muss, da ja alle eine Pauschale haben und die schon extrem häufig heizen. Auf Anfrage an die zuständige Stelle kam keine Antwort. Was denkt ihr, wie das berechnet wird, weil das ja echt nicht fair wäre, dass ich jetzt viel mehr zahlen muss, nur weil ich nicht auf eine Pauschale umgestiegen bin.
Vielen Dank
3 Antworten
Das wird natürlich nicht extra berechnet. Ihr nutzt die Küche gemeinsam und ob du da bist oder nicht, spielt keine Rolle bei der Nebenkostenabrechnung oder Miete.
Einzige Möglichkeit die du hier hast, wäre mit deinen Mitbewohnern zu klären, ob sie mit einer anwesenheits-abhängigen Beteiligung an den Heizkosten einverstanden wären.
Die Pauschale wurde offenbar aufgrund des höheren Verbrauchs, oder verbrauchsunabhängiger Preissteigerung vorgenommen. Wenn diese Pauschale nicht ausgereizt wird, bekommen Alle, die sie gezahlt haben eine Rückzahlung. Wenn sie überschritten wird, müssen alle nachzahlen. Wobei dann natürlich berücksichtigt würde, dass du eine geringere Pauschale gezahlt hast, folglich einen höheren Betrag nachzahlen musst oder einen geringeren Betrag zurück bekommst
Nein, eine solche Pauschale kenne ich nicht. Eine Pauschale ist für mich ein Betrag der im Vorfeld schon gezahlt wird (genau wie bei Strom) und bei dem am Jahresende eine Abrechnung mit anschließender Rück-oder Nachzahlung gestellt wird. Was ihr das habt ist dann ein verbrauchsunabhängiger Festbetrag.
das habe ich dazu gefunden und das verstehe ich darunter: " Bei der Betriebskostenpauschale nennt der Vermieter seinem Mieter einen Pauschalbetrag für die Nebenkosten, den der Mieter jeden Monat auf das Konto des Vermieters überweisen muss. Mit der Pauschale sind dann sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Vermieter muss also keine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen – das ist auch der wesentliche Unterschied zur Betriebskostenvorauszahlung. " Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html
Wann erfolgte denn der Umstieg in die Pauschale für BK? Hast du schon eine Betriebskostenabrechnung für 2020 erhalten? Wenn ja, was steht da über Anteile der Küchenheizungskosten?
nein, die kommt erst in ein paar monaten, die Umstiegsmögl. war letzten Dezember
Dann warrte doch di BK-Abrechnung ab und bei übeteuerten Kostenanteilen widersprichst du und siehst in der Verwaltung die Abrechnungsgrundlagen ein.
ist die Küche in der Pauschale drin oder nicht?
das muss doch in den von Dir akzeptierten Bedingungen stehen
Da ich nicht auf die Pauschale umgestiegen bin, hab ich den Vertrag dazu auch nicht gelesen. Bei den Betriebskosten ist sie aber drinnen. Und die anderen bekommen weder Nachzahlungsbescheide noch Rückerstattungen, also muss sie ja dadrinnen sein
na dann bist Du an den Kosten beteiligt ... da "Nichtpauschale" - es ändert sich für Dich nichts
Es ist so, dass die Personen hier extrem viel heizen, also das übersteigt bestimmt deren aller Pauschalanteil an der Heizung. Und diese Diskrepanz muss doch auch gezahlt werden. Verstehst du, was ich meine? Und da nur ich noch Betriebskostenvorauszahlung hab, muss ich das wsl alles zahlen, oder?
Naja bei einer Pauschale bekommt man ja weder eine Rückerstattung, noch einen Nachzahlungsbescheid, es ist ja *pauschal* immer der gleiche Preis, der halt etwas höher ist, damit die Wsk kleiner ist, dass sie überschritten wird