Freundin von Mitbewohner zahlt keine Miete - kann man den Vermieter über unrechtmäßige Mitbewohner unterrichten?

5 Antworten

Kann man den Vermieter von unrechtmäßigen Mitbewohnern unterrichten?

Ja. Vor allem in Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung würde ich das so oder so machen. Damit euch nur die Hälfte angelastet wird (2 von 4 Personen) und deinem Mitbewohner die zweite Hälfte (2 von 4 Personen).

Kann ich die Polizei rufen und sie aus der Wohnung entfernen lassen?

Nein

Alles andere (Hasen, Klingelschild usw.) sind ausschließlich Themen, die der Vermieter zu klären hat. Das ist nichts, was du als Teilmieter einer WG klären darfst oder verbieten darfst. Deswegen darfst du auch nicht die Polizei rufen bzw. darfst du schon, aber sie wird exakt nichts tun. Bestenfalls dürfte der Vermieter nach vorheriger Abmahnung der Freundin verbieten, hier dauerhaft einzuziehen. Das kommt dann auf den Mietvertrag an.

Nach 4 Monaten sind Besuche definitiv beendet. Aber auch ein Untermietverhältnis besteht wohl nicht, weil du diesem nicht zustimmst. Zuvor müsste geklärt werden, auf wen der Mietvertrag lautet. Sind es Einzelmietverträge, ein Mietvertrag mit mehreren (Haupt)mietern oder gibt es nur einen Mieter, der an die anderen untervermietet. Ich fürchte, dass hier ein Mietvertrag vorliegt, wo die Bewohner eine Mieterpartei bilden. Deshalb wäre dein Auszug zwar möglich aber würde dein Mietverhältnis im Rahmen der Mieterpartei nicht lösen. Deine Kündigung wäre ungültig, weil nur die gesamte Mieterpartei rechtskräftig kündigen kann.

Informiertst du nun den Vermieter, dass sich jemand ohne Genehmigung als neuer Mieter oder Untermieter in der Wohnung aufhält, dann riskierst du die Kündigung für alle in dieser Wohnung wegen unberechtigter Untervermietung nach Meinung des Vermieters. Wenn du diesen Weg beschreiten willst, dann mit aller Konsequenz. Der Vermieter kündigt außerordentlich und fristlos, der Verursacher dieser Kündigung ist der Mitbewohner, der seine Freundin einziehen ließ. Daher kannst du ihn in diesem Fall schadensersatzpflichtig für alle Kosten, die dir aus dieser Kündigung entstehen. Sag ihm das, setze eine Frist des Auszuges seiner Freundin und handele bei entsprechenden Widerstand. Fotografiere das Klingelschild der Freundin als Beweismittel.

mepeisen  02.07.2014, 18:22
Daher kannst du ihn in diesem Fall schadensersatzpflichtig für alle Kosten, die dir aus dieser Kündigung entstehen.

Wieso? Derjenige, der den Schaden verursacht hat, ist immer noch derjenige, der hier jemanden unbefugt dort wohnen lässt.

Gerhart  03.07.2014, 06:21
@mepeisen

Natürlich ist hier nicht der Vermieter gemeint, auch wenn die Formulierung des Satzes missverständlich aufgefasst werden könnte.

mepeisen  03.07.2014, 20:02
@Gerhart

ok, sry :-) Ich nehme alles zurück ;-)

ist aber halt immer auch ein Beweisproblem, nachzuweisen, dass die Freundin SCHULD ist an der Kündigung. Sich auf so etwas einzulassen, solange es nichts Handfestes gibt (sie hat dem TE beispielsweise mit der Pfanne eines übergezogen o.ä.) geht meistens schief.

Irgendwann hat sie zugestimmt den gleichen Monatlichen Betrag (auch rückwirkend für die Zeit in der sie schon hier "wohnt") wie meine Freundin zu zahlen. Dieser Zusicherung ist nach 2 Monaten und weiteren Ermahnungen nichts gefolgt

Wenn Zahlungen nicht nachweisbar sind und es auch keinen Mietvertrag gibt oder ein mündlicher Mietvertrag auch nicht zu beweisen ist, würde ich die Polizei rufen und sie aus der Wohnung verweisen lassen.

Ansonsten den Vermieter informieren, dass er sich darum kümmert.

mepeisen  02.07.2014, 18:24

würde ich die Polizei rufen

Wenn hier Person A und B jeweils eigene Mietverträge mit Vermieter C haben, dann geht Person A streng genommen nichts an, was Person B tut. Bestenfalls hinsichtlich eigenen Schadens (hier Nebenkosten) hat man einen Anspruch auf Klärung. Alles andere MUSS der Vermieter klären. Solange sich die Freundin nur in Zimmern des B aufhält oder die gemeinsamen Räume nutzt, geht das A streng genommen nichts an.

Vielleicht hat Vermieter C ja auch dem B erlaubt, seine Freundin einziehen zu lassen und was ist dann? Dann hätte man gewaltige Probleme als B, wenn man versucht, die Freundin mittels Polizei zu entfernen. Das wäre dann nämlich widerrechtlich. Die Polizei wird also höchstwahrscheinlich auch nur drauf verweisen, dass das bitte der Vermieter klären soll.

Die Polizei zu rufen wäre sinnvoll.

mepeisen  02.07.2014, 15:39

Und was soll die Polizei dann tun?

"Aber wenn ich gehen muss, dann muss sie auch gehen!"

Der Klügere gibt nach. Auf Racheakte würde ich an Deiner Stelle verzichten. Der Kleinkrieg kann später in einer zivilrechtlichen Orgie enden, die Dich nur noch mehr Geld kostet. Geh einfach, auch wenn´s dumm gelaufen ist. Schade. Viel Erfolg!